<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><rss xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" version="2.0"><channel><atom:link href="https://www.auswaertiges-amt.de/static/appdata/includes/rss/Reisehinweise-RSS-Feed.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><title>Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de</link><description>Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed</description><language>de</language><copyright/><item><title>Kosovo: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/kosovosicherheit-207442</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/newsletter/bestellen-node" target="_self">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <h3><em>Sicherheitslage</em></h3>
 <p>Im Nachgang zu der Urteilsverkündung vom 16. September 2026 im Hauptverfahren der kosovarischen Sonderkammern in Den Haag muss in den kommenden Tagen mit weiteren Protestaktionen und Kundgebungen gerechnet werden.</p>
 <p>Nach einem Sprengstoffanschlag Ende 2024 ist die Lage im Norden Kosovos grundsätzlich stabil, kurzfristige Änderungen der Sicherheitslage können jedoch nicht ausgeschlossen werden.&nbsp;
  <br>
  <span>Die kosovarische Polizei, EULEX und KFOR zeigen verstärkte Präsenz in der Region. Sicherheitsrelevante Vorkommnisse, die auch Ausländer betreffen, sind weiterhin möglich. Ebenso kann es auch immer wieder anlassbezogene Schließungen einzelner Grenzübergänge zwischen Kosovo und Serbien geben.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Lassen Sie bei Reisen in den Norden Kosovos (Gemeinden Zubin Potok, Leposavic, Zvecan und Nord-Mitrovica) besondere Vorsicht walten und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge!</strong></li>
  <li><span>Verfolgen Sie die Nachrichtenlage aufmerksam und ü</span>berprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.</li>
  <li><span>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.&nbsp;</span></li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>In Pristina und anderen Städten des Landes kann es gelegentlich zu Demonstrationen und damit zu einer Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit kommen.</p>
 <p>In allen anderen Landesteilen Kosovos ist die Lage grundsätzlich ruhig und stabil. Teilweise gewalttätige Protestaktionen der Opposition gegen die Regierung haben sich seit dem ersten Halbjahr 2016 nicht mehr ereignet, das Potential für solche Proteste besteht aber weiterhin.</p>
 <p>Kosovo ist nach Einschätzung von UNMAAC mittlerweile weitgehend minenfrei. Dennoch bleibt ein Restrisiko beim Verlassen von befestigten Straßen und befahrenen Wegen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage und ob Grenzübergänge zwischen Kosovo und Serbien geöffnet sind.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Verlassen Sie befestigte Straßen und ständig befahrene Wege nicht.</li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Organisierte Kriminalität ist weit verbreitet. In Kosovo befinden sich mehrere hunderttausend illegale Schusswaffen in Privatbesitz; die Hemmschwelle zu deren Einsatz ist vergleichsweise niedrig. Die Kriminalität und der Einsatz von Waffengewalt richten&nbsp;sich jedoch in aller Regel nicht gegen Ausländer. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl oder Handtaschenraub kommt nur vereinzelt vor. <span>Seit 2023 gibt es in Kosovo ein großes Aufkommen an gefälschten Euro-Münzen. Betroffen sind insbesondere 2-Euro-Münzen, oft geben sie den Anschein, in Deutschland geprägt worden zu sein (Motiv Adler).</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li><span>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.</span></li>
  <li><span>Nehmen Sie kein Münzgeld aus Kosovo mit nach Deutschland.</span></li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen sowie am Flughafen, an Bahnhöfen und in Bussen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich&nbsp;der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Kosovo befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, sodass mit Erdbeben gerechnet werden muss.</p>
 <p>Das Klima ist gemäßigt kontinental mit ausgeprägten, jahreszeitlich bedingten Temperaturschwankungen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
  <li><span>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen des&nbsp;</span><a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek"><span>Deutschen GeoForschungsZentrums</span></a><span> bei Erdbeben vertraut.</span></li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Der Straßenzustand in Kosovo ist teils schlecht: Die mindere Qualität des Straßenbelags (ausgenommen Autobahnen) sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.</p>
 <p>Für Betrieb und Zulassung von Fahrzeugen in Kosovo ist an der Grenzübergangsstelle eine örtliche Kfz-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen. Eine entsprechende Police kann auch vorab über <a href="http://www.bks-ks.org/">Byroja Kosovare e Sigurimit</a> abgeschlossen werden. Die Höhe der Prämie bemisst sich nach der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Die Grüne Versicherungskarte wird in Kosovo nicht anerkannt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Fahren Sie insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit besonders umsichtig.</li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der deutsche Führerschein im EU- bzw. Kartenformat wird anerkannt.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Die Verfassung verbietet Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung. Im täglichen Leben und insbesondere außerhalb der Hauptstadt treten LGBTIQ-Aspekte kaum in Erscheinung. Die Gesellschaft ist konservativ geprägt, und das gesellschaftlich allgemein akzeptierte Leitbild ist die Ehe zwischen Mann und Frau. Mit z. T. starken Vorurteilen gegenüber LGBTIQ in der kosovarischen Gesellschaft sollte deshalb gerechnet werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_self">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Einverständliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen (abhängig von der Fallkonstellation ab 16 oder ab 18 Jahren) sind grundsätzlich straffrei. Eine Differenzierung nach homo- oder heterosexuellen Handlungen findet nicht statt. An das Merkmal des Einverständnisses setzt das kosovarische Strafrecht strenge Maßstäbe; so führt jede Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Strafbarkeit. Die Förderung der Prostitution unter Ausnutzung einer wirtschaftlichen Abhängigkeit wird z.B. mit Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren bestraft.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>In Kosovo ist der EUR offizielle Währung. Zahlungen mit Kreditkarte sind in vielen Restaurants und größeren Geschäften möglich, nicht jedoch mit deutschen Debitkarten (Girocard). Das Bankensystem ist funktionstüchtig, das Netz der Geldautomaten mittlerweile auch außerhalb der großen Städte relativ gut ausgebaut. Auch an Geldautomaten ist die Nutzung von Kreditkarten zur Bargeldabhebung möglich, die Nutzung deutscher Bankkarten dagegen oft nicht.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie bei der Benutzung von Geldautomaten außerhalb von Bankfilialen die üblichen Vorsichtsmaßnahmen.</li>
 </ul>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong>&nbsp;Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  <span>Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein. Diese Vorschrift wird seit dem 15. März 2026 laut Mitteilung des kosovarischen Innenministeriums strenger kontrolliert.</span></p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutschen Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum.</p>
 <p>Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer sind 15 Tage vor Ablauf der 90-Tage-Frist beim Innenministerium, Abteilung DCAM, Referat für Ausländer, Visa und Aufenthaltserlaubnis zu stellen (Departamenti per Shtetesi, Azil dhe Migracion, Divizioni per te Huaj, Viza dhe Lejeqendrimi, Rr. Luan Haradinaj p. n., 10 000 Pristina).</p>
 <h3>Meldepflicht</h3>
 <p>Ausländische Staatsangehörige in Kosovo sind verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen nach Einreise an der Grenzstation oder bei der nächstgelegenen Polizeistation anzumelden. Diese Vorschrift wird laut Mitteilung des kosovarischen Innenministeriums seit dem 15. März 2026 strenger kontrolliert.</p>
 <h3>Ausreise über Serbien</h3>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>Da die serbischen Behörden an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien keine Einreisestempel erteilen, kann man aus Kosovo kommend nur dann über Serbien ausreisen, wenn die Einreise zuvor auf dem Landweg aus Serbien erfolgte und die Gesamtreisedauer drei Monate nicht übersteigt. Der serbische Einreisestempel wird auch vor Ablauf der Drei-Monats-Frist ungültig, z. B. wenn zwischenzeitlich eine Reise in einen Drittstaat erfolgte und die Rückreise aus diesem Drittstaat über Kosovo und nicht unmittelbar über Serbien getätigt wurde.</p>
 <p>Kosovarische Grenzübertrittstempel werden von den serbischen Behörden nicht anerkannt und von ihnen zumeist unkenntlich gemacht.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage und ob Grenzübergänge zwischen Kosovo und Serbien geöffnet sind.</li>
  <li>Sofern Sie keinen kosovarischen Einreisestempel in Ihrem Reisepass wünschen, teilen Sie dies der kosovarischen Grenzpolizei bei Einreise mit. Im Übrigen können Sie mit dem deutschen Personalausweis nach Serbien einreisen.</li>
  <li>Bitte beachten Sie außerdem die aktuellen <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/serbiensicherheit-207502" target="_blank" rel="noopener">Reise- und Sicherheitshinweise Serbien.</a></li>
  <li>Sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und kosovarische Wurzeln haben, beachten Sie bitte, dass Sie von den serbischen Behörden unter Umständen als serbische(r) Staatsangehörige(r) behandelt werden.</li>
 </ul>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, die ohne ihre Sorgeberechtigten ein- oder ausreisen, benötigen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten des Inhalts, dass sie die vorgesehene Reise gemeinsam mit einer näher zu benennenden Begleitperson unternehmen dürfen. Der Erklärung sollten Kopien der Geburtsurkunde der betroffenen Minderjährigen und der Ausweise / Reisepässe aller sorgeberechtigten Personen beigefügt werden.</p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Die Einfuhr von Bargeld nach Kosovo ist in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge über 10.000 EUR müssen jedoch bei der Einfuhr deklariert werden. Bei Nichtbeachtung droht ein Strafzoll in Höhe von 25%, bezogen auf den Wert der nicht deklarierten Geldmenge.</p>
 <p>Die Einfuhr von Waren unterliegt folgenden Beschränkungen:</p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li>Alkoholika (1 l Spirituosen mit über 22% Alkoholgehalt oder 2 l Tafelwein, Schaumwein, Likörwein bzw. Likör)</li>
  <li>Tabakwaren (200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder 250 g jeder Mischung der genannten Produkte)</li>
  <li>50 ml Parfum oder 250 ml Eau de Toilette</li>
  <li>Sonstige, nicht zum Verkauf bestimmte Waren (einschließlich Geschenken und Souvenirs) bis zu einem Wert von 175,- EUR.</li>
 </ul>
 <p>Personen unter 17 Jahren dürfen weder Alkoholika noch Tabakwaren einführen.</p>
 <p>Die Einfuhr ärztlich verschriebener Medikamente unterliegt keiner Einschränkung. Gleiches gilt für Sport- und Campingartikel sowie elektronisches Zubehör.</p>
 <p>Für die Einfuhr von Fahrzeugen gelten gesonderte Zollvorschriften. Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge, die älter als acht Jahre sind (Berechnungsgrundlage ist der Zeitpunkt der Erstzulassung), nicht nach Kosovo eingeführt werden. <span>Weitere Hinweise zu besonderen Zollvorschriften sind bei&nbsp;</span><a href="https://dogana.rks-gov.net/" target="_blank" rel="noopener"><span>Kosovo Customs</span></a><span> zu finden.</span></p>
 <p>Bei der Einfuhr von für humanitäre Zwecke bestimmten Gütern ist vorab eine Sondergenehmigung der kosovarischen Zollbehörden einzuholen; ansonsten werden bei deren Einfuhr nach Kosovo die regulären Zollabgaben fällig.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p><span>Bei der Einreise mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) muss ein Nachweis über eine Impfung gegen Tollwut vorgelegt werden. Die Impfung darf nicht jünger als 30 Tage und nicht älter als 12 Monate sein. Zum Nachweis, dass das Tier frei von Krankheiten ist, die sich auf den Menschen übertragen können, sollte eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung neueren Datums mitgeführt werden.&nbsp;</span></p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://diplo.de/-/2631014">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.</li>
  <li>Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition , z.B. bei aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Hilfseinsätzen oder besonderen beruflichen/sozialen Kontakten, Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.</li>
 </ul>
 <h3>West-Nil-Fieber</h3>
 <p>Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Kosovo zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig,&nbsp; in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/wnf-2562880" target="_blank" rel="noopener">West-Nil-Fieber.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658"><span>Expositionsprophylaxe</span></a> insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.</li>
 </ul>
 <h3>Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)</h3>
 <p>In Kosovo kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.</p>
 <p>Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658"><span>Expositionsprophylaxe</span></a> empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Tragen von körperbedeckender, heller Kleidung (lange Hosen, lange Hemden)</li>
  <li>wiederholtes Auftragen von Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber</li>
  <li>Schlafen ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.</li>
 </ul>
 <h3>Krim- Kongo- Hämorrhagische–Fieber (CCHF)</h3>
 <p>Seit einigen Jahren tritt in Südserbien sowie Kosovo vereinzelt auch das durch Zecken übertragene CCHF auf.</p>
 <h3>Aviäre Influenza (Vogelgrippe)</h3>
 <p>Auch in Kosovo ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten. Übertragungen auf Menschen sind bisher nicht bekannt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/vogelgrippe-2562888" target="_blank" rel="noopener">Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.</a></li>
 </ul>
 <h3>Luftverschmutzung</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index</a>.</li>
 </ul>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Kosovo nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Medikamente müssen in jedem Fall privat erworben werden. Ärzte bieten häufig verbesserte Privatbehandlung an, sofern man den gewünschten Preis zahlt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.</li>
  <li>Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG.</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kosovo-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div>]]></description><pubDate>Fri, 18 Sep 2026 16:30:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Fri, 18 Sep 2026 16:23:05 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/kosovosicherheit-207442</guid></item><item><title>Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/tuerkeisicherheit-201962</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Aktuelles – LGBTIQ</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
 <p>&nbsp;</p>
 <p>&nbsp;</p>
 <p>&nbsp;</p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
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   <br>
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   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Am 12. und 13. September 2026 wurden in fünfzehn türkischen Provinzen (darunter Izmir, Aydin, Ankara, Mersin und Istanbul) Razzien in verschiedenen Lokalitäten, Privatwohnungen sowie Vereinen der türkischen LGBTIQ-Community durchgeführt. Dabei kam es zu über 100 Festnahmen sowie zur Sperrung von Internetseiten und Social-Media-Accounts. In den Folgetagen kam es bei Solidaritäts-Veranstaltungen für die LGBTIQ-Community zu weiteren Festnahmen, siehe <em>Reiseinfos - LGBTIQ</em>.<span>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Informieren Sie sich in den Medien zur jeweils aktuellen Lage, etwaigen Versammlungsverboten und weiteren möglichen Einschränkungen.</span></li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen und seien Sie auch in deren Umfeld äußerst vorsichtig, siehe auch <em>Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten</em>.</li>
  <li><span>Machen Sie sich bewusst, dass in Teilen der türkischen Gesellschaft mit starken Vorurteilen und Ressentiments gegenüber LGBTIQ gerechnet werden muss.</span></li>
 </ul>
 <h3>Sicherheitslage in der Region</h3>
 <p>Die Sicherheitslage in den Ländern um den Persischen Golf ist volatil; es kommt trotz der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung wieder vermehrt zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region aufgrund von Sicherheitsbedenken erneut eingestellt oder eingeschränkt.&nbsp;</p>
 <p>Sicherheitsrelevante Auswirkungen auch auf Länder, die nicht unmittelbar am Konflikt beteiligt sind, wie beispielsweise die Türkei, können im Fall einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten nicht ausgeschlossen werden. Zudem besteht weiterhin das Risiko von Einschränkungen für den Flugverkehr, inklusive der Stornierung von Flügen und anhaltender Sperrung von Lufträumen.&nbsp;</p>
 <p>In allen Teilen der Türkei muss zudem grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt Sicherheit/Terrorismus sowie den</span> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener"><strong>weltweiten Sicherheitshinweis.</strong></a></li>
  <li>Befolgen Sie besonders im Fall einer erneuen Verschärfung der Sicherheitslage die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte. Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund um US-amerikanische, jüdische und israelische sowie generell alle militärischen Einrichtungen, äußerst aufmerksam.</li>
  <li>Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt in der Nähe von Regierungs- und Militäreinrichtungen.</li>
  <li>Meiden Sie abgelegene Gegenden und wenig befahrene Landstraßen.</li>
  <li>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.</li>
  <li><span>Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die </span><a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin"><span>Krisenvorsorgeliste</span></a><span> des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.</span></li>
 </ul>
 <h3><em>Demonstrationen</em></h3>
 <p>Seit mehreren Monaten kommt es in größeren Städten vermehrt zu Demonstrationen, in deren Verlauf in Istanbul wichtige Metrostationen im Stadtzentrum gesperrt wurden.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Informieren Sie sich in den Medien zur jeweils aktuellen Lage, etwaigen Versammlungsverboten und möglichen Einschränkungen.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen und seien Sie in deren Umfeld äußerst vorsichtig, siehe auch </span><em><span>Rechtliche Besonderheiten.</span></em><span>&nbsp;</span></li>
 </ul>
 <h3><em>Festnahmen und Einreiseverweigerungen</em></h3>
 <p><span>Es gibt weiterhin Fälle, in denen deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder an der Einreise in die Türkei gehindert werden. Auch Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Den Strafverfolgungsmaßnahmen&nbsp;</span>liegt in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda für, die Unterstützung von oder die Mitgliedschaft in einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation zugrunde, z. B. der PKK oder „Gülen-Bewegung“, siehe <em>Rechtliche Besonderheiten</em>.&nbsp;</p>
 <p><span>Die türkischen Strafverfolgungsbehörden führen offenbar umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen zum Ziel von Strafverfolgungsmaßnahmen werden können.</span></p>
 <p>Aufgrund des weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist, können z. B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder „Liken“ von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, für eine Strafverfolgung ausreichen. Gemäß dem türkischen „Anti-Desinformationsgesetz“ kann die Verbreitung von Aussagen, die von Strafverfolgungsbehörden als unwahr und als Gefährdung für die Sicherheit des Landes, die öffentliche Ordnung oder die Gesundheit der Bevölkerung eingestuft werden, ebenfalls zu Strafverfolgung führen. Auch die Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland, die Unterzeichnung von <span>Petitionen an die Bundesregierung (z.B. Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan“ von 2014)&nbsp;</span>oder die Mitgliedschaft in einem in Deutschland legal eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen kann Anlass für Festnahmen, Ausreisesperren oder Einreiseverweigerungen sein, auch wenn die entsprechenden Betätigungen teils jahrelang zurückliegen.<span>&nbsp;</span></p>
 <p>Festnahmen, Strafverfolgungen oder Ausreisesperren sind auch im Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien zu beobachten, vermehrt auch aufgrund von Vorwürfen der Präsidentenbeleidigung oder terroristischer Aktivitäten.<span>&nbsp;</span>Hierfür wurden bereits mehrjährige Haftstrafen verhängt. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland existenzbedrohende Konsequenzen haben.</p>
 <p>Diese Maßnahmen treffen insbesondere (aber nicht ausschließlich) deutsche Staatsangehörige mit privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen<span>. Allerdings können auch ausschließlich deutsche Staatsangehörige betroffen sein.</span></p>
 <p><span>Auch Journalisten wurde die Akkreditierung ohne Angabe von Gründen verweigert.&nbsp;</span>Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.</li>
  <li><span>Seien Sie sich bewusst, dass in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen in der Türkei als regierungskritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Gleiches gilt für regierungskritische Äußerungen in den sozialen Medien sowie das bloße Teilen oder Liken eines fremden Beitrags. Auch nichtöffentliche Kommentare können durch anonyme Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.</span></li>
  <li><span>Beachten Sie, dass auch die konsularische Unterstützung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung Sie nicht vor strafrechtlicher Verfolgung schützen kann.</span></li>
  <li>Beachten Sie die Hinweise unter <em>Innenpolitische Lage</em> und <em>Rechtliche Besonderheiten</em>.</li>
  <li>Beachten Sie auch, insbesondere zu Einreiseverweigerungen, die Hinweise unter <em>Einreise und Zoll</em> zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p>In allen Teilen der Türkei muss grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden, insbesondere in den großen Metropolen.</p>
 <p>Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau, vor allem in großen Städten ist eine erhöhte Präsenz von Polizei und Sicherheitskräften sichtbar. Seit 2015 kam es wiederholt zu Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele. Auch in den <span>Innenstädten von Istanbul und Ankara gab es bereits Anschläge mit hohen Opferzahlen, wie&nbsp;</span>2022 bei einem Sprengstoffanschlag auf der Istanbuler Einkaufsstraße Istiklal und <span>2023 bei einem Bombenanschlag auf das Innenministerium der Türkei in der Nähe des Parlaments in Ankara.&nbsp;</span>Im Januar 2024 kam es durch zwei Täter zu einem bewaffneten Angriff auf die katholische Kirche Sankt Marien in Sariyer-Istanbul, bei dem eine Person tödlich verletzt wurde. <span>Am 7. April 2026 kam es zu einem bewaffneten Angriff in der Nähe des israelischen Generalkonsulats in Istanbul.</span></p>
 <p><span>Die</span> als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit 2015 vor allem im <span>Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen&nbsp;</span>immer wieder Anschläge. Weitere Entwicklungen im Rahmen des Ende 2024 angestoßenen Lösungsprozesses (auch „Friedens-Prozess“ oder „Prozess für eine Terror-freie Türkei“) zur Kurdenfrage bleiben abzuwarten. &nbsp;</p>
 <h4><em>Südosten und Osten/Grenzgebiete zu Syrien und Irak</em></h4>
 <p><span>Im unmittelbaren Grenzgebiet der Türkei zu Syrien (Provinzen Şanlıurfa und Mardin) und zu Irak bestehen Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span><strong>Beachten Sie die Reisewarnungen für&nbsp;</strong></span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/syrien-node/syriensicherheit-204278"><span><strong>Syrien,</strong></span></a><span><strong> </strong></span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/iran-node/iransicherheit-202396"><span><strong>Iran</strong></span></a><span><strong> </strong></span><strong>und</strong>&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/irak-node/iraksicherheit-202738"><span><strong>Irak.</strong></span></a></li>
  <li><span>Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei unvorhergesehenen Ereignissen aufmerksam.</span></li>
  <li>Vermeiden Sie alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in die o.g. Grenzgebiete.</li>
  <li>Halten Sie sich zur Sicherheitslage laufend informiert.</li>
  <li><span>Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt in der Nähe von Regierungs- und Militäreinrichtungen.</span></li>
  <li>Meiden Sie abgelegene Gegenden und wenig befahrene Landstraßen.</li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>Es ist weiterhin von einem erhöhten Risiko der Festnahme oder der Verhängung einer Ausreisesperre auszugehen, siehe hierzu die Hinweise unter <em>Aktuelles </em>und <em>Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten</em>.</p>
 <p><span>Aufgrund des andauernden Konflikts in Israel und den Palästinensischen Gebieten kann es in der Türkei zu spontanen, pro-palästinensischen Protestkundgebungen und gewaltsamen Ausschreitungen kommen. Auch anderweitige&nbsp;Proteste und Demonstrationen mit vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über die lokalen Medien.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p><span>Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Wie auch in anderen Großstädten ist in Istanbul Vorsicht vor Taschendieben angezeigt. Dabei werden die Opfer vielfach von bettelnden Kindern abgelenkt.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in eine Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben.</span>
  <br>
  <span>Auch kommt es immer wieder zu Passdiebstählen.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen. Auch Minderjährige sind Ziel sexueller Übergriffe geworden, z.B. auf dem Weg zu den Toiletten in Lokalen.</span></p>
 <p><span>Deutsche Urlauber wurden in der Vergangenheit nach ihrer Rückkehr Opfer von Betrugsfällen. So werden Urlauber unter einem erfundenen Vorwand (z.B. Lotteriegewinn, Steuernachzahlung, drohende Vermögensnachteile) telefonisch zu einer Geldüberweisung per internationalem Zahlungsdienstleister in die Türkei veranlasst. Alternativ werden Urlauber (meist per E-Mail) aufgefordert, umgehend eine Zahlung für angebliche Transitgebühren des türkischen Zolls für Paketsendungen zu leisten, da sonst angeblich kein Versand erfolgen kann. Derartige Gebühren werden in der Türkei nicht erhoben.</span></p>
 <p><span>Vor allem im Großraum Istanbul sind vermehrt Fälschungen ausländischer Banknoten aufgetaucht. Teilweise wurden auch gefälschte 50- und 100-USD-Noten in Geldautomaten entdeckt, die eine ungewöhnlich große Nähe zum Original aufweisen.</span>&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen vorsichtig.</li>
  <li>Lassen Sie sich stets von Vorsicht leiten und praktizieren Sie immer situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten. Dies trifft insbesondere auf alleinreisende Frauen vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe zu.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li><span>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit&nbsp;Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</span></li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li><span>Kaufen Sie Alkohol nur in lizenzierten Fachgeschäften. Achten Sie auf ungeöffnete Originalverpackungen und offizielle Lizenzierung (Steuerbanderole); schlechte Druckqualität (auf der Banderole) bzw. falsche Schreibweisen können auf Fälschungen hindeuten. Meiden Sie selbstgebrannten bzw. gepanschten Alkohol (Gefahr der Methanolvergiftung, siehe auch </span><em><span>Gesundheit - Aktuelles</span></em><span>). &nbsp;</span></li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Zahlungsaufforderungen, Gewinnmitteilungen, Einladungen und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter oder Anrufen angeblicher Polizei – und Justizbeamten skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p><span>Ein großer Teil der Türkei, unter anderem auch Großstädte wie Istanbul, liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, sodass es zu vielen kleineren, aber auch schwereren Erdbeben kommt. Mit Erdrutschen, erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und lange andauernden Nachbeben ist ggf. zu rechnen.</span></p>
 <p>2023 ereigneten sich in der Südosttürkei zwei schwere Erdbeben. Besonders betroffen waren die Provinzen Adana, Adiyaman, Diyarbakir, Elazığ, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanliurfa. Es gab zehntausende Tote und Verletzte. Viele Gebäude wurden zerstört oder schwer beschädigt. Auch das Beben im April 2025 im Marmara-Meer südwestlich von Istanbul hatte zahlreiche Verletzte zur Folge.</p>
 <p>Das Klima ist an der Süd- und Westküste mediterran und im anatolischen Hochland kontinental.
  <br>
  Vor allem in den Sommermonaten kann es in der Türkei aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen.
  <br>
  Starkregenfälle können Überflutungen und Erdrutsche verursachen.&nbsp;Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Informieren Sie sich über die Medien, Ihr Hotel und Ihren Reiseleiter über von Bränden und Überflutungen betroffene Gebiete und meiden Sie diese.</li>
  <li><span>Beachten Sie die Hinweise des türkischen&nbsp;</span><a href="https://en.afad.gov.tr/"><span>Präsidiums für Katastrophenschutz und Notfallmanagement (AFAD)</span></a><span>.</span></li>
  <li>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des <a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener">Deutschen GeoForschungsZentrums</a> vertraut.</li>
  <li>Weitere Informationen bieten <a href="http://www.tuerkei.diplo.de">die Deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei.</a></li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Die Türkei verfügt über gute Straßenverbindungen, ein dichtes Inlandsflugnetz und ein Schnellzugnetz zwischen einigen Großstädten.</p>
 <p>Der türkische Straßenverkehr ist insbesondere in den Städten meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Auseinandersetzungen im Straßenverkehr können bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer hervorrufen.</p>
 <p>Die Promillegrenze beträgt 0,5;&nbsp;bei Fahrten mit Anhängern 0,0.
  <br>
  Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung mit erhöhten Gefahren verbunden.. Unbewachte Parkplätze oder Campingplätze stellen ein Risiko für Reisende dar.</p>
 <p>Bei angebotenen Jeep-Safaris entspricht der technische Zustand von Fahrzeugen nicht immer den üblichen Sicherheitsstandards. &nbsp;Reiseveranstalter übernehmen häufig keine Gewähr. Ungeübte Fahrer sind mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf Offroad-Strecken oft überfordert.</p>
 <p>Bei einer Beteiligung an Verkehrsunfällen besteht unabhängig von der Schuld- oder Verursacherfrage ein hohes Risiko, dass türkische Gerichte eine Ausreisesperre bis zur endgültigen Klärung des Unfalls verhängen.</p>
 <p>Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten das Taxameter den Preis. Bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus üblich. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul können Taxifahrten schnell und ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Die Hotels können im Zweifel eine sichere Informationsquelle für Preise sein.
  <br>
  In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken.</p>
 <p>In den letzten Jahren kam es zu Zwischenfällen (bis hin zu Todesfällen) im Zusammenhang mit unsachgemäß eingesetzten Reinigungs- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln in Unterkünften (in Hotels wie auch in Mietwohnungen). Über Lüftungsanlagen/ Lüftungsschächte verbreiteten sich giftige Dämpfe auch über angrenzende Stockwerke.</p>
 <p><span>Ausflüge werden oft mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten angeboten. Diese Werbeveranstaltungen dauern häufig sehr lange. Auch wenn kein Kaufzwang besteht, üben Mitarbeiter von Unternehmen und Reiseleiter oft entsprechenden Druck auf Touristen aus.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Fahren Sie aufmerksam und defensiv im Straßenverkehr und lassen Sie sich nicht auf Auseinandersetzungen ein.</li>
  <li>Vermeiden Sie möglichst Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit außerorts.</li>
  <li>Übernachten Sie möglichst nur auf bewachten Park- oder Campingplätzen.</li>
  <li>Prüfen Sie bei Jeep-Safaris den technischen Zustand der Fahrzeuge. Fahren Sie selbst nur bei entsprechender Erfahrung.</li>
  <li>Besonders in Istanbul: Informieren Sie sich vor einer Taxifahrt über den ungefähren Fahrpreis. Bestehen Sie auf Einschaltung des Taxameters.</li>
  <li>Achten Sie auf einen gepflegten Gesamteindruck der Unterkunft; wenden Sie sich bei ungewöhnlichen Gerüchen oder (unklaren) gesundheitlichen Beschwerden unverzüglich an die Rezeption oder suchen Sie ärztliche Hilfe auf.</li>
  <li>Erkundigen Sie sich vor Antritt eines Ausflugs mit Kaufgelegenheit vorab über die Dauer und verwahren Sie sich gegen den Druck von „Verkäufern“. Beschweren Sie sich ggf. bei den Reiseveranstaltern.</li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der deutsche Führerschein wird bei touristischen Aufenthalten anerkannt.</p>
 <h3>Besondere Verhaltenshinweise</h3>
 <p>Die Türkei ist ein muslimisch geprägtes Land. Abseits der touristischen Badestrände empfiehlt es sich, das Verhalten und die Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Während des Ramadan gibt es außerhalb der von Touristen frequentierten Gebiete Einschränkungen, und das Essen, Trinken und Rauchen werden tagsüber ggf. nicht geduldet.</p>
 <p>Das Fotografieren militärischer und anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen sowie von Grenzanlagen und Angehörigen der Sicherheitskräfte ist nicht erlaubt. Auch an bestimmten Orten wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen.</p>
 <p>Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (<em>TAPDK</em>) macht auf die Gefahr durch den Verzehr gepanschten Alkohols aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (<em>TAPDK</em>-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich bei Reisen im Land über Besonderheiten des Lebens in der Türkei und bereiten Sie sich entsprechend vor.</li>
  <li>Achten Sie insbesondere beim Besuch religiöser Stätten auf angemessene Kleidung.</li>
  <li>Seien Sie tagsüber außerhalb der Touristengebiete während des Ramadan zurückhaltend mit Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit.</li>
  <li>Seien Sie mit dem Fotografieren zurückhaltend, vergewissern Sie sich, ob Sie fotografieren dürfen, oder fragen Sie um Erlaubnis.</li>
 </ul>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>In der Türkei wird das justizielle Vorgehen gegen Personen und Organisationen der LGBTIQ-Community verschärft.&nbsp;<span>Am 12. September 2026 wurden in fünfzehn türkischen Provinzen (darunter Izmir, Aydin, Ankara, Mersin und Istanbul) Razzien in verschiedenen Lokalitäten der türkischen LGBTIQ-Community durchgeführt. Dabei kam es zu zahlreichen Festnahmen von LGBTIQ-Aktivisten und Besuchern LGBTIQ-freundlicher Lokale sowie zur Sperrung von Internetseiten und Social-Media-Accounts.&nbsp;Betroffenen wird die Gründung einer Organisation zum Zweck der Begehung von Straftaten, Prostitution, Obszönität und/oder Besitz oder Erwerb von Betäubungsmitteln zum persönlichen Gebrauch vorgeworfen. Die türkische Regierung begründet das Vorgehen mit dem Schutz von Familien und Kindern bzw. mit der Bekämpfung von Inhalten, die gegen die „allgemeine Moral“ verstoßen.</span></p>
 <p><span>Homosexuelle Handlungen sind in der Türkei bislang nicht strafbar. Veranstaltungen wie die „Pride Parade“ werden von den türkischen Behörden jedoch regelmäßig untersagt; Teilnehmenden droht strafrechtliche Verfolgung. Auch 2025 kam es am Rande nicht genehmigter Pride-Veranstaltungen in der Türkei zu zahlreichen Festnahmen, auch ausländische Staatsangehörige waren betroffen. Nicht-genehmigte Demonstrationen/Versammlungen werden von den türkischen Behörden ggf. unter Einsatz von Wasserwerfern, Gummigeschossen oder Tränengas aufgelöst. &nbsp;</span>
  <br>
  <span>Zudem kommt es gelegentlich zu gewalttätigen Übergriffen auf LGBTIQ-Personen von nicht-staatlicher Seite. Es sollte bei Teilen der türkischen Gesellschaft mit starken Vorurteilen und Ressentiments gegenüber LGBTIQ gerechnet werden.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie größere Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere, wenn diese ohne behördliche Genehmigung stattfinden - s<span>iehe auch </span><em><span>Rechtliche Besonderheiten.</span></em></li>
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Seit 2017 wurden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen und/oder mit einer Ausreisesperre belegt. Es ist davon auszugehen, dass die türkischen Strafverfolgungsbehörden umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland besitzen, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen als Grundlage für Strafverfolgungsmaßnahmen, z.T. mit vorläufigen Festnahmen und anschließender Untersuchungshaft oder Ausreisesperren, genutzt werden.
  <br>
  Türkische Strafverfolgungsbehörden berufen sich bei Festnahmen und Ausreisesperren auf die Mitgliedschaft in oder Unterstützung von bzw.&nbsp;Propaganda für Organisationen, die auch in Deutschland oder der EU als terroristische Vereinigung eingestuft sind (IS, PKK), aber auch auf Mitgliedschaft in der sogenannten „Gülen-Bewegung“, die nur in der Türkei unter der Bezeichnung „FETÖ“ als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Auch geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte mit diesen Organisationen oder mit ihnen verbundenen Personen oder Unternehmen können für eine Festnahme ausreichen, auch wenn die Berührungspunkte bereits jahrelang zurückliegen. Für die Begründung des Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung kann bereits ausreichen, in einem deutschen Vereinsregister als Vorstandsmitglied eines Vereins mit Bezug zu kurdischen Anliegen eingetragen (gewesen) zu sein, ohne dass der Verein in irgendeinem Zusammenhang mit der PKK steht. Es sind auch Personen betroffen, die vor einigen Jahren Petitionen an die Bundesregierung zu kurdischen Anliegen unterzeichnet haben, wie unter anderem die Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan“ von 2014. Aussagen der türkischen Regierung vom 3. März 2019 zufolge droht auch Personen, die im Ausland u.a. an Versammlungen solcher Organisationen teilgenommen haben, bei ihrer Einreise in die Türkei eine Festnahme.</p>
 <p>Des Weiteren sind öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen zu von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung staatlicher Institutionen und hochrangiger Persönlichkeiten verboten und werden mit Geldbußen oder Haftstrafen geahndet. Der Vorwurf lautet hier oftmals auf „Terrorpropaganda“ oder den im türkischen Strafrecht vorgesehenen Tatbestand der Präsidentenbeleidung. Unter diesen Straftatbestand können auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in den Sozialen Medien fallen, sei es durch Teilen, Kommentieren oder Liken eines fremden Beitrags, siehe auch Hinweise unter <em>Aktuelles</em>. Auch Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu strafrechtlicher Verfolgung und zudem z. B. bei Journalisten zu berufsbeschränkenden Maßnahmen wie der Verweigerung der Akkreditierung führen. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift.
  <br>
  Ausreisesperren führen oft zu monatelangen oder sogar über mehrere Jahre dauernden Zwangsaufenthalten in der Türkei mit weitreichenden, mitunter existenzbedrohenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen.
  <br>
  Das Fotografieren militärischer Anlagen und Angehöriger der Sicherheitskräfte oder in militärischer Sicherheitszonen ist verboten.</p>
 <p>In der Türkei werden Drogendelikte besonders hart bestraft, es drohen zehn bis 20 Jahre Gefängnis für die Einfuhr, sechs bis zwölf Jahre für die Ausfuhr von Drogen - dies gilt auch für Aufenthalte im Transitbereich türkischer Flughäfen.&nbsp;</p>
 <p><span>In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Fällen, in denen Personen (auch Minderjährige) Gepäck für Dritte transportiert haben, in dem Drogen gefunden wurden. Auch in einem solchen Fall des unwissentlichen Drogen-Transports besteht die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung mit teils gravierenden Konsequenzen (Untersuchungshaft oder Ausreisesperre von erheblicher Dauer).</span></p>
 <p>Auch die Ein-/Ausfuhr sowie der Gebrauch von (medizinischem) Cannabis oder anderer CBD-Produkte sind in der Türkei weiterhin verboten. <span>Medizinisches Cannabis oder anderen CBD-Produkte können für einen Aufenthalt in der Türkei ausschließlich durch in der Türkei registrierte und zur Ausstellung von sog. „roten Rezepten“ befugten Ärzte verschrieben werden.&nbsp;</span></p>
 <p>Ebenfalls mit Gefängnisstrafen bis zu zehn Jahren wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“ geahndet, da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen z. B. von 9.000 EUR gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z. B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff „Antiquitäten“ weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunterfallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.</p>
 <p>Die Einfuhr von Waffen und Schneidwerkzeug, auch Camping-Messern, ist ohne besondere Erlaubnis verboten.&nbsp;</p>
 <p><span>Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe steht, was auch in Deutschland verboten ist.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie möglichst die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Falle einer Festnahme oder einer Ausreisesperre.</li>
  <li>Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf rechtlichen Beistand.</li>
  <li>Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich.</li>
  <li>Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ.</li>
  <li><span>Vermeiden Sie jede Mitnahme von Substanzen, die vor Ort als unerlaubte Betäubungsmittel angesehen werden könnten.</span></li>
  <li><span>Transportieren Sie nie Gepäckstücke, Pakete oder andere Gegenstände für Dritte ohne eigene Kenntnis des Inhalts; Unkenntnis schützt nicht vor strafrechtlicher Verfolgung.</span></li>
 </ul>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>Landeswährung ist die Türkische Lira (TRY). Mit einer deutschen Debitkarte (Girocard) kann an vielen Geldautomaten problemlos Geld abgehoben werden; die türkischen Banken verlangen jedoch überwiegend eine Gebühr, die von deutschen Banken nicht erstattet wird.
  <br>
  Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. Teilweise muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die <strong>Einreise in die Türkei</strong> ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Ja, wird aber nicht empfohlen</li>
  <li><strong>Kinderreisepass: </strong>Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen bei Einreise in die Türkei&nbsp;</strong>
  <br>
  Die Einreise in die Türkei ist mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz <span class="underline">nicht möglich</span>.&nbsp;</p>
 <p>Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
  <br>
  Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem abgelaufenen vorläufigen Personalausweis.</p>
 <p>Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala und bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten kommen, da nicht alle Transitländer abgelaufene Ausweisdokumente anerkennen.</p>
 <p>Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, sodass die Einreise damit nicht empfohlen werden kann.</p>
 <p>Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie bei <strong>Flughafentransit/Weiterreise in andere Zielländer die&nbsp;</strong></span><a href="https://diplo.de/r"><span><strong>Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziellandes,</strong></span></a><span> u.a. im Hinblick auf eine dort ggf. erforderliche Mindestrestgültigkeit des Reisedokuments.</span></li>
  <li>Kümmern Sie sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente.</li>
 </ul>
 <h4><em>Flughafentransit/Weiterreise in andere Zielländer</em></h4>
 <p>Beachten Sie bei Transit/Weiterreise über einen türkischen Flughafen, dass das Zielland ggf. eine Mindestrestgültigkeit Ihres Reisedokumentes verlangt. Eine Verlängerung Ihres Reisepasses durch das zuständige deutsche Konsulat am Transitflughafen ist <span class="underline">nicht möglich.</span> Es sind daher Fälle bekannt geworden, in denen die Weiterbeförderung am Transitflughafen in der Türkei verweigert wurde und Passagiere an den Ausgangsflughafen zurückreisen mussten, wenn Reisedokumente nicht die erforderliche Mindestrestgültigkeit für das Zielland aufwiesen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie bei <strong>Flughafentransit/Weiterreise in andere Zielländer die&nbsp;</strong></span><a href="https://diplo.de/r"><span><strong>Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziellandes,</strong></span></a><span> u.a. im Hinblick auf eine dort ggf. erforderliche Mindestrestgültigkeit des Reisedokuments.</span></li>
 </ul>
 <h4><em><span>Einreise in die Türkei aus Syrien</span></em></h4>
 <p><span>Eine Einreise in die Türkei aus Syrien ist auf dem Landweg für nicht-türkische Staatsangehörige nur mit einer vorab einzuholenden Sondergenehmigung des Gouverneursamts Hatay und nur für den Grenzübergang Hab el Hawa möglich. Der Antrag auf Grenzübertritt muss schriftlich bei der&nbsp;</span>Zivilverwaltungsbehörde Cilvegözü<span> (</span>Cilvegözü Mülki İdare Amirliği, Tel.: +90 326-432 30 67) gestellt werden.</p>
 <p>Die Flughäfen in Aleppo und <a href="https://www.damascus-airport.com/en/flights_damascus_syria.php">Damaskus</a> sind wieder in Betrieb, werden bislang jedoch nur von wenigen Fluggesellschaften (u.a. Turkish Airlines) angeflogen. Es kann weiterhin zu Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb kommen<span>.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span><strong>Beachten Sie die Reisewarnung für&nbsp;</strong></span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/syrien-node/syriensicherheit-204278"><span><strong>Syrien.</strong></span></a><span><strong>&nbsp;</strong></span></li>
 </ul>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum.</p>
 <p>Die frühere Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist nicht mehr möglich.
  <br>
  Die Befreiung von der Visumspflicht im oben gestellten Rahmen gewährt kein absolutes Einreiserecht, auch deutsche Staatsangehörige können von Einreisesperren betroffen sein.</p>
 <p>Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist.</p>
 <h3>Einreisekontrolle und Zurückweisungen</h3>
 <p>In letzter Zeit wurden mehrfach Reisende vor der Passkontrolle einer intensiveren Sicherheitsüberprüfung unterzogen, wobei auch mobile Geräte abgenommen und deren Entsperrung verlangt wurde. Dies geschah offenbar, um Inhalte und Kontakte auf Äußerungen und weitere Umstände zu überprüfen, die nach türkischer Auffassung Anlass zu einer Strafverfolgung geben können (siehe hierzu Hinweis zu&nbsp;<em>Reiseinfos:&nbsp;Rechtliche Besonderheiten</em>).</p>
 <p>Deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Personen mit engen privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei, ist seit 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert worden. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen in Gewahrsam ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Die Hintergründe der Einreiseverweigerung werden grundsätzlich nicht mitgeteilt. Es ist auch nicht auszuschließen, dass ein Zusammenhang zu anonymen Denunziationen besteht. Ein hoher Anteil der Zurückgewiesenen wies einen kurdischen oder türkisch-alevitischen Familienhintergrund auf.&nbsp;</p>
 <p>Bei Einreise werden Pässe mit einem Einreisestempel samt Datum versehen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie möglichst die <a href="https://tuerkei.diplo.de/tr-de">zuständige deutsche Auslandsvertretung</a> im Falle einer Ingewahrsamnahme, einer Ausreisesperre oder einer Zurückweisung bei Einreise.</li>
  <li>Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf rechtlichen Beistand.</li>
  <li>Achten Sie auch und insbesondere bei Einreise auf dem Landweg darauf, dass der Einreisestempel angebracht wird, um Strafen oder ein Einreiseverbot zu vermeiden.</li>
  <li>Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich.</li>
  <li>Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ.</li>
 </ul>
 <h3>Längerfristiger Aufenthalt</h3>
 <p>Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 60 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Reisenden wird empfohlen, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.</p>
 <h3>Doppelstaater</h3>
 <p>Deutsch-türkische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in der Türkei ausschließlich als türkische Staatsangehörige behandelt -&nbsp;<span> </span>mit der Folge, dass eine konsularische Betreuung durch die deutschen Auslandsvertretungen in aller Regel nur eingeschränkt bzw. gar nicht möglich ist.
  <br>
  <span>Deutsch-türkische Doppelstaater, die mit einem deutschen Reisepass in die Türkei einreisen, sollten auch mit diesem Pass ausreisen.</span></p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.</p>
 <p>In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen.</p>
 <p>Kinder, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung für Minderjährige.</a></li>
 </ul>
 <h3>Weiterreise in Nachbarländer</h3>
 <p>Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich.</p>
 <p>Beim Grenzübertritt von der Türkei nach Georgien gab es vereinzelt Schwierigkeiten bei der Akzeptanz des Personalausweises, sodass die Einreise mit Reisepass empfohlen wird.</p>
 <h4><em>Grenzgebiete zu Syrien, Iran und Irak</em></h4>
 <p><span><strong>Beachten Sie die Reisewarnungen für&nbsp;</strong></span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/syrien-node/syriensicherheit-204278"><span><strong>Syrien,</strong></span></a><span><strong>&nbsp;</strong></span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/iran-node/iransicherheit-202396?isLocal=false&amp;isPreview=false"><span><strong>Iran</strong></span></a><span><strong> und&nbsp;</strong></span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/irak-node/iraksicherheit-202738"><span><strong>Irak.</strong></span></a></p>
 <p>Die Ausreise aus der Türkei nach Irak ist nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich.</p>
 <p>Im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien besteht Minengefahr.</p>
 <p>Es wird darauf hingewiesen, dass gerade im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien das Fotografieren strengstens verboten ist. Dies gilt auch für vermeintlich harmlose Landschaftsaufnahmen.</p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Die Einfuhr von Devisen in die Türkei ist unbegrenzt, die Ausfuhr bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 EUR oder Gegenwert in TRY gestattet. Reisende, die Devisen über den vorgenannten Beträgen ausführen möchten, müssen dazu eine Zollerklärung einreichen. Weitere Informationen erteilt der <a href="https://gumrukrehberi.gov.tr/anasayfa" target="_blank" rel="noopener">türkische Zoll.</a></p>
 <p>Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 USD ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise bei der Ausfuhr erforderlich.</p>
 <p>Im Übrigen dürfen folgende Waren und Mitbringsel bei Einreise in die Türkei pro erwachsene Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende):</p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li>Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 EUR,</li>
  <li>600 Stück Zigaretten, 100 Stück Zigarillos (max. 3 g/Stück), 50 Stück Zigarren, 250 g Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier), 250 g Pfeifentabak (nur für Reisende über 18 Jahre),</li>
  <li>1 l Getränke mit Alkoholgehalt über 22%, 1 l Getränke mit Alkoholgehalt bis zu 22% (nur für Reisende über 18 Jahre),</li>
  <li>Eau de Cologne, Kölnisch Wasser, Lavendelwasser, Parfüm, Essenz oder Lotionen (höchstens 600 ml Gesamtmenge) sowie</li>
  <li>fünf Stück Hautpflegemittel und Toilettenartikel,</li>
  <li>1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 1kg Tee,</li>
  <li>1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten.</li>
 </ul>
 <h3>Einfuhr eines Fahrzeugs</h3>
 <p>Bei der Einreise in die Türkei mit dem Kraftfahrzeug ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber dringend dazu geraten, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme bei der Einreise zu vermeiden.</p>
 <p>Die Aufenthaltsfrist für Fahrzeuge von Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung beträgt gemäß den türkischen Zollvorschriften innerhalb 180 Tagen insgesamt 90 Tage. Diese Frist kann auf einmal oder geteilt in Anspruch genommen werden.</p>
 <p>Auch wird seitens der türkischen Zollverwaltung kein Formular mehr ausgehändigt, da die Registrierung des Fahrzeuges nach Überführung in die vorübergehende Verwendung elektronisch erfolgt und mit dem jeweiligen Reisedokument des Fahrers verknüpft wird.</p>
 <p>Gesondert wird darauf hingewiesen, dass eine Überschreitung der Verwendungsfrist nach dem türkischen Zollgesetz geahndet wird.</p>
 <p>Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.</p>
 <p>Weitergehende Informationen hierzu sowie ein Leitfaden zur vorübergehenden Einfuhr von Fahrzeugen sind <a href="https://gumrukrehberi.gov.tr/">im Zollwegweiser</a> der türkischen Zollverwaltung zu finden.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p><span>Die Einfuhr von bis zu zwei Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) pro Reisendem ist grundsätzlich möglich. Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Microchip gekennzeichnet sein. Eine Veterinärbescheinigung mit Dokumentation der Tollwutimpfung, die mindestens 15 Tage vor Einreise, aber nicht mehr als 12 Monate alt sein darf, muss vorgelegt werden. Hunde müssen neben Tollwut auch gegen Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose geimpft sein; die Einfuhr einiger Rassen („Kampfhunde“) ist verboten. Das Mitführen des EU-Heimtierausweis ist notwendig.</span></p>
 <p><span>Die Kontaktaufnahme mit einer türkischen Auslandsvertretung und/oder der Fluggesellschaft vor Abreise ist dringend zu empfehlen.</span></p>
 <p>Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://diplo.de/-/2631014">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.</li>
  <li>Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.</li>
 </ul>
 <h3>HIV/AIDS</h3>
 <p>Die HIV-Inzidenz in der Türkei ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
 </ul>
 <h3>Durchfallerkrankungen</h3>
 <p>Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf" target="_blank" rel="noopener">Durchfallerkrankungen.</a> Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.</li>
  <li>Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.</li>
  <li>Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.</li>
  <li>Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.</li>
  <li>Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.</li>
  <li>Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.</li>
  <li>Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.</li>
 </ul>
 <h3>Weitere Infektionskrankheiten</h3>
 <p>Selten kommt Tuberkulose, Leishmaniose, Krim-Kongo Hämorrhagisches Fieber und Brucellose vor.</p>
 <h3>Luftverschmutzung</h3>
 <p>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index.</a>&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung in den Großstädten und touristischen Regionen des Landes hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. In ländlichen Gebieten ist die Versorgung jedoch oft nicht mit westeuropäischen Standards vergleichbar. Bei einem Unfall oder einer ernsten Erkrankung empfiehlt es sich, die Notaufnahme eines <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2755182/0611b5a0e24cff9b539f3fab3e8297fe/106kh-tur-data.pdf" target="_blank" rel="noopener">Krankenhauses der Stufe 3</a> (Unikliniken (üniversite hastanesi)) aufzusuchen.
  <br>
  Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption wird dringend empfohlen.&nbsp;
  <br>
  In Deutschland gesetzlich krankenversicherte Personen finden wichtige Hinweise im <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2755184/a0176e17d5c4db874ce5ad926c3effee/106-tur-data.pdf" target="_blank" rel="noopener">Merkblatt zur Kostenübernahme</a> im Rahmen des Deutsch-Türkischen Sozialversicherungsabkommens. Vor Abreise sollte von der gesetzlichen Krankenversicherung das Formular A/T 11 (Auslandskrankenschein) ausgestellt werden.&nbsp;</p>
 <p>Für Selbstzahler und Patienten mit einer privaten (Auslands)-Krankenversicherung gilt:&nbsp;
  <br>
  Die Kosten für medizinische Behandlungen bei Ärzten und in Privatkliniken können deutlich höher sein als in Deutschland. Es gibt <span class="underline">keine</span> allgemeingültige Gebührenordnung. Eine finanzielle Vorleistung der Patienten <span class="underline">vor</span> Behandlungsbeginn, z.B. durch die Vorlage einer gültigen Kreditkarte oder Hinterlegung von Bargeld ist üblich. Art und Umfang der Behandlung als auch die Kosten sollten nach Möglichkeit im Voraus besprochen werden. Zahlungen sollten ausschließlich auf Grundlage von detaillierten Rechnungen erfolgen.</p>
 <p>In einigen Fällen nutzen Krankenhäuser die Notlage von Patienten aus, stellen überhöhte Rechnungen und üben Druck auf Kunden aus. In vielen Urlaubsregionen bestehen Vereinbarungen zwischen Hotels und bestimmten Kliniken. Es wird empfohlen, im Rahmen der Möglichkeiten Preise zu vergleichen und im Vorfeld verbindliche Kostenvoranschläge anzufordern.</p>
 <p>Vor planbaren medizinischen Eingriffen/Behandlungen, vor allem im Bereich der ästhetischen Chirurgie, sollten umfassende und fundierte Informationen aus fachlich kompetenten Quellen eingeholt werden. Es herrschen häufig unterschiedliche Ausbildungs- und Hygienestandards. Gelegentlich gibt es Berichte über unzureichende Aufklärung vor einem Eingriff, intransparente Kostenstrukturen, kommerziellen Druck sowie Schwierigkeiten bei der Nachsorge. Regressansprüche lassen sich im Ausland oft nur schwer durchsetzen; Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für notwendige Korrekturen. Daher sollten Reisende vor einer Behandlung sorgfältig die Qualifikation des Fachpersonals, die Akkreditierung der Einrichtung, die Transparenz der Kosten und die Seriosität möglicher Vermittler überprüfen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schließen Sie für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.</li>
  <li>Nehmen Sie eine individuell zusammengestellte Reiseapotheke mit und schützen Sie diese vor hohen Temperaturen.</li>
  <li>Klären Sie <span class="underline">vor</span> einer Behandlung die voraussichtlichen Kosten.</li>
  <li>Lassen Sie sich vor Reisebeginn (vor allem bei chronischen Erkrankungen und absehbarem medizinischen Behandlungsbedarf) von Ihrer Krankenversicherung das Formular A/T 11 (Auslandskrankenschein) ausstellen, um die Behandlungskosten in der Regel abzusichern.</li>
  <li>Lassen Sie sich vor der Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner beraten und passen Sie gegebenenfalls Ihren Impfschutz an. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">(DTG).</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/tuerkei-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Fri, 18 Sep 2026 16:00:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Fri, 18 Sep 2026 16:05:10 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/tuerkeisicherheit-201962</guid></item><item><title>Demokratische Republik Kongo: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/kongodemokratischerepubliksicherheit-203202</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Aktuelles – Ebolafieber</span></p>
 <p><span>Sicherheit - Teilreisewarnung</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p><span><strong>Vor Reisen in die folgenden Provinzen und Gebiete wird gewarnt:</strong></span></p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li><span><strong>die Provinzen Ituri, Nord-Kivu, Süd-Kivu, Haut-Lomami, Maniema, Mongala, Tanganyika, Tshopo, Süd-Ubangi, Bas-Uélé, Haut-Uélé;</strong></span></li>
  <li><span><strong>den nördlichen Teil der Provinz Haut-Katanga (insbesondere das Gebiet des Nationalparks Upemba) sowie</strong></span></li>
  <li><span><strong>das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik (50 km zum Grenzverlauf).</strong></span></li>
 </ul>
 <p><span><strong>Deutsche Staatsangehörige, die sich in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu aufhalten, werden zur Ausreise aufgefordert.&nbsp;</strong></span></p>
 <p><span><strong>Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird abgeraten.&nbsp;</strong></span></p>
 <h3><em>Ebolafieber</em></h3>
 <p>Am 15. Mai 2026 wurde ein <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/ebolafieber-2559130">Ebolafieber</a>-Ausbruch durch das Bundibugyo-Ebolavirus in der Provinz Ituri gemeldet.&nbsp;
  <br>
  Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am <a href="https://www.who.int/news/item/17-05-2026-epidemic-of-ebola-disease-in-the-democratic-republic-of-the-congo-and-uganda-determined-a-public-health-emergency-of-international-concern">17. Mai 2026</a> zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“. Laut WHO bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen.
  <br>
  Die kongolesischen Behörden haben entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet. Dennoch ist mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen, vor allem in den Provinzen Ituri, Nord- und Süd-Kivu, <span>Haut-Uélé, Bas-Uélé, Süd-Ubangi</span> sowie Tshopo.&nbsp;
  <br>
  Im Gegensatz zu den Zaire-Ebolastämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Bundibugyo-Ebolavirus.</p>
 <p>Mit Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 20. Juli 2026 wurden die Quarantäneregelungen angepasst. Gesundheitspersonal und andere Reisende aus betroffenen Gebieten werden in drei Risikokategorien eingeteilt.<span>&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li>Kategorie A (nicht-geschützter Kontakt oder Hochrisikokontakt mit dem Virus): 21 Tage verpflichtende Quarantäne.</li>
  <li>Kategorie B (geschützter Kontakt mit dem Virus und geringes Expositionsrisiko): 21 Tage aktive Beobachtung, nationale &amp; internationale Reise nur nach Einzelfallentscheidung.</li>
  <li>Kategorie C (kein Kontakt mit dem Virus): 21 Tage Selbstkontrolle und Aufforderung zur Meldung etwaiger Symptome, keine Reisebeschränkungen.&nbsp;</li>
 </ul>
 <p><span>Die Regelungen gelten nur für Personen, die sich in den von Ebola betroffenen Provinzen aufgehalten haben.</span>
  <br>
  <span>Nach Aufenthalten in der Demokratischen Republik Kongo sollten sich Reisende vor Weiterreise in andere Staaten bei den dort zuständigen Stellen erkundigen, ob und ggf. unter welchen Auflagen (z.B. verstärkte gesundheitstechnische Kontrollen oder Quarantäne) die Einreise ins Zielland möglich ist</span>.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung sowie den Sicherheitshinweis</strong>, siehe <em>Sicherheit.</em></li>
  <li>Halten Sie sich streng an die Auflagen der Behörden. Unter anderem besteht für die betroffenen Provinzen und die Hauptstadt Kinshasa ein Verbot von Großveranstaltungen. Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.</li>
  <li>Meiden Sie jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten.</li>
  <li>Berühren Sie keine lebendigen und tote Wildtiere und verzehren Sie keine Wildtierprodukte.</li>
  <li>Melden Sie sich bei entsprechenden Symptomen bis zu 21 Tage nach Aufenthalt in der betroffenen Region telefonisch bei einem ärztlichen Dienst, um das weitere Vorgehen zu besprechen.</li>
  <li>Beachten Sie ggf. die empfohlenen <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/E/Ebola/rueckkehrende_Hilfskraefte.html">Maßnahmen des RKI</a> für aus dem Ausland zurückkehrendes medizinisches und anderes Personal, das in der Patientenversorgung oder Ausbruchsbekämpfung im Rahmen eines Ausbruchs von viral hämorrhagischen Fiebern tätig war.</li>
 </ul>
 <h3><em>Kriegerische Auseinandersetzungen mit der bewaffneten Gruppe M23</em></h3>
 <p>Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo hat sich seit Anfang 2025 erheblich verschlechtert und ist weiterhin volatil.</p>
 <p>Seit Januar 2025 kommt es im Grenzgebiet zu Ruanda und Uganda zu vermehrten Kampfhandlungen und Gebietsgewinnen der M23, die auch die Provinzhauptstädte Goma (Provinz Nord-Kivu) und Bukavu (Provinz Süd-Kivu) sowie vorübergehend die Stadt Uvira eingenommen haben. Seit Januar 2026 befindet sich Uvira wieder unter Kontrolle der kongolesischen Streitkräfte; die Lage vor Ort bleibt jedoch volatil. Die beteiligten Parteien setzen Drohnen bei Kampfhandlungen ein, mit weitreichenden humanitären Folgen. Auch der weitab der Gefechte liegende Flughafen in Kisangani (Provinz Tshopo) wurde bereits mehrfach mit Drohnen angegriffen. Weitere militärische Vorstöße der M23 können nicht ausgeschlossen werden.&nbsp;</p>
 <p>In den von der M23 besetzten Gebieten kann es zu willkürlichen Verhaftungen und Tötungen kommen. Zudem ist das lokale Bankensystem ins Erliegen geraten und eine Versorgung mit Bargeld ist nicht möglich; die allgemeine Versorgungslage ist dementsprechend prekär.</p>
 <p>Bei Ausreisen über den Grenzposten Goma/Gisenyi kann es zu Einschränkungen kommen. Der Flughafen Goma musste nach Kampfhandlungen zwischen M23 und der kongolesischen Armee den kommerziellen Flugverkehr einstellen.</p>
 <p>In den Provinzen Nord-Kivu und Ituri, insbesondere in der Region um Beni, kommt es v.a. durch die islamistische Miliz der Allied Democratic Forces (ADF) verstärkt zu Angriffen auf und Massakern an Zivilisten. Insgesamt sind in den o.g. Ostprovinzen über 100 bewaffnete Gruppen aktiv (siehe <em>Sicherheit – Innenpolitische Lage</em>).</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und Ausreiseaufforderungen.</strong></li>
  <li><span>Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die lokalen und - mit der gebotenen Vorsicht - sozialen Medien.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</span></li>
  <li>Vergewissern Sie sich vor einer Fahrt/einer Bewegung außerhalb stets, dass Ihr Umfeld tatsächlich sicher genug ist; bewegen Sie sich nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes und seien Sie äußerst vorsichtig. Vermeiden Sie derzeit den Weg zum Flughafen, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.</li>
  <li>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben. Teilen Sie sich zur Verfügung stehende Nahrungsmittel- und Wasservorräte sorgsam ein.</li>
  <li>Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (<a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">ELEFAND);</a> weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Die Registrierung ist auch per ELEFAND-App möglich.</li>
  <li><span>Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte</span>.<span>&nbsp;</span>&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3><em>Landesweite Proteste gegen geplante Verfassungsänderung</em></h3>
 <p><span>Seit Juni 2026 ruft die Oppositionsallianz C64 zu Protesten gegen eine geplante Verfassungsänderung auf. Diese finden insbesondere im Regierungsviertel Gombe sowie in der Umgebung des Parlaments „Palais du Peuple“ statt. Es kann jederzeit zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen. Der Weg zum Flughafen in Kinshasa ist insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gefährlich. Im gesamten Stadtgebiet von Kinshasa gibt es immer wieder Straßensperren sowie erhöhte Polizei- und Militärpräsenz.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und Ausreiseaufforderungen.</strong></li>
  <li><span>Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die lokalen und - mit der gebotenen Vorsicht - sozialen Medien.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</span></li>
  <li>Vergewissern Sie sich vor einer Fahrt/einer Bewegung außerhalb stets, dass Ihr Umfeld tatsächlich sicher genug ist; bewegen Sie sich nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes und seien Sie äußerst vorsichtig.</li>
  <li>Vermeiden Sie den Weg zum Flughafen nach Einbruch der Dunkelheit.</li>
  <li>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben. Teilen Sie sich zur Verfügung stehende Nahrungsmittel- und Wasservorräte sorgsam ein.</li>
  <li>Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (<a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">ELEFAND);</a> weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Die Registrierung ist auch per ELEFAND-App möglich.</li>
  <li><span>Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.</span></li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit - Teilreisewarnung</h2>
 <p><span><strong>Vor Reisen in die folgenden Provinzen und Gebiete wird gewarnt:</strong></span></p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li><span><strong>die Provinzen Ituri, Nord-Kivu, Süd-Kivu, Haut-Lomami, Maniema, Mongala, Tanganyika, Tshopo, Süd-Ubangi, Bas-Uélé, Haut-Uélé;</strong></span></li>
  <li><span><strong>den nördlichen Teil der Provinz Haut-Katanga (insbesondere das Gebiet des Nationalparks Upemba) sowie</strong></span></li>
  <li><span><strong>das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik (50 km zum Grenzverlauf).</strong></span></li>
 </ul>
 <p><span><strong>Deutsche Staatsangehörige, die sich in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu aufhalten, werden zur Ausreise aufgefordert.&nbsp;</strong></span></p>
 <p><span><strong>Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird abgeraten.&nbsp;</strong></span></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_self">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p><span>In den östlichen Provinzen kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen zwischen den kongolesischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen, insbesondere der M23, die seit 2021 sukzessive Gebiete im Grenzgebiet zu Uganda, Burundi und Ruanda erobert hat. Seit 2025 besetzen diese Gruppierungen große Gebiete im Ostkongo, inklusive der Provinzhauptstädte Goma (Nord-Kivu) und Bukavu (Süd-Kivu). Darüber hinaus wurde die Stadt&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Uvira von Dezember 2025 bis Januar 2026 vorübergehend eingenommen. Im Februar 2026 griff die bewaffnete Gruppe M23 den Flughafen in der Stadt Kisangani mit Drohnen an. Sie hat auf Provinzebene Parallelregierungen eingerichtet und der Besatzungszustand verstetigt sich zunehmend; eine Kontrolle der besetzten Gebiete durch den kongolesischen Staat ist derzeit nicht gegeben. Die Aktivität lokaler Milizen („Wazalendo“) verstärkt die Unsicherheit in diesen Gebieten zusätzlich. Im Norden von Nord-Kivu und in Ituri führt die kongolesische Armee mit Unterstützung ugandischer Streitkräfte Operationen gegen die islamistischen „Allied Democratic Forces“ (ADF) durch. In der Region Ituri hat sich die Lage seit Juli 2025 weiter verschärft; intensivierte Angriffe der ADF führen insbesondere unter Zivilisten zu vielen Todesopfern. Mögliche humanitäre Katastrophen, wie Choleraausbrüche oder Lebensmittelmangel, bedrohen die Stabilität der Region zusätzlich. Seit 2021 gilt für die Provinzen Nord-Kivu und Ituri das Kriegsrecht („Etat de Siège“), durch das die zivilen Regierungen temporär durch Militär- und Polizeiregierungen ersetzt werden. Die ohnehin angespannte Sicherheitslage hat sich vor diesem Hintergrund noch erheblich verschärft.</span></p>
 <p>In der Vergangenheit kam es vor dem Hintergrund der schlechten Sicherheitslage, vor allem in den Ostprovinzen, teilweise zu gewaltsamen Protesten gegen die VN-Mission MONUSCO. Weitere Ausschreitungen, auch gegenüber Nichtregierungsorganisationen und internationalem Personal, können nicht ausgeschlossen werden.</p>
 <p>Die Nationalparks „Virunga“ und „Kahuzi-Biega“ in Nord-Kivu sowie der Nationalpark Upemba in den Provinzen Haut-Lomami und Haut-Katanga sind unmittelbar von bewaffneten Gruppen bedroht und zum Teil besetzt<span>.</span> 2021 starben bei einem bewaffneten Überfall auf einen Konvoi des WFP (World Food Programme) nördlich von Goma drei Menschen, darunter der italienische Botschafter. In den vergangenen Jahren kam es vereinzelt zu Entführungen und anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen. Im März 2026 wurde das Hauptquartier des Nationalparks Upemba in Lusinga durch eine Mai-Mai-Miliz überfallen, es gab Todesopfer.</p>
 <p>In den Provinzen Mai-Ndombe, Kwilu sowie zuletzt Kwango und Kongo Central kommt es seit 2022 zu gewaltsamen Konflikten zwischen den Volksgruppen Bateke und Bayaka, besonders im Verwaltungsbezirk („Territoire“) Kwamouth. Kriminelle Banden nutzen die Abwesenheit der Sicherheitsbehörden ebenfalls für ihre Aktivitäten, z.B. im Verwaltungsbezirk Maluku in der Provinz Kinshasa. Es wurde eine größere Anzahl an Binnenvertriebenen beobachtet, teilweise auch in der Nähe von Kinshasa. Da beide Volksgruppen auch am Rande der Nationalstraße N1 zwischen Kinshasa und Kikwit ansässig sind, wird dort besondere Wachsamkeit angeraten. Trotz Abschluss eines Friedensabkommens im April 2024 kam es auch 2025 zu Überfällen, Straßensperren und regelmäßigen Auseinandersetzungen zwischen den kongolesischen Streitkräften und den lokalen Mobondo-Gruppen.&nbsp;</p>
 <p>In Kinshasa und anderen kongolesischen Städten kam es in der Vergangenheit wiederholt bei teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Regierung zum Einsatz scharfer Munition, Todesopfern und Verletzten sowie zu zahlreichen Festnahmen. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dabei muss auch mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens sowie einer hohen Präsenz bewaffneter Sicherheitskräfte gerechnet werden. Die Sicherheitslage ist instabil.</p>
 <p>Kurzfristige Abschaltungen von SMS- und Internetdiensten sind jederzeit möglich. Es kann zu Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt und im Stadtgebiet von Kinshasa kommen, vermehrt ab den frühen Abendstunden. Sie sind nicht immer als solche erkennbar;&nbsp;längere Wartezeiten können auftreten.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und Ausreiseaufforderungen.</strong></li>
  <li>Informieren Sie sich über die lokalen Medien.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Die Kriminalitätsrate ist im gesamten Land hoch, der Schutz durch die Polizei nicht immer effektiv. Sowohl Gewaltkriminalität als auch Taschendiebstähle kommen vor, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit und in Menschenmengen.</p>
 <p>Vereinzelt ereigneten sich in Kinshasa bewaffnete Überfälle auf Ausländer, bei denen das Opfer unter einem Vorwand in ein Auto gedrängt und dann ausgeraubt wurde. Die Täter gaben sich dabei als Sicherheitskräfte aus.</p>
 <p>Straßenkinder (sogenannte „Shégués“) fallen durch aggressives Betteln an stark belebten Orten und im zähfließenden Straßenverkehr auf. Darüber hinaus gibt es in manchen Stadtvierteln jugendliche Banden (sog. "Kuluna"), die bewaffnete Überfälle ausführen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verhalten Sie sich unauffällig und verzichten Sie auf teuren Schmuck oder extravagante Kleidung.</li>
  <li>Meiden Sie unsichere Stadtviertel und gehen Sie nie alleine, sondern nur in kleinen Gruppen mit lokaler Begleitung aus.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie&nbsp;ggf.&nbsp;elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li><span>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.</span></li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Der Nordosten der Demokratischen Republik Kongo liegt in einer seismisch aktiven Zone und ist aktives Vulkangebiet. Der Vulkan Nyiragongo ist weiterhin aktiv.</p>
 <p>Das Klima ist tropisch. Die Regenzeit erstreckt sich im Norden meist von März&nbsp;bis November und im Süden von Oktober bis Mai. In dieser Zeit können Straßen aufgrund von Überflutungen schnell unpassierbar werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen des <a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener">Deutschen GeoForschungsZentrums</a> vertraut.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <p><span>Siehe </span><em><span>Aktuelles</span></em></p>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p><span>Der&nbsp;innerkongolesische Luftverkehr mit einer Vielzahl kleinerer Luftfahrtunternehmen&nbsp;entspricht selten europäischen Sicherheitsstandards. Die meisten&nbsp;kongolesischen&nbsp;Luftfahrtunternehmen stehen&nbsp;auf</span> der <a href="https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en">gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.</a> Nicht wenige der Flughäfen der DR Kongo entspricht internationalen Sicherheitsvorschriften. Die kleineren Flughäfen im Landesinneren bestehen meist nur aus einer Landebahn und manchmal einer Abfertigungshalle.</p>
 <p>Auf der zweimal wöchentlich verkehrenden Eisenbahn zwischen Kinshasa und Matadi kommt es immer wieder zu Unfällen. Die Eisenbahnlinien im Landesinneren fahren zum Teil gar nicht, zum Teil unregelmäßig und brauchen&nbsp;sehr viel Zeit.</p>
 <p>Der Fährverkehr von Kinshasa nach Brazzaville (Republik Kongo) kann als relativ sicher eingestuft werden. Der Fähr- und Flussverkehr in anderen Landesteilen ist hingegen unsicher und unfallträchtig.</p>
 <p>Die wenigen Straßen außerhalb der großen Städte sind oft in schlechtem Zustand und nur mit allradgetriebenen Fahrzeugen zu benutzen. Während der Regenzeit sind weite Teile des Straßennetzes unpassierbar.</p>
 <p>Im Straßenverkehr sollten Fahrzeuge bei Begegnung mit einem Konvoi des Staatspräsidenten oder anderer Würdenträger soweit wie möglich rechts an den Straßenrand fahren, stehen bleiben und warten, bis der Konvoi vorbeigefahren ist.</p>
 <p>Gleiches gilt für die Zeit des Hissens bzw. Einholens der Nationalflagge vor Polizeistationen und anderen öffentlichen Gebäuden am frühen Morgen oder bei Sonnenuntergang; in diesen Minuten ruht der Fahrzeugverkehr.</p>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p><span>Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Eine Absicherung vor Missbrauch bei Polizeikontrollen ist dies aber nicht. Man kann trotzdem an der Weiterfahrt gehindert und zu Zahlungen aufgefordert werden. Es sollte sich immer eine ortskundige Person mit im Auto befinden.</span>
  <br>
  <span>Bei längerfristigen Aufenthalten in der Demokratischen Republik Kongo ist die Beantragung eines kongolesischen Führerscheins, der seit Anfang 2025 wieder ausgestellt wird, empfehlenswert.</span></p>
 <h3>Besondere Verhaltenshinweise</h3>
 <p>Zwischenfälle mit dem Militär und anderen Sicherheitskräften sollten durch zurückhaltendes Verhalten möglichst vermieden werden.
  <br>
  Bei Fußballspielen und anderen emotional geladenen Ereignissen, aber auch bei Trauerzügen und Beerdigungen kam es wiederholt zu einzelnen Angriffen auf Nichteinheimische.</p>
 <p>Es besteht eine Vielzahl von Verboten, die mit der Sicherheitslage begründet und teilweise kurzfristig geändert werden. Dazu gehört jegliches Fotografieren des Flughafens, militärischer Einrichtungen, sonstiger Anlagen von strategischer Bedeutung oder uniformierter Personen (siehe auch <em>Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten)</em>. Zwar wurde das Fotografieren in der Öffentlichkeit wieder erlaubt. Fotoausrüstung kann zum Raub oder zu unliebsamen Begegnungen mit Passanten und Sicherheitskräften (sogar Verhaftung) führen. Kulturelle Widerstände können zu aggressiven Reaktionen ungefragt fotografierter Personen führen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie große, öffentliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder andere emotional aufgeladene Ereignisse) möglichst weiträumig und seien Sie in der Nähe besonders vorsichtig.</li>
  <li>Fotografieren Sie keine militärischen und strategischen Einrichtungen und auch sonst nur mit entsprechender Erlaubnis, z.B. des Informationsministerium, Presse et Information, Immeuble Retelesco, croisement des Avenues Tombalbaye et Huileries, C/Gombe, Tel: +24399991027, +243817008811.</li>
  <li>Fragen Sie auch&nbsp;bei Personenaufnahmen immer um Erlaubnis bzw. verzichten Sie im Zweifel lieber auf das Fotografieren.</li>
 </ul>
 <h3>Reisegenehmigungen</h3>
 <p>Das Erfordernis eines "Laissez-Passer Special" des kongolesischen Innenministeriums für Ausländer, die die Provinz Kinshasa verlassen wollen, wurde offiziell abgeschafft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die örtlichen Behörden dennoch auf einem "Laissez-Passer" oder einer „ordre de mission“ bestehen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Setzen Sie sich vor Verlassen der Provinz Kinshasa mit dem kongolesischen Innenministerium in Verbindung und beantragen Sie eine Genehmigung der "Direction Générale de Migration" (DGM).</li>
 </ul>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Homosexuelle Handlungen sind in der Demokratischen Republik Kongo bislang nicht explizit unter Strafe gestellt, können u.U. aber als Verstoß gegen Sitte- und Moralregeln unter extensiver Auslegung der einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs mit einer Haftstrafe geahndet werden. Das Schutzalter liegt bei 18 Jahren. Das Parlament debattiert seit längerer Zeit einen Gesetzentwurf, der vorsieht, homosexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_self">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Das Fotografieren von Flughäfen, militärischer Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung, Straßen und öffentlicher Plätze, besonders entlang des Flusses Kongo in Kinshasa (Staatsgrenze) ist verboten.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der Kongo Franc (CDF); der USD wird jedoch ebenfalls in allen urbanen Räumen akzeptiert. Häufig bekommt man das Rückgeld in&nbsp;CDF, welche sich aufgrund der kleineren Stückelung auch gut als Trinkgeld eignen. Das Geschäftsleben wird weitestgehend mit USD abgewickelt. Es empfiehlt sich die <span class="underline">Mitnahme von USD nicht älter als Druckjahr 2013.</span> Ältere Scheine sowie 1-USD-Noten aller Druckjahre werden häufig abgelehnt.</p>
 <p>Der Umtausch von Devisen in einheimische Währung ist problemlos möglich. EUR werden zum Umtausch entgegengenommen. Der Wechselkurs des USD ist erfahrungsgemäß etwas günstiger. In den größeren Städten können mit gängigen Kreditkarten (z.B. VISA, Mastercard) je nach Vorrat bis zu 500 USD pro Tag abgehoben werden.</p>
 <p>Kreditkarten werden nur an wenigen Stellen angenommen. Nur in größeren Hotels, bei den Vertretungen der Fluglinien Brussels Airlines und Air France sowie bei einigen größeren Supermärkten werden sie akzeptiert. Man sollte die übliche Vorsicht walten lassen (keine doppelten Belege anfertigen lassen etc.).</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p><span>Siehe </span><em><span>Aktuelles</span></em></p>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.</p>
 <p>Es gibt keine offiziellen Bestätigungen über die Anerkennung der obigen Reisedokumente durch die zuständigen Behörden der Demokratischen Republik Kongo. Die Angaben beruhen auf Erfahrungswerten.</p>
 <p>Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.</p>
 <p>Bei der Ausreise wird am Flughafen eine Ausreisegebühr in Höhe von derzeit ca. 55 USD erhoben („Go-Pass“).</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die DR Kongo ein Visum, das vor der Reise bei der kongolesischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss.</p>
 <p>Visa werden nicht an der Grenze oder am Flughafen ausgestellt. Die Mindestbearbeitungsdauer beträgt&nbsp;zehn Tage, amtlich bestätigte Einladungen müssen vorgelegt werden. Einzelheiten des Verfahrens können sich ggf. schnell ändern. Nähere Auskünfte erteilt die <a href="https://www.ambardc.de/konsulat#Visa">Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in Berlin.</a></p>
 <p>Es ist mittlerweile möglich, ein Visum für Kurzaufenthalte bis zu sieben Tage <a href="https://evisa.gouv.cd/">online</a> zu beantragen. Die Kosten sind jedoch deutlich höher als bei Beantragung über die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo.</p>
 <h4><em>Wichtiger Hinweis für Globetrotter, Individual- und Expeditionsreisende</em></h4>
 <p><span>Siehe </span><em><span>Aktuelles </span></em><span>und</span><em><span> Sicherheit</span></em></p>
 <p>Es werden keine Visa für Personen ausgestellt, die sich lediglich auf der Durchreise befinden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und Ausreiseaufforderungen.</strong></li>
  <li><span>Beantragen Sie bei beabsichtigter Reise in die Republik Kongo sowie die DR Kongo und Angola Richtung Süden unbedingt <span class="underline">vor</span> Reiseantritt Visa für die Demokratische Republik Kongo und ihre Nachbarstaaten bei den zuständigen Botschaften/Konsulaten in Deutschland bzw. im Land ihres gewöhnlichen Aufenthaltes.</span></li>
 </ul>
 <h4><em>Verlängerung des Aufenthalts</em></h4>
 <p>Für die Verlängerung von Visa nach Einreise in die DR Kongo, wie auch die Umsetzung der kongolesischen Einreise- und Aufenthaltsvorschriften ist die "Direction Générale de Migration" (DGM) zuständig. Diese Behörde überwacht auch alle Bewegungen von Ausländern innerhalb des Landes, weswegen sie nach jedem Ortswechsel zur Registrierung aufzusuchen ist. Dies gilt sowohl für Verlegungen des Lebensmittelpunkts als auch für Kurzaufenthalte. Meistens sind die Nennung des Reisezwecks und das Vorzeigen von Reisepass samt gültigem Aufenthaltstitel ausreichend. Für weitergehende Informationen kann die Direction Générale de Migration, 65, Boulevard du 30 Juin, Commune de Gombe, Kinshasa kontaktiert werden.</p>
 <p>Für die Aufnahme einer Berufs- oder Geschäftstätigkeit ist der Erwerb eines "Visa d'Etablissement" vorgeschrieben. Der illegale Aufenthalt kann ein Strafverfahren und möglicherweise auch einen Gefängnisaufenthalt nach sich ziehen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich rechtzeitig über die Voraussetzungen für den Erhalt oder die Verlängerung des jeweiligen Visums.</li>
 </ul>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Alleinreisende Minderjährige bedürfen einer "autorisation parentale", der elterlichen schriftlichen Genehmigung und einer "prise en charge" durch die betreffende Fluglinie. Es gibt keine Besonderheiten bei der Begleitung durch nur ein Elternteil.</p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Devisenbestände müssen über einem Gegenwert von 10.000 USD bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungsbarbeständen ist nur bis zu einer Höhe von 10.000 USD (oder entsprechender Gegenwert) erlaubt, für darüber liegende Summen sind Banktransfers erforderlich. Diese Einschränkung gilt nicht für Transitreisende oder Dienstreisen. Die Ausfuhr ist zu deklarieren. Die Ausfuhr von CDF ist nicht erlaubt.</p>
 <p>Über sonstige zollrechtliche Vorschriften liegen nur wenige Informationen vor. Ein- oder Ausfuhren von Gegenständen mit erheblichem wirtschaftlichem Wert können ohne Vorwarnung für verboten erklärt werden. Vorsicht ist daher grundsätzlich angebracht. Verboten ist die Ausfuhr von Kunstgegenständen, insbesondere aus Elfenbein und Malachit. Die Ausfuhr von in der DR Kongo geförderten Edelmetallen wie Gold, Silber, Diamanten bedarf der Genehmigung.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Haustiere benötigen zur Einreise eine Tollwut-Schutzimpfung, eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung sowie einen Impfausweis. Nähere Auskünfte erteilt die <a href="https://www.ambardc.de/konsulat#Visa">Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in Berlin.</a></p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Aktuelles</h3>
 <p>Siehe <em>Aktuelles - Ebolafieber</em></p>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <h4>Pflichtimpfungen:</h4>
 <p><span>Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von 9 Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll.&nbsp;Laut WHO-Vorgaben muss bei Ausreise die letzte&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492"><span>Poliomyelitis-Impfung</span></a><span> maximal ein Jahr zurückliegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt keine Kontrolle der Impfung bei Ausreise.</span></p>
 <h4>Reiseimpfungen:</h4>
 <p>Es sind&nbsp;Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis<span>&nbsp;</span>empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B,<span>&nbsp;</span>Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten.<span>&nbsp;</span>Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.</p>
 <h4>Standardimpfungen:&nbsp;</h4>
 <p>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für<span>&nbsp;</span>Masern sichergestellt werden.&nbsp;</p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung in der Demokratischen Republik Kongo ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in einigen Privatkliniken gewährleistet. Alle Behandlungen, auch Notfälle, sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, vorübergehende Engpässe können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG</a> zu finden.</li>
  <li>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.</li>
  <li>Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber-2562864" target="_blank" rel="noopener">Gelbfieber</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132" target="_blank" rel="noopener">Malaria</a> sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (<em>P. falciparum</em>) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die <a href="https://dtg.org/images/Empfehlungen/Malariaempfehlungen/Afrika.pdf">DTG</a> zur Verfügung.</p>
 <p>Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/chikungunyafieber-2562870" target="_blank" rel="noopener">Chikungunya-Fieber,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520" target="_blank" rel="noopener">Denguefieber,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leishmaniasis-2562904" target="_blank" rel="noopener">Leishmaniasis</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/lymphatische-filariosen-2628714" target="_blank" rel="noopener">lymphatische Filariosen.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Schutz vor Insekten.</a></li>
  <li>Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt Impfungen gegen Denguefieber und Chikungungyafieber; lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.</li>
 </ul>
 <blockquote>
  <ul class="rte--list">
   <li>Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.</li>
  </ul>
 </blockquote>
 <p>Die in der Demokratischen Republik vorkommenden Erkrankung <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/krim-kongo-fieber-2628722" target="_blank" rel="noopener">Krim-Kongo-Fieber</a> wird durch Zecken übertragen. Die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/afrikanische-schlafkrankheit-2628724" target="_blank" rel="noopener">afrikanische Schlafkrankheit</a> wird von Tsetsefliegen übertragen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich bei Aufenthalten im Freien vor Zecken und Tsetsefliegen, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Schutz vor Insekten.</a> Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen.</li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480" target="_blank" rel="noopener">Cholera</a> hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Virushepatitis A und E),</a>&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/shigellose-2628936" target="_blank" rel="noopener">Shigellose</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/typhus-2565670" target="_blank" rel="noopener">Typhus</a> und treten auch bei Reisenden auf. In der Demokratischen Republik Kongo wurde <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener">Poliomyelitis</a> (cVDPV1 und cVDPV2) nachgewiesen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie unsere grundlegenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944" target="_blank" rel="noopener">Hygienehinweise.</a></li>
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.</li>
  <li>Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener">Poliomyelitis-Impfung.</a> Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt.</li>
  <li>Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.</li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen</h3>
 <p>In der Demokratischen Republik Kongo besteht ein Risiko für Erkrankungen wie <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/meningokokken-erkrankungen-2553652" target="_blank" rel="noopener">Meningokokken-Erkrankungen</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tbc-2562914" target="_blank" rel="noopener">Tuberkulose.</a> Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Zudem kommt es wiederholt zu lokalen Ausbrüchen von <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/ebolafieber-2559130" target="_blank" rel="noopener">Ebolafieber</a> vor allem im Osten, seltener im Rest des Landes.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.</li>
  <li>Beachten Sie lokale Warnungen.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942" target="_blank" rel="noopener">HIV-Infektionen,</a>&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mpox-2532402">Mpox</a> und bestimmte Lebererkrankungen (<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Virushepatitis</a>&nbsp;B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leptospirose-2519598" target="_blank" rel="noopener">Leptospirose</a> wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tollwut-2562878" target="_blank" rel="noopener">Tollwut</a> erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.</li>
  <li>Begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung, wenn Sie von einem Tier gebissen worden sind.</li>
  <li>Gegengifte bei Schlangenbissen sind nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich. Beachten Sie unsere Hinweise zu <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schlangenbisse-2519592" target="_blank" rel="noopener">Schlangenbissen.</a></li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich ist.</li>
 </ul>
 <h3>Weitere Gesundheitsgefahren</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis-2562868" target="_blank" rel="noopener">Schistosomiasis</a> ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.</li>
 </ul>
 <p>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index.</a></li>
 </ul>
 <p>Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich z.B. über die App <a href="https://www.who.int/tools/sunsmart-global-uv-app" target="_blank" rel="noopener">SunSmart</a> über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.</li>
 </ul>
 <p>Neben den o.g. Gesundheitsgefahren besteht in der Demokratischen Republik Kongo auch ein Risiko für die folgende Erkrankung, die i.d.R. jedoch nur sehr selten Reisende betreffen:</p>
 <p>Die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/pest-2652166" target="_blank" rel="noopener">Pest</a> kommt im Nordosten des Landes v.a. in der Provinz Ituri, vor. Sporadisch werden aus dieser Region immer wieder kleinere Ausbrüche gemeldet.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vermeiden Sie den Kontakt zu Nagetieren, insbesondere zu Ratten.</li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kongodemokratischerepublik-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info embedFunctional--big" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Fri, 18 Sep 2026 15:45:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Fri, 18 Sep 2026 15:43:54 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/kongodemokratischerepubliksicherheit-203202</guid></item><item><title>Saudi-Arabien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/saudiarabiensicherheit-202298</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Aktuelles – Sicherheitslage in der Region</span></p>
 <p><span>Sicherheit - Teilreisewarnung</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p><strong>Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen in den Provinzen Nadschran, Asir und Dschazan (30 km Abstand zur Grenze) wird gewarnt.</strong></p>
 <p><strong>Von Reisen in die erweiterte Grenzregion zu Jemen in einem Abstand zur Grenze von etwa 100 km, einschließlich der Städte Abha und Khamis Muschait, wird dringend abgeraten.</strong></p>
 <p><strong>Von nicht notwendigen Reisen in alle weiteren Regionen Saudi-Arabiens wird abgeraten.</strong></p>
 <h3>Sicherheitslage in der Region</h3>
 <p>Seit Anfang September 2026 kommt es im Rahmen der militärischen Auseinandersetzungen zwischen den Huthi bzw. den mit diesen verbündeten Kräften und Saudi-Arabien insbesondere in den Provinzen Al-Baha, Asir, Dschazan, Medina, Mekka, Nadschran und Tabuk immer wieder zu Drohnen- und Raketenangriffen, die bereits Tote und Verletzte gefordert haben. Kritische Infrastruktur (z.B. Energieinfrastruktur) wird verstärkt angegriffen. Mit weiteren Luftangriffen, auch über die genannten Regionen Saudi-Arabiens hinaus, sowie mit Beeinträchtigungen des Flugverkehrs muss gerechnet werden.</p>
 <p>Die Sicherheitslage in der Region ist volatil; auch nach der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung kam es weiter zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region, zuletzt auch durch die Huthi und mit diesen verbündeten Kräften. Das Risiko der Ausweitung der Kampfhandlungen sowie Sperrungen des Flugverkehrs bleibt bestehen, auch für Saudi-Arabien. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Überprüfen Sie vor diesem Hintergrund etwaige Reiseabsichten in oder über die Region.</li>
  <li><span>Registrieren Sie sich in der&nbsp;</span><a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin"><span>Krisenvorsorgeliste</span></a><span> des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie US-amerikanische Einrichtungen, generell militärische Einrichtungen und kritische Infrastruktur&nbsp;(Anlagen der Öl- und Gasindustrie, Meerwasserentsalzungsanlagen, Umspannwerke etc.) möglichst weiträumig.</span></li>
  <li>Meiden Sie Menschenansammlungen.</li>
  <li>Unterlassen Sie das Fotografieren und Filmen von evtl. Einschlägen, Bränden, Raketenabschüssen, Trümmerteilen, sowie militärischen Einrichtungen und kritischer Infrastruktur,<span> siehe </span><em><span>Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten</span></em>. Sehen Sie unbedingt davon ab, solche Videos in sozialen Medien zu verbreiten.</li>
  <li>Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte, insbesondere bei Luftalarmen.</li>
  <li><span>Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage in internationalen und lokalen Medien. </span></li>
  <li><span>Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund&nbsp;um jüdische und israelische Einrichtungen, äußerst aufmerksam.</span></li>
  <li>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.</li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <p><strong>Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen in den Provinzen Nadschran, Asir und Dschazan (30 km Abstand zur Grenze) wird gewarnt.</strong></p>
 <p><strong>Von Reisen in die erweiterte Grenzregion zu Jemen in einem Abstand zur Grenze von etwa 100 km, einschließlich der Städte Abha und Khamis Muschait, wird dringend abgeraten.</strong></p>
 <p><strong>Von nicht notwendigen Reisen in alle weiteren Regionen Saudi-Arabiens wird abgeraten.</strong></p>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/laenderinformationen" target="_blank" rel="noopener">Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer</a></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p>Obwohl die saudi-arabischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und den IS erzielen, ist die Bedrohung durch terroristische Anschläge weiterhin <span class="underline">erhöht.</span> 2021 wurde ein französischer Teilnehmer der Rallye Dakar in Djidda bei einer Explosion in seinem Auto schwer verletzt. Ein terroristischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden. 2023 wurde in Djidda ein Wachmann vor dem US-Generalkonsulat von einem Einzeltäter erschossen.</p>
 <p>In der Vergangenheit kamen bei weiteren Anschlägen, die Sicherheitskräfte, Regierungsgebäude und schiitische Einrichtungen zum Ziel hatten, saudi-arabische Sicherheitskräfte ums Leben.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie insbesondere an belebten Orten, Moscheen, Energieinfrastruktureinrichtungen sowie Einkaufszentren besonders aufmerksam.</li>
  <li>Halten Sie sich über die Medien über die aktuelle Bedrohungslage informiert.</li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_self">weltweiten Sicherheitshinweis.</a>&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Nach wie vor kommt es zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen an der jemenitisch-saudi-arabischen Grenze.</p>
 <p>Angesichts vergrößerter Reichweiten der genutzten Raketen und Drohnen sind Angriffe auch auf andere Provinzen und auf wichtige Infrastruktureinrichtungen weiterhin nicht auszuschließen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span><strong>Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung sowie den Sicherheitshinweis.</strong></span></li>
  <li>nformieren Sie sich über die lokalen Medien.</li>
  <li>Bleiben Sie im Fall eines Raketenangriffs in sicheren Unterkünften.</li>
  <li>Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Die Kriminalitätsrate&nbsp;bewegt sich&nbsp;auf vergleichsweise niedrigem Niveau.&nbsp;Telefonbetrug ist weit verbreitet.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Geben Sie niemals Ihre Bank- oder Iqamadaten preis, diese werden in Saudi-Arabien niemals telefonisch abgefragt.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen skeptisch und vorsichtig. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Es herrscht überwiegend Wüstenklima, in Meeresnähe eine hohe Luftfeuchtigkeit.</p>
 <p>Starke Regenfälle können zwischen November und April auf trockenem Boden zu Überschwemmungen bis hin zu Sturmfluten&nbsp;und Verkehrsbehinderungen führen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verfolgen Sie in diesem Zeitraum die Wettervorhersage z.B. von Arab News oder Saudi Gazette in englischer Sprache.</li>
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Es gibt ein Inlandsflugnetz und Eisenbahn- (zwischen Riad/Dammam, Riad/Al-Qassim/Hail/Sakaka und Jeddah/Mekka/Medina) sowie Busverbindungen. In den Städten gibt es bisher nur wenig öffentliche Verkehrsmittel, sondern nur Taxis und Mietwagen.
  <br>
  Der Zustand der Straßen ist in den Städten und zwischen großen Ballungszentren sehr gut, allerdings liegen Tankstellen auf weniger frequentierten Fernstraßen zum Teil weit auseinander. Ausschilderungen sind oftmals in Arabisch. Die Verkehrsverhältnisse erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht.</p>
 <p>Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali-Wüste) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Die touristische Infrastruktur des Landes befindet sich noch im Aufbau. Besuchsmodalitäten von Sehenswürdigkeiten und historischen Stätten können sich kurzfristig ändern.&nbsp;Bei Fragen können sich Reisende an das <a href="https://mt.gov.sa/en/Pages/default.aspx#2" target="_blank" rel="noopener">Tourismus-Ministerium</a> bzw. seine Tourismus-Hotline 930 wenden.</p>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.</p>
 <h3>Besondere Verhaltenshinweise</h3>
 <p>Die bisher bestehenden strengen Kleidungs- und Verhaltensvorschriften sind im Zuge der Öffnung des Landes für Touristen neu ausgelegt und durch ein allgemeines <a href="https://visa.visitsaudi.com/Home/PublicDecorum">Gesetz zur öffentlichen Ordnung</a> ergänzt worden. Obwohl das Tragen einer Abbaya (schwarzer Ganzkörperumhang) für Frauen keine Pflicht mehr sein soll, sollten die in Saudi-Arabien vorherrschenden gesellschaftlichen Regeln beachtet werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vermeiden Sie auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole.</li>
  <li>Saudi-Arabien gibt „zurückhaltende Kleidung“ auch für ausländische Reisende vor. Das Tragen kurzer Hosen, sofern sie die Knie bedecken, wird zwar mehr und mehr geduldet, sollte sich aber auf den Freizeitbereich außerhalb der Städte und Malls beschränken. Hautenge und schulterfreie Kleidungsstücke sind im öffentlichen Bereich unerwünscht.</li>
  <li>Vermeiden Sie große Menschenmengen und Versammlungen insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende).</li>
 </ul>
 <h3>Hadsch/Ramadan</h3>
 <p>Informationen für Pilgerreisende bietet die "Nusuk"-Plattform. Weitere Informationen zu den aktuellen Bestimmungen zur Hadsch bietet das saudi-arabische Gesundheitsministerium.&nbsp;</p>
 <p><span>Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Nehmen Sie möglichst tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand.</li>
  <li>Tragen Sie als Frau während dieser Zeit in der Öffentlichkeit lange Kleidung (Arme und Beine bedeckend).</li>
 </ul>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p><span>Homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien strafrechtlich verfolgt und sind auch gesellschaftlich nicht akzeptiert.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_self">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p><span>Das saudi-arabische Strafrecht beruht auf der islamischen Scharia und ist (noch) kaum kodifiziert. Stockhiebe und sonstige Körperstrafen werden mit abnehmender Tendenz verhängt.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar; für Drogendelikte kann die Todesstrafe verhängt werden.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Prostitution, homosexuelle Handlungen und außerehelicher Geschlechtsverkehr werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Geldstrafe und/oder Freiheitsentzug bestraft, ggf. kann auch die Todesstrafe verhängt werden.</span></p>
 <p><span>Unverheirateten Frauen wird angesichts möglicher rechtlicher Konsequenzen dringend von einer Entbindung in Saudi-Arabien abgeraten.</span></p>
 <p><span>Die unerwünschte Kontaktaufnahme ausländischer Männer zu nicht verwandten saudi-arabischen Frauen kann zu einer Anzeige wegen sexueller Belästigung führen. Körperlicher Kontakt muss für dieses Vergehen nicht vorliegen, es reicht zum Teil, dass sich eine Frau sexuell belästigt fühlt.</span></p>
 <h4><em>Filmaufnahmen/Fotografien/Soziale Medien</em></h4>
 <p><span>Das Filmen und Fotografieren in Regierungsgebäuden sowie von Sicherheitseinrichtungen, Fahrzeugen oder Personen aus dem Sicherheitsbereich kann zur Festnahme führen. Dies gilt auch für das Fotografieren und Filmen im Zusammenhang mit der aktuellen militärischen Auseinandersetzung mit Iran, insbesondere das Fotografieren von Einschlägen, Bränden, Raketenabschüssen oder Trümmerteilen. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden dennoch konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Geld- und Freiheitsstrafen. Grundsätzlich muss damit gerechnet werden, dass bei unerlaubtem Filmen und Fotografieren Kamera und Filme bzw. Speicherkarten konfisziert werden.</span></p>
 <p><span>Menschen sollten nicht ungefragt gefilmt oder fotografiert werden. Die Veröffentlichung von Videos und Fotos ohne Zustimmung der betroffenen Person kann mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden. Ein ausdrückliches Film- und Fotografierverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen in Mekka und Medina.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Die sozialen Medien werden streng überwacht. In jüngerer Vergangenheit wurden zahlreiche – auch ausländische – Personen aufgrund als kritisch empfundener Äußerungen zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Auch das einfache Weiterleiten von Nachrichten mit politischen Inhalten oder das Weiterverbreiten als kritische empfundener Inhalte kann zu Verhaftungen und hohen Freiheitsstrafen führen.</span></p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der saudi-arabische Riyal (SAR). Kreditkarten sind weit verbreitet, auch Kleinstbeträge können damit bezahlt werden. Bargeld kann an Geldautomaten mit Debit- (Girocard) und Bank- und Kreditkarten abgehoben werden. Es empfiehlt sich dennoch die Mitnahme von EUR und USD.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass: </strong>Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:</strong></p>
 <p>Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise bzw. der Beantragung des Visums noch mindestens sechs Monate gültig sein.</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Saudi-Arabien ein Visum.</p>
 <p>Deutsche Staatsangehörige können ein Tourismus-Visum elektronisch vor Antritt der Reise als <a href="https://visa.visitsaudi.com/">E-Visum</a> beantragen.</p>
 <p>Grundsätzlich ist auch die Beantragung eines „Visa on Arrival“ zu touristischen Zwecken möglich; es wird dazu geraten, rechtzeitig vor Reiseantritt ein Visum einholen.</p>
 <p>Verbindliche Informationen zu Transitvisa sind ggf. bei der zuständigen saudi-arabischen Vertretung oder der jeweiligen Fluggesellschaft einzuholen. Aufgrund des Umstands, dass Saudi-Arabien sich erst in letzter Zeit zu einem Reise- und Transitland entwickelt, besteht teilweise noch Unsicherheit bei staatlichen Stellen und Airlines über die an saudi-arabischen Flughäfen anzuwendenden Vorschriften. Dies sollte bei Transitreisen berücksichtigt werden.</p>
 <p>Visa für Aufenthalte zu anderen Zwecken, z.B. geschäftlicher oder journalistischer Art, werden durch die jeweilige saudi-arabische Auslandsvertretung ausgestellt.</p>
 <p>Geschäftsreisende benötigen ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der lokalen Handelskammer in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudi-arabischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudi-arabischen Investitionsförderungsgesellschaft (SAGIA) vorlegen.</p>
 <p>Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch das <a href="https://misa.gov.sa/">Ministry of Investment.</a> Dies ist auch von Drittländern aus möglich.</p>
 <p>Für mehrmalige Einreisen kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.</p>
 <p>Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudi-arabischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.</p>
 <p>Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der <a href="http://embassies.mofa.gov.sa/sites/Germany/EN/Pages/default.aspx">Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin</a> gebeten.</p>
 <p>Ein HIV-Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.</p>
 <h3>Arbeitsaufnahme</h3>
 <p><span>In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im Sinne einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.</span></p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_self">Einverständniserklärung für Minderjährige.</a>&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3><strong>Hinweise für Doppelstaater</strong></h3>
 <p>Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die saudi-arabische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit saudi-arabischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Saudi-Arabien ausschließlich als Staatsangehörige Saudi-Arabiens behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. familienrechtliche Bestimmungen). Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.
  <br>
  Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Riad ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.</p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Ein- und Ausfuhr von Bargeld, konvertierbaren Mitteln, Edelmetallen und Edelsteinen müssen vor der Einreise deklariert werden, wenn ihr Gesamtwert 60.000 SAR (ca. 12.000 EUR) überschreitet. Hierzu muss beim Zoll eine Zollerklärung („Declaration Form“) des saudi-arabischen Ministeriums für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte). Die Erklärung sowie nähere Informationen sind auf <a href="https://www.zatca.gov.sa/en/eServices/Pages/eServices_217.aspx">der Webseite des saudi-arabischen Zolls</a> erhältlich.</p>
 <p>Die Einfuhr von Drogen, Waffen, Alkohol Schweinefleisch und pornografischem Material ist strengstens verboten.</p>
 <p>Bei illegaler Einfuhr schon geringer Mengen von Drogen, u.a. auch Captagon, kann die Todesstrafe drohen. Als pornografisches Material wird jegliche Darstellung körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs, angesehen.</p>
 <p>Bei Einfuhr und Ausfuhr sogenannter kontrollierter Medikamente mit Wirkstoffen gegen u. a. Schmerzen, Angstzustände oder ADHS-Symptome benötigen Reisende nach Saudi-Arabien seit dem 1. November 2025 eine elektronische Genehmigung der saudi-arabischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (SFDA). Die Genehmigung muss <a href="https://cds.sfda.gov.sa/HomeFiles/Tables.pdf">online</a> vor der Einreise bzw. vor der Ausreise eingeholt werden. Eine abschließende Liste der betroffenen Wirkstoffe finden Sie auf der <a href="https://cds.sfda.gov.sa/HomeFiles/Tables.pdf">Webseite der SFDA.</a></p>
 <p>Reisende, die mit einem oder mehreren Medikamenten, die die auf der Liste aufgeführten Wirkstoffe enthalten, nach Saudi-Arabien ein- bzw. aus Saudi-Arabien ausreisen möchten, ohne die erforderliche Genehmigung einzuholen, können bei der Zollkontrolle auf Probleme stoßen oder an der Ein- bzw. Ausreise gehindert werden.</p>
 <p>Anträge auf Genehmigung können über das Controlled Drug System (CDS) <a href="https://cds.sfda.gov.sa/">unter folgendem Link</a> nach Anlegen eines Traveller User Accounts eingereicht werden, siehe auch <a href="https://www.sfda.gov.sa/en/news/4292351">weitere Informationen</a> zu diesem Thema.</p>
 <p>Bei Einfuhr von Bibeln, Koranen und religiösen Schriften kann es an der Grenze zu erheblichen Schwierigkeiten und Beschlagnahmungen kommen.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Für Auskünfte zur Einfuhr von Haustieren sollte die <a href="http://embassies.mofa.gov.sa/sites/Germany/EN/Pages/default.aspx">Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin</a> kontaktiert werden. Grundsätzlich ist ein tierärztliches Zeugnis&nbsp;über Impfungen gegen diverse Krankheiten und einen guten Gesundheitszustand nötig, das von der Botschaft beglaubigt werden muss.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p>Bei direkter Einreise aus Deutschland sind in der Regel keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Im Rahmen von Hadsch/Umrah sind jedoch alle Reisenden ab einem Jahr verpflichtet eine Meningokokken-ACWY-Impfung, die mindestens zehn Tage vor Einreise verabreicht wurde, vorzuzeigen, siehe <em>Gesundheit - Aktuelles</em>.</p>
 <p>Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von&nbsp;12 Monaten eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber-2562864" target="_blank" rel="noopener">Gelbfieberimpfung</a> nachweisen. Saudi-Arabien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.</p>
 <p>Alle Reisenden, die aus einem Poliomyelitis-Endemiegebiet einreisen, müssen eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener">Impfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis)</a> nachweisen, die zwischen 12 Monaten und vier Wochen vor Einreise verabreicht wurde. Reisende aus Afghanistan, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Papua-Neuguinea, Syrien, Somalia und Jemen erhalten zusätzlich eine Dosis oralen Polioimpfstoff bei Einreise nach Saudi Arabien. Für Reisende aus Deutschland ist im Rahmen von Hadsch/Umrah mindestens eine Poliomyelitis-Impfung mit IPV empfohlen, siehe <em>Gesundheit - Aktuelles</em>.</p>
 <p>Spezifische Impfvorschriften hinsichtlich Pilgerreisen nach Saudi-Arabien erhalten Sie <a href="https://www.moh.gov.sa/HealthAwareness/Pilgrims_Health/Documents/Hajj-Health-Requirements-English-language.pdf">bei den saudi-arabischen Behörden</a> und der <a href="https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/381343/WER10019-eng-fre.pdf">WHO.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.</li>
  <li>Als Reiseimpfung wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.</li>
 </ul>
 <p>Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der jeweiligen Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen.</p>
 <h3>Denguefieber</h3>
 <p>Dengueviren werden an der Westküste, inklusive der Hafenstadt Djidda, durch tagaktive <em>Aedes</em>-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520" target="_blank" rel="noopener">Denguefieber.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe</a> insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.</li>
  <li>Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Chikungunya-Fieber</h3>
 <p>In Saudi-Arabien wurde Chikungunya-Fieber bisher in Djidda nachgewiesen. Chikungunya-Viren werden von tagaktiven <em>Aedes</em>-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/chikungunyafieber-2562870" target="_blank" rel="noopener">Chikungunya-Fieber.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe</a> insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.</li>
 </ul>
 <h3>Malaria</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132" target="_blank" rel="noopener">Malaria</a> ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. <span>Es besteht ganzjährig ein geringes Risiko in der Provinz Aseer.</span></p>
 <p>Schützen Sie sich in der Dämmerung und nachts über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658"><span>Schutz vor Insekten</span>.</a></p>
 <h3>HIV/AIDS</h3>
 <p>Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko. In Saudi-Arabien sind HIV-Infektionen jedoch sehr selten.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
 </ul>
 <h3>Durchfallerkrankungen</h3>
 <p>Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf" target="_blank" rel="noopener">Durchfallerkrankungen.</a> Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.</li>
  <li>Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.</li>
  <li>Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.</li>
  <li>Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.</li>
  <li>Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.</li>
  <li>Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.</li>
  <li>Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.</li>
 </ul>
 <h3>Cholera</h3>
 <p>Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480" target="_blank" rel="noopener">Cholera.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.</li>
 </ul>
 <h3>MERS (Middle East Respiratory Syndrome)</h3>
 <p>Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mers-2562906" target="_blank" rel="noopener">MERS.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.</li>
 </ul>
 <h3>Weitere Infektionskrankheiten</h3>
 <p>Es kommen einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionserkrankungen vor, die aber bei Reisenden insgesamt selten sind (z.B. Leishmaniasis, Phlebotomus Fieber, Filariose,<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/rvf-2559826" target="_blank" rel="noopener"> Rift-Valley-Fieber).</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von durch Mücken oder Zecken übertragenen Infektionskrankheiten im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe</a> vor Insekten.</li>
 </ul>
 <p>Durch den Verzehr von nicht pasteurisierten Milchprodukten kann die bakterielle Infektionskrankheit Brucellose übertragen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vermeiden Sie den Konsum von nicht-pasteurisierten Milchprodukten.</li>
 </ul>
 <p>Die Wurmerkrankung Schistosomiasis (Bilharziose) ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis-2562868" target="_blank" rel="noopener">Schistosomiasis.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie zum Schutz vor Bilharziose in Oasen den Süßwasserkontakt.</li>
 </ul>
 <h3>Luftverschmutzung</h3>
 <p>Insbesondere in größeren Städten wie Riad, Djidda und Yanbu besteht zwischenzeitlich eine Belastung durch Feinstaub sowie Sandverwirbelungen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de" target="_blank" rel="noopener">World Air Quality Index.</a></li>
 </ul>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert.
  <br>
  Für Ausländer sind nur private Gesundheitseinrichtungen frei zugänglich. Das staatliche Gesundheitswesen kann in der Regel nur in wirklichen Notfallsituationen und zur Erstbehandlung in Anspruch genommen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.</li>
  <li>Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).</li>
  <li>Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG.</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://diplo.de/-/2519600"><span><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></span></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/saudiarabien-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div>]]></description><pubDate>Fri, 18 Sep 2026 15:30:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Fri, 18 Sep 2026 15:35:12 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/saudiarabiensicherheit-202298</guid></item><item><title>Namibia: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/namibiasicherheit-208314</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <h3><strong>Terrorismus</strong></h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3><strong>Innenpolitische Lage</strong></h3>
 <p>Die politische Lage in Namibia gilt als stabil. Dennoch:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.</span></li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3><strong>Kriminalität</strong></h3>
 <p><span>Eigentumsdelikte können in ganz Namibia vorkommen, insbesondere in Windhuk und in abgelegenen Gebieten. Es sind Überfälle auf Reisende durch teils schwer bewaffnete Kriminelle bekannt. Dabei werden auch Touristenunterkünfte (auch Campingplätze) gezielt ins Visier genommen.</span>
  <br>
  <span>In Windhuk ereignen sich Raubüberfälle vor allem an Sonn- und Feiertagen, wenn weniger Menschen unterwegs sind (z.B. auf Spaziergänger am Stadtrand wie Farm Windhuk, Avis Damm und Lovers Hill, aber auch mitten in der Innenstadt).</span>
  <br>
  <span>Vereinzelt wurden Reisende nach Übernahme eines Mietwagens gezielt vom Flughafen bis zu ihrer Unterkunft verfolgt, durch Ablenkungen (z.B. Hinweis auf einen angeblichen technischen Defekt) zum Anhalten gebracht und ausgeraubt. Dabei wurden u.a. Fahrzeuge mit Regierungskennzeichen benutzt.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Bei Nutzung von Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden, besteht ein erhöhtes Risiko für Überfalle bzw. Diebstähle.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Reisende sind aufgrund der mitgeführten Kameraausstattung etc. bevorzugte Opfer von Raubüberfällen; auch Kreditkartenbetrug kommt häufig vor.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Unternehmen Sie Spaziergänge, auch in der Innenstadt von Windhuk, möglichst ohne Wertsachen und Fotoausrüstung sowie ohne große Taschen/Rucksäcke; seien Sie im Stadtrandgebiet von Windhuk besonders vorsichtig.</span></li>
  <li><span>Vermeiden Sie Spaziergänge in der Dunkelheit.</span></li>
  <li><span>Seien Sie bei Fahrten im Land auch bei kurzen Zwischenstopps vorsichtig.</span></li>
  <li><span>Übernachten Sie nur in bewachten Unterkünften bzw. auf bewachten, offiziell registrierten Campingplätzen.</span></li>
  <li>Verriegeln Sie Fahrzeugtüren immer, behalten Sie Wertsachen auf Busreisen im Blick und lassen Sie sie in Fahrzeugen auch während der Fahrt nicht sichtbar liegen.</li>
  <li>Halten Sie nur an Tankstellen und belebten Rastplätzen an, an denen sich auch andere Personen befinden. Im Notfall rufen Sie die Polizei unter 10111.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und führen Sie Kopien von Pass und Visum an anderer Stelle Ihres Gepäcks mit sich, speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Verstauen Sie Ihr Gepäck immer in Ihrem Kofferraum.</li>
  <li>Lassen Sie Ihre Wertsachen auch in Ihrer bewachten Unterkunft bzw. auf bewachten Campingplätzen nicht offen liegen.</li>
  <li>Nutzen Sie keine Taxis, in denen sich weitere Fahrgäste befinden und lassen Sie keine unbekannten Fahrgäste ins Taxi zusteigen.</li>
  <li>Nehmen Sie Wertsachen stets im Handgepäck mit und lassen Sie sich nicht überreden, diese im aufzugebenden Gepäck zu befördern.</li>
  <li><span>Nutzen Sie keine Geldautomaten auf offener Straße; geben Sie stattdessen Geräten in Einkaufszentren, Supermärkten oder Banken den Vorzug und lassen Sie sich nie von Fremden beim Geldabheben beobachten oder dabei helfen.</span></li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2><strong>Natur und Klima</strong></h2>
 <p><span>Vor allem im September und Oktober kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Buschbränden kommen. Auch in Tourismusgebieten muss mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur gerechnet werden.</span></p>
 <p><span>Insbesondere Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etosha-Pfanne und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit von Januar bis April von Überschwemmungen betroffen sein. Straßen können dann nur eingeschränkt nutzbar sein.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Trockenflussbetten („Rivières“) im ganzen Land können sich in der Regenzeit in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Erkundigen Sie sich vor Reisen z.B. beim namibischen Tourismusbüro oder landeskundigen Reiseveranstaltern zu möglichen Beeinträchtigungen.</li>
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen.</li>
  <li>Befolgen Sie Anweisungen lokaler Behörden.</li>
 </ul>
 <h2><strong>Reiseinfos</strong></h2>
 <h3><strong>Infrastruktur/Verkehr</strong></h3>
 <p><span>In Namibia herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist gut ausgebaut; bis auf die Hauptverkehrsstraßen handelt es sich hauptsächlich um Schotterpisten. Das Unfallrisiko von Überlandfahrten wird oft unterschätzt. Die Entfernung plötzlich auftauchender Wildtiere zum eigenen Kfz ist oft schwer einzuschätzen. Übermüdung, Unkonzentriertheit oder kurze Ablenkung können insbesondere wegen des sehr geringen Verkehrsaufkommens zu schweren Verkehrsunfällen führen. Rettungssanitäter erreichen in abgelegenen Gebieten die Unfallstelle z. T. erst nach Stunden, was bei schweren Verletzungen lebensgefährlich sein kann.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Es muss stets mit gefährlichen Überholmanövern auch in nicht einsehbaren Streckenabschnitten gerechnet werden. Taxis wechseln zur Aufnahme von Passagieren oft plötzlich und völlig unberechenbar Fahrtrichtung und -spur.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Lokale Mietwagenfirmen statten Mietwagen in der Regel mit einem GPS-Gerät („GPS-Tracker“) aus, das es erlaubt, die gefahrene Strecke und Geschwindigkeit des Fahrzeugs jederzeit nachprüfen zu können. Schon bei geringfügiger Geschwindigkeitsübertretung erlischt bei einigen Mietwagenfirmen bzw. Versicherungen jeglicher Versicherungsschutz.</span></p>
 <p><span>Im Schadensfall haben Versicherungen lokaler Mietwagenfirmen die Beweislast des Öfteren umgekehrt: vom Versicherten wurde der Nachweis verlangt, Schäden nicht fahrlässig verursacht zu haben. Dies kann weitreichende Folgen bis hin zu einer strafrechtlichen Verfolgung und Verhaftung haben.</span></p>
 <p><span>Die Treibstoffversorgung in den Lodges der staatlichen Namibia Wildlife Resorts (NWR) ist nicht gewährleistet.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Achten Sie immer und insbesondere vor Fahrten in den Etosha Nationalpark und andere abgelegene Regionen auf die für Ihre geplante Reiseroute notwendige Treibstoffmenge. Berücksichtigen Sie hierbei auch den ggf. durch Klimaanlage, Straßenverhältnisse, etc. erhöhten Verbrauch.</span></li>
  <li>Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.</li>
  <li>Fahren Sie direkt nach Ankunft am Flughafen keine weiten Strecken mit einem Mietwagen.</li>
  <li>Leisten Sie bei Verkehrsdelikten keine Sofortzahlung von Bußgeldern, sondern steuern Sie dazu die nächstgelegene Polizeistation an.</li>
  <li><span>Prüfen Sie die vollständigen Vertragsbedingungen genau und hinterfragen Sie Unklarheiten bei der Anmietung von Fahrzeugen/beim Abschluss von Versicherungen.</span></li>
  <li>Mieten Sie Fahrzeuge möglichst nur von einem Autovermieter, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN – ist.</li>
  <li><span>Kontrollieren Sie Bremsen, Reifenzustand, etc. vor Fahrtantritt auf Zuverlässigkeit und überprüfen Sie, ob Werkzeug und Wagenheber mit an Bord sind.</span></li>
  <li><span>Seien Sie bei Fahrten auf Schotterpisten besonders vorsichtig; führen Sie möglichst zwei Reserveräder mit (Gefahr von Reifenpannen).</span></li>
  <li><span>Achten Sie generell und insbesondere bei Fahrten in den Etosha Nationalpark und anderen abgelegenen Regionen stets auf eine ausreichende Treibstoffversorgung.</span></li>
  <li><span>Kontaktieren Sie im Fall eines Unfalls unmittelbar Ihre Mietwagenfirma und/oder rufen Sie den MVA Fund unter der Nummer 9682, um den Unfall zu melden und Ambulanz etc. anzufordern. Nähere Informationen zum&nbsp;</span><a href="https://www.mvafund.com.na/what-to-do-in-the-event-of-a-car-crash/"><span>Verhalten bei einem Unfall.</span></a></li>
 </ul>
 <h3>Besuch von Nationalparks im Norden und Grenzgebiet zu Angola</h3>
 <p>Die namibische Regierung hat in den Nationalparks im Norden Namibias die offiziellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Wilderei intensiviert.</p>
 <p>Die Grenze zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Erkundigen Sie sich bei Einfahrt in einen Nationalpark ausdrücklich nach Aktivitäten der Anti Poaching Units (APU) und eventuell nach gesperrten Wegen.</li>
  <li>Verhalten Sie sich im Fall eines Zusammentreffens mit Einheiten der APU, welche nicht immer in Uniformen auftreten, zurückhaltend.</li>
  <li>Seien Sie im Grenzbereich vorsichtig und überschreiten Sie die Grenze nicht.</li>
 </ul>
 <h3><strong>Führerschein</strong></h3>
 <p><span>Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.</span></p>
 <h3><strong>LGBTIQ</strong></h3>
 <p><span>Offen gelebte Homosexualität gilt in Namibia als unerwünschtes Verhalten. 2024 wurde ein Gesetz, dass gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Männern durch das sog. "Sodomie-Verbot" unter Strafe stellte, durch den Obersten Gerichtshof als verfassungswidrig und ungültig erklärt; die namibische Regierung legte Berufung gegen die Entscheidung ein.</span></p>
 <p><span>Gleichgeschlechtliche Partnerschaften wurden höchstrichterlich als verfassungsgemäß anerkannt. Regierung und Parlament haben allerdings das Ehegesetz (Marriage Act 2024) so angepasst und verabschiedet, dass gleichgeschlechtliche Ehen (auch wenn diese außerhalb Namibias geschlossen wurden) nicht anerkannt werden. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3><strong>Rechtliche Besonderheiten</strong></h3>
 <p>Es gibt besondere Bestimmungen für den Besitz von und Handel mit Edelsteinen, Waffen, Munition und dergleichen sowie den Handel mit Drogen.</p>
 <h3><strong>Geld/Kreditkarten</strong></h3>
 <p>Landeswährung ist der namibische Dollar (NAD). Daneben wird im Alltag auch der südafrikanische Rand (ZAR) als Zahlungsmittel akzeptiert. Beide Währungen sind im Verhältnis 1:1 aneinandergekoppelt. Geldabhebungen sind mit allen gängigen Kreditkarten sowie Debitkarten (Girocard, Maestro) möglich.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich Bankkarten für den Gebrauch im südlichen Afrika freischalten.</li>
  <li>Behalten Sie aufgrund zahlreicher Betrugsfälle möglichst während des gesamten Zahlungsvorgangs Ihre Karte im Auge, verlangen Sie in Restaurants ein mobiles Kartenlesegerät oder begleiten Sie das Personal zur Kasse.</li>
 </ul>
 <h2><strong>Einreise und Zoll</strong></h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass</strong>: Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis</strong>: Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:</strong></p>
 <p><span>Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens&nbsp;sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein und noch mindestens drei freie Seiten enthalten. Sie müssen in einwandfreiem, unbeschädigten Zustand sowie gut lesbar sein.</span></p>
 <p><span>In Einzelfällen kam es zu Problemen mit den Einreisebehörden am Flughafen und an den Grenzen auf dem Landweg, da die Gültigkeitsdauer von Einreisesichtvermerken willkürlich festgelegt wurde.&nbsp;</span></p>
 <p>Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie bei der Einreise auf die Übereinstimmung erteilter Aufenthaltserlaubnisse mit dem Reisezeitraum, siehe auch <em>Visum</em>.</li>
 </ul>
 <h4><em>Weiterreise nach Südafrika mit Kinderreisepässen</em></h4>
 <p>Bei der Weiterreise mit Kindern nach Südafrika sind die geltenden Einreisebestimmungen unbedingt zu beachten, da ansonsten die Einreise durch die südafrikanischen Grenzbeamten verwehrt wird. Weitere Informationen bieten die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/suedafrika-node/suedafrikasicherheit/208400">Reise- und Sicherheitshinweise Südafrika - Reisedokumente.</a></p>
 <h3>Visum</h3>
 <p><span>Seit April 2025 können deutsche Staatsangehörige zu touristischen Zwecken nur mit gültigem Visum nach Namibia einreisen. Dieses Visum wird mit einer Gültigkeit von 90 Tagen erteilt und berechtigt im Regelfall zur mehrfachen Einreise (sog. „multiple entry“).&nbsp;</span></p>
 <p><span>Folgende Arten der Visumsbeantragung stehen zur Verfügung:</span></p>
 <ol class="rte--list">
  <li><span>„Visa on Arrival“ (als&nbsp;</span><a href="https://eservices.mhaiss.gov.na/visaonarrival"><span>Online-Visum):</span></a><span> Das namibische Innenministerium empfiehlt, das Visum vor Reisebeginn online als E-Visum zu beantragen.</span></li>
  <li><span>„Visa on Arrival“ (bei Einreise): Informationen zu einer Visumserteilung bei Einreise sowie zu den Grenzübergängen, an denen diese möglich ist, finden sich im&nbsp;</span><a href="https://eservices.mhaiss.gov.na/visaonarrival"><span>Factsheet des namibischen Innenministeriums.</span></a></li>
  <li><span>Visumsbeantragung bei der&nbsp;</span><a href="https://www.namibia-botschaft.de/application-for-visa/"><span>namibischen Botschaft</span></a> in Berlin.</li>
 </ol>
 <p>In <span>allen</span> anderen Fällen - auch für Geschäftsreisen oder unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste etc. - ist ein Visum erforderlich, das frühzeitig vor Einreise beantragt werden muss. Der Antrag kann <a href="https://eservices.mhaiss.gov.na/#eservices">online</a> oder direkt bei <a href="https://www.namibia-botschaft.de/application-for-visa/">der namibischen Botschaft</a> gestellt werden.<span>&nbsp;</span></p>
 <p><span>Journalisten benötigen für eine Tätigkeit in Namibia ein Arbeitsvisum sowie unter Umständen eine - am besten vor der Einreise - beim namibischen „Ministry of Information and Communication Technology“ einzuholende Akkreditierung. Die Genehmigungsdauer beträgt bis zu vier Wochen. Ansprechpartner für diesbezügliche Fragen und Anträge ist die </span><a href="https://www.namibia-botschaft.de/journalist-visa/"><span>Botschaft der Republik Namibia.</span></a></p>
 <h3>Einreise via&nbsp;Südafrika</h3>
 <p>Bei der Einreise nach Namibia von Südafrika aus gelten besondere Einreisebestimmungen. Jedes Überziehen eines Visums führt zur Erklärung zur unerwünschten Person und zu einer Einreisesperre. Für die Ein- und Durchreise mit minderjährigen Kindern sind das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde, aus der die Eltern ersichtlich sind, sowie gegebenenfalls einer Einverständniserklärung des nicht begleitenden Elternteils oder eines Nachweises des alleinigen Sorgerechts erforderlich. Detaillierte und verbindliche Informationen bietet die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/suedafrika-node/vertretungensuedafrika/208388?view=" target="_blank" rel="noopener">zuständige südafrikanische Auslandsvertretung.</a></p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Unter Verweis auf die Einreisebestimmungen benachbarter Länder ist es derzeit gängige Praxis an namibischen Grenzkontrollstellen, bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder die Sorgerechtslage zu prüfen. Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind.</p>
 <p>Erforderlich ist eine internationale Geburtsurkunde bzw. gegebenenfalls eine beglaubigte englische Übersetzung.</p>
 <p>Unbegleitete minderjährige Kinder benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung beider Elternteile (ein „Affidavit“ in englischer Sprache), dass das Kind alleine reisen darf. Die beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Elternteile müssen dem Affidavit angeheftet werden.
  <br>
  Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung "Affidavit", Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).</p>
 <p>Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen, Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.</p>
 <p>Alleinreisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben einschließlich Kontaktdaten und Wohnanschrift, eine Passkopie und gegebenenfalls eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis derjenigen Person vorlegen, zu der sie in Namibia reisen.</p>
 <p>Eidesstattliche Versicherungen bedürfen der Beglaubigung durch einen „Commissioner of oaths“ (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslandsvertretung.</p>
 <p>Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen sind beim <a href="https://mhaiss.gov.na" target="_blank" rel="noopener">namibischen Ministry of Home Affairs and Immigration</a> oder der für den Wohnort zuständigen <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/namibia-node/vertretungennamibia/208322?view=" target="_self">namibischen Auslandsvertretung erhältlich.</a></p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 50.000 USD möglich, muss ab einem Betrag von 5.000 NAD jedoch bei Einreise deklariert werden.
  <br>
  Die Ausfuhr ist für Reisende auf den Betrag begrenzt, der eingeführt wurde.
  <br>
  Für Reisen zwischen den Mitgliedsstaaten der Southern African Customs Union SACU (Botsuana, Eswatini, Lesotho, Namibia und Südafrika) gibt es keine Beschränkungen.&nbsp;</p>
 <p>Jagdwaffen müssen bei der Einreise an einem speziell eingerichteten Schalter im Gepäckabholbereich des Flughafens vorgezeigt werden. Die Nummer jeder Waffe wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.</p>
 <p>Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nur zusammen mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.&nbsp;</p>
 <h4>Ausfuhrbestimmungen</h4>
 <p>Bei der Ausfuhr von Antiquitäten und Souvenirs sind die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zu beachten. Produkte aus in Annex I zu diesem Übereinkommen aufgeführten Tieren dürfen nicht aus Namibia ausgeführt werden. Dies gilt auch, wenn sie in Schmuck oder Kleidung eingearbeitet sind (z. B. Elefantenhaarschmuck). Eine Ausfuhr von Produkten aus Tieren, die in Annex II aufgeführt sind, kommt möglicherweise mit einer entsprechenden Genehmigung in Frage. Hierüber sollten sich Reisende vor dem Kauf durch Rückfrage bei den namibischen Behörden oder <a href="http://www.zoll.de/">beim deutschen Zoll</a> vergewissern. Die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung aus Namibia beinhaltet nicht automatisch die Einfuhrgenehmigung nach Deutschland. Nähere Informationen bietet <a href="http://www.cites.org/">CITES.</a>&nbsp;</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p><span>Die Einreise mit Tieren ist nur mit entsprechender Einreisegenehmigung möglich. Die&nbsp;</span><a href="https://www.van.org.na/section.php?secid=52&amp;menuid=52"><span>Veterinary Association of Namibia</span></a><span> hat dazu weitere Informationen zusammengestellt.&nbsp;</span></p>
 <h2><strong>Gesundheit</strong></h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <h4><em>Pflichtimpfungen:&nbsp;</em></h4>
 <p><span>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.</span> Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber-2562864">Gelbfieberimpfung</a> nachweisen. Namibia selbst ist kein Gelbfiebergebiet.</p>
 <h4><em>Reiseimpfungen:</em></h4>
 <p><span>Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen.&nbsp;Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Meningokokken-Impfung und Cholera-Impfung sind in der Regel nicht notwendig.</span></p>
 <h4><em>Standardimpfungen:</em></h4>
 <p>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.&nbsp;</p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p><span>Die medizinische Versorgung in Namibia ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die&nbsp;</span><a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html"><span>DTG</span></a><span> zu finden.</span></li>
  <li><span>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.</span></li>
  <li><span>Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.</span></li>
 </ul>
 <h3>Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132">Malaria</a> ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird.&nbsp;Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (<em>P. falciparum</em>) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die <a href="https://dtg.org/images/Empfehlungen/Malariaempfehlungen/Afrika.pdf">DTG</a> zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:</p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li><span>Ganzjährig hohes Risiko:&nbsp;</span>im Norden und Nordosten des Landes (Provinz Zambezi/Caprivi Streifen; östlicher Teil der Provinz Kavango East; nördlicher Teil der Provinz Kavango West; östlicher Teil der Provinz Ohangwena)</li>
  <li><span>Saisonal hohes Risiko von September bis Mai:&nbsp;</span>Übrige Teile des nördlichen Drittels des Landes (Ausnahmen s. o.), einschl. des Etosha-Nationalparks und großer Teile der Provinz Kunene; die Städte Grootfontein, Okakarara, Ondangwa, Outapi und Tsumeb. Hinweis: Im Jahr 2025 und 2026 wurde in einigen Gebieten im Norden und Nordosten des Landes ein starker Anstieg der Malariafälle beobachtet</li>
  <li><span>Saisonal mittleres Risiko von Juni bis August:&nbsp;</span>Übrige Teile des nördlichen Drittels des Landes (Ausnahmen s. o.), einschl. des Etosha-Nationalparks und großer Teile der Provinz Kunene; die Städte Grootfontein, Okakarara, Ondangwa, Outapi und Tsumeb. Hinweis: Im Jahr 2025 und 2026 wurde in einigen Gebieten im Norden und Nordosten des Landes ein starker Anstieg der Malariafälle beobachtet</li>
  <li><span>Ganzjährig mittleres Risiko:&nbsp;</span>westliche Regionen der Provinz Kunene (Ausnahmen s. o.)</li>
  <li><span>Ganzjährig geringes Risiko: Rest des Landes (Ausnahmen s.o./u.)</span></li>
  <li><span>Malariafrei: südliche Landeshälfte inklusive Windhuk, Namib-Wüste, gesamte Küstenregion</span></li>
 </ul>
 <p>&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich insbesondere in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658">Schutz vor Insekten</a>.</li>
 </ul>
 <blockquote>
  <ul class="rte--list">
   <li>Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.</li>
  </ul>
 </blockquote>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <p>Durch Zecken kann das afrikanische Zeckenbissfieber, eine&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/rickettsiose-2640628">Rickettsiose,</a> sowie selten&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/krim-kongo-fieber-2628722">Krim-Kongo-Fieber</a> übertragen werden.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658">Schutz vor Insekten.</a></li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p><span>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf.&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480"><span>Cholera</span></a><span> hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874"><span>(Virushepatitis A und E)</span></a><span> und&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/typhus-2565670"><span>Typhus</span></a><span> treten auch bei Reisenden auf. In Namibia wurde </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492"><span>Poliomyelitis</span></a><span> (cVDPV-2) nachgewiesen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie unsere grundlegenden&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944"><span>Hygienehinweise.</span></a></li>
  <li><span>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.</span></li>
  <li><span>Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492"><span>Poliomyelitis-Impfung.</span></a></li>
  <li><span>Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.</span></li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen&nbsp;</h3>
 <p><span>In Namibia besteht ein Risiko für </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mpox-2532402"><span>Mpox</span></a><span> und&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tbc-2562914"><span>Tuberkulose;</span></a><span> das Risiko für&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/meningokokken-erkrankungen-2553652"><span>Meningokokken-Erkrankungen</span></a><span> ist sehr gering. Diese Erkrankungen werden i.d.R. durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Meiden Sie engen Hautkontakt.</span></li>
  <li><span>Beachten Sie lokale Warnungen.</span></li>
  <li><span>Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der&nbsp;</span><a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/M/Mpox/mpox-node.html"><span>STIKO</span></a><span> für eine Impfung erfüllen.</span></li>
  <li><span>Eine Meningokokken-Impfung ist i.d.R. nicht empfohlen. In besonderen Situationen (Ausbruch oder einfacher Reisestil mit engen sozialen Kontakten) kann sie dennoch sinnvoll sein.&nbsp;</span></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942"><span>HIV-Infektionen,</span></a><span>&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mpox-2532402"><span>Mpox</span></a><span> und bestimmte Lebererkrankungen </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874"><span>(</span>Virushepatitis B, C und D<span>)</span></a><span> können auch durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</span></li>
 </ul>
 <h3>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen&nbsp;</h3>
 <p><span>Eine Ansteckung mit&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tollwut-2562878"><span>Tollwut</span></a><span> erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Bei&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/anthrax-2642240"><span>Milzbrand</span></a><span> handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann und vorrangig im&nbsp;Nordosten/ Caprivi auftritt.&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/krim-kongo-fieber-2628722"><span>Krim-Kongo-Fieber</span></a><span> kann neben der Übertragung durch Zecken auch durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Blut oder Fleisch) übertragen werden. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.</span></li>
  <li><span>Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich in ärztliche Betreuung.</span></li>
  <li><span>Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline</span> nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.</li>
  <li><span>Beachten Sie unsere Hinweise zu&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schlangenbisse-2519592"><span>Schlangenbissen.</span></a></li>
 </ul>
 <h3>Weitere Gesundheitsgefahren</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis-2562868">Schistosomiasis</a> ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann und vor allem im Norden des Landes (Provinzen West-Kavango, Ost-Kavango und Sambesi) vorkommt. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.&nbsp;</span></li>
 </ul>
 <p>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Ggf. weitere Hinweise zu Brandsaison oder anderweitiger Saisonalität.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den&nbsp;</span><a href="https://waqi.info/de"><span>World Air Quality Index.</span></a></li>
 </ul>
 <p><span>Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Informieren Sie sich z.B. über die App&nbsp;</span><a href="https://www.who.int/tools/sunsmart-global-uv-app"><span>SunSmart</span></a><span> über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.</span></li>
 </ul>
 <p><span>Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.</span></li>
 </ul>
 <p><span>Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten&nbsp;und untersuchen. Beachten Sie unsere&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tauchen-2519618"><span>Informationen zum Tauchen.</span></a></p>
 <p>&nbsp;</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/namibia-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
 <p>&nbsp;</p>
 <p>&nbsp;</p>
</div>]]></description><pubDate>Thu, 17 Sep 2026 15:45:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Thu, 17 Sep 2026 15:46:03 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/namibiasicherheit-208314</guid></item><item><title>Tschechische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/tschechischerepubliksicherheit-210456</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
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</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a>
   <br>
   &nbsp;</p>
 </blockquote>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle sowie Fahrzeugdiebstähle und -einbrüche kommen, insbesondere in den touristisch frequentierten Städten wie Prag und den Urlaubsgebieten Tschechiens, vor.</p>
 <p>Insbesondere an touristischen Brennpunkten ist bei Taxifahrten Vorsicht geboten; oft warten dort nicht lizenzierte Taxis. Bestellte Funktaxis sind zuverlässiger.</p>
 <p>Bei Geldwechseln auf der Straße kann Ausländern durch Dritte Falschgeld oder Geldscheine zu wesentlich geringerem Wert ausgehändigt werden. In Bars und anderen Lokalen kann es zu erhöhten Rechnungen sowie zum Einsatz von Betäubungsmitteln und infolgedessen zu Diebstählen und auch vereinzelt zu sexuellem Missbrauch kommen.</p>
 <p>Betrüger bieten vereinzelt im Internet Wohnungen zur An- oder Untermietung an, reagieren auf Wohnungsgesuche und lassen sich vorab Anzahlungen leisten. Am Übergabetermin stellt sich dann heraus, dass die Wohnung bereits vermietet ist oder nicht existiert.</p>
 <p>Auch treten Betrüger vereinzelt als Polizisten verkleidet auf, um Touristen zu kontrollieren und „Bußgelder“ zu verlangen. Tschechische Polizisten tragen eine Dienstnummer sichtbar an der Uniform (meistens an der Hemdentasche). Sie dürfen auf der Straße nur ihre gesetzlich geregelten Eingriffsbefugnisse wahrnehmen, wie z. B. die Feststellung der Identität, das Abtasten zur Eigensicherung oder die Erhebung von Bußgeldern mit Erteilung einer Quittung.</p>
 <p>In Notfällen kann die tschechische Polizei über die Notrufnummer 158 oder 112 kontaktiert werden. Jede Polizeidienststelle kann eine Anzeige aufnehmen. Falls ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss, können aber lange Wartezeiten entstehen. Die Polizeistation am Jungmannovo náměstí 771/9, 11 001 Prag 1 (Nähe U-Bahnhof Můstek) ist 24 Stunden geöffnet und mit Englisch und Deutsch sprechendem Personal besetzt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Sehenswürdigkeiten, Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam, und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Stellen Sie Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen ab.</li>
  <li>Benutzen Sie ggf. von außen sichtbare Wegfahrsperren wie Lenkradkrallen und andere Diebstahlsicherungen; zeigen Sie, dass Ihr Fahrzeug innen leer ist.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li><span>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.</span></li>
  <li>Lassen Sie Speisen und Getränke nicht unbeaufsichtigt, und vergewissern Sie sich in Abendlokalen rechtzeitig der geltenden Preise.</li>
  <li>Wechseln Sie kein Geld privat auf der Straße und lehnen Sie nach Bargeldabhebungen am Geldautomaten Angebote, sich das abgehobene Geld in kleinere Stückelungen wechseln zu lassen, ab.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, bei denen Ihre Ausweis- oder Bankdaten abgefragt werden, oder Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch.</li>
  <li>Teilen Sie keine Daten von sich mit und überweisen Sie kein Geld vorab an unbekannte Personen, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Es herrscht gemäßigtes Kontinentalklima.</p>
 <p>In den Wintermonaten bestehen in Gebirgsregionen Gefahren durch Lawinen, insbesondere abseits ausgewiesener Pisten und Loipen.&nbsp;</p>
 <p>Vor allem in den Sommermonaten kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen.&nbsp;</p>
 <p>Gelegentlich kommen auch Überschwemmungen im Frühjahr und Sommer nach der Schneeschmelze und nach starken Regenfällen vor.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich bei Aktivitäten in den Bergen stets über aktuelle Witterungshinweise.</li>
  <li>Beachten Sie Absperrungen und Warnhinweise und bleiben Sie auf ausgewiesenen Pisten und Loipen.</li>
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Grenzkontrollen</h3>
 <p>Derzeit werden an der deutsch-tschechischen Landgrenze Binnengrenzkontrollen durchgeführt.&nbsp;</p>
 <p>Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.&nbsp;</p>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Tschechien verfügt über ein gut ausgebautes und dichtes Eisenbahnnetz sowie ein gutes System des Busverkehrs.</p>
 <p><span>Im öffentlichen Nahverkehr müssen Einzelfahrkarten vor Fahrtbeginn gekauft und in den Automaten in den Bussen und Straßenbahnen oder am Eingang der Metrostationen entwertet werden, ansonsten fällt ein erhöhtes Beförderungsentgelt, in Höhe von 1.200 CZK an. In einigen Straßenbahnen gibt es inzwischen Automaten, in denen Tickets mit Karte bezahlt werden können.</span></p>
 <p>Die tschechische Polizei informiert auf ihrer Webseite in englischer Sprache über die <a href="https://www.ibesip.cz/Tematicke-stranky/Pravidla-silnicniho-provozu/BASIC-TRAFFIC-RULES-IN-THE-CZECH-REPUBLIC" target="_blank" rel="noopener">wesentlichen Verkehrsregeln</a> in der Tschechischen Republik. Straßenbahnen haben immer Vorfahrt, auch beim Abbiegen und an Fußgängerüberwegen.</p>
 <p>Bei durchgezogenen gelben Linien am Fahrbahnrand gilt Halteverbot, bei gestrichelten gelben Linien Parkverbot. In Prag gelten viele Parkeinschränkungen. Die Stadt Prag informiert auf ihrer <a href="https://www.praha.eu/web/eng" target="_blank" rel="noopener">Webseite</a> über Parkmöglichkeiten und Parkzonen.</p>
 <p>Das Befahren von Bus- oder Rettungsgassen ist verboten und wird mit Bußgeld geahndet.</p>
 <p><span>Es besteht absolutes Alkoholverbot am Steuer (0,0 Promille). Es finden regelmäßig umfassende Verkehrskontrollen statt. Die Verkehrspolizei ist bei Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder anderer Suchtstoffe außer zur Durchführung eines Alkoholtests auch zur Entnahme einer Speichel- oder Blutprobe berechtigt.</span></p>
 <p>Automobile müssen ganzjährig mit eingeschaltetem Abblend- oder Tagfahrlicht fahren. Eine gültige Kfz-Versicherung muss mit der „Grünen Versicherungskarte“ nachgewiesen werden. Bei Unfällen außerhalb geschlossener Ortschaften besteht die Pflicht zum Tragen einer Warnweste. Das gilt auch für Fußgänger, die auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind. Fahrradfahrer unter 18 Jahren müssen einen Fahrradhelm tragen.</p>
 <p>Zwischen dem 1. November und dem 31. März besteht eine generelle Winterreifenpflicht.
  <br>
  Der Fahrzeugnutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis/Schnee und Schmutz zu befreien (auch Schnee- oder Eisplatten auf dem Fahrzeugdach oder Anhänger). Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Schwerwiegende technische Mängel müssen vor Fahrtantritt bzw. Weiterfahrt (z.B. nach einem Verkehrsunfall) beseitigt werden. Bei Zuwiderhandlungen kann die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen und/oder ein Bußgeld verhängt werden.</p>
 <p><span>Bei Unfällen mit Sachschaden über 200.000 CZK (über ca. 8.000 EUR) oder mit Personenschäden ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten.</span></p>
 <p>Pkw bis zu 3,5 t benötigen zur Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine gültige elektronische Autobahnvignette. Für Motorräder und Anhänger ist keine Vignette erforderlich. Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor mit einem Null-CO2-Emissionswert sind ausgenommen.</p>
 <p>Seit 2024 gibt es keine Befreiung mehr für Fahrzeuge, die Strom oder Wasserstoff als Kraftstoff in Kombination mit einem anderen Kraftstoff verwenden (z.B. Plug-in-Hybrid). Autos, die mit umweltfreundlichen Kraftstoffen betrieben werden, erhalten einen Rabatt.</p>
 <p>Die Vignette kann <a href="https://edalnice.cz/de/" target="_blank" rel="noopener">online</a> bestellt werden oder bei <a href="https://edalnice.cz/de/wie-kann-man-sie-kaufen/index.html#/trading_places" target="_blank" rel="noopener">offiziellen Verkaufsstellen</a> (tschechische Postfilialen und Euro-Oil-Tankstellen) und an Selbstbedienungskiosken an den Grenzübergängen erworben werden. Der Kauf ist bis zu 90 Tagen im Voraus vor Beginn der Gültigkeit der Vignette möglich. Beim Kauf wird als Nachweis über die Zahlung eine Quittung ausgestellt. Es gibt keine anderen offiziellen Vertriebsstellen. Beim Ankauf bei anderen Anbietern oder Online-Diensten werden oft erhebliche Bearbeitungsgebühren für den Verkauf der Vignette in Rechnung gestellt.</p>
 <p>Weitere Informationen bietet das <a href="https://edalnice.cz/de/" target="_blank" rel="noopener">Portal des elektronischen Vignettensystems der Tschechischen Republik.</a></p>
 <p>Für <span class="underline">Fahrzeuge über 3,5 t</span><strong> </strong>wird auf Autobahnen, Schnellstraßen und auf gekennzeichneten Streckenabschnitten der Straßen der sog. 1. Klasse mit Hilfe eines satellitengestützten Sendegerätes eine Maut erhoben.</p>
 <p>Vor der Benutzung einer mautpflichtigen Straße muss das Kfz im elektronischen Mautsystem angemeldet, eine Kaution hinterlegt und das Sendegerät ordnungsgemäß im Fahrzeug montiert werden. Das Sendegerät wird nach Registrierung des Fahrzeuges im elektronischen Mautsystem an den <a href="https://mytocz.eu/de/customer-points/list">Myto.cz-Geschäftsstellen</a> ausgehändigt.</p>
 <p>Weitere Informationen zum Maut-System finden Sie auch in deutscher Sprache auf der <a href="https://mytocz.eu/de/etoll/etc-system">Webseite</a> des Betreibers Myto.cz.</p>
 <p><span>Die Polizei ist bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr berechtigt, eine Sicherheitsleistung in Höhe bis zu 75.000 CZK zu erheben. Wird der Sicherheitsleistung nicht nachgekommen, kann durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindert werden und/oder die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) eingezogen werden.</span>
  <br>
  <span>Wird bei einer Fahrzeugkontrolle festgestellt, dass wegen eines früheren Verkehrsdelikts eine offene Bußgeldforderung aussteht, kann die Polizei die Autokennzeichen beschlagnahmen oder durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindern.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Kaufen Sie Vignetten nur bei den offiziellen Anbietern.</li>
  <li>Achten Sie auf die Ausstellung einer Quittung, mit der Sie den Nachweis für die Zahlung und den Besitz einer gültigen Vignette erbringen.</li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der deutsche Führerschein wird anerkannt.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Reisehinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Der Besitz von Drogen, auch in kleineren Mengen, ist in Tschechien strafbar.</p>
 <p><span>Das Fotografieren militärischer Anlagen und Gebäude (z.B. Verteidigungsministerium unweit der Prager Burg) ist nicht erlaubt. Bei Verstoß dagegen droht ein Bußgeld bis zu 100.000 CZK (ca. 4.000 Euro).&nbsp;</span></p>
 <p><span>In der Regel ist das Fotografieren in Museen und bestimmten Sehenswürdigkeiten nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Achten Sie auf die Hinweisschilder " Zákaz fotografování" (Fotografieren verboten). Verboten sind außerdem Foto- und Videoaufnahmen mit Drohnen.&nbsp;</span></li>
 </ul>
 <p><span>Das Rauchen in Gaststätten ist in ganz Tschechien verboten. Dies betrifft alle Arten von Gaststätten und Bars. Bei Verstoß wird ein Bußgeld von 5.000 CZK (ca. 200 EUR), für den Gaststättenbetreiber bis zu 50.000 CZK (ca. 2.000 EUR) erhoben. Ebenso wird der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren streng geahndet.</span></p>
 <p>An zahlreichen öffentlichen Plätzen sowie am Flussufer in Prag ist es zwischen 24 und 9 Uhr verboten, Alkohol zu trinken. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 100.000 CZK (ca. 4.000 EUR) bestraft.</p>
 <p>Gesetzesverstöße (wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung, öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, etc.) werden erfahrungsgemäß streng verfolgt. Geldstrafen sind in der Regel sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert. Eine Besonderheit im tschechischen Recht stellt das sogenannte Blockstrafverfahren dar. Eine Zahlung der Geldstrafe im Blockverfahren bedeutet, dass der Betroffene auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Es kann daher auch nur angewandt werden, wenn er mit dieser verfahrensbeschleunigenden Vorgehensweise einverstanden ist. Sofern er die auferlegte Strafe für unberechtigt hält und deshalb nicht an Ort und Stelle zahlen will, ist ein Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein zeitaufwendiges Verfahren, in dem die Niederschrift eines Protokolls unter Hinzuziehen eines Dolmetschers erforderlich ist und eine Kaution in Höhe der möglichen Geldstrafe erhoben werden kann.</p>
 <h4><em><span>Pyrotechnik</span></em></h4>
 <p><span>Seit Dezember 2025 gilt in der Tschechischen Republik ein umfassendes Gesetz zum Einsatz und Verkauf von Pyrotechnik im öffentlichen Raum.</span></p>
 <p><span>Bei Missachtung können hohe Geldstrafen verhängt werden, weitere Informationen bietet die&nbsp;</span><a href="https://mpo.gov.cz/cz/podnikani/standardizace/zbrane-strelivo-a-pyrotechnika/novela-zakona-c--206-2015-sb---o-pyrotechnickych-vyrobcich-a-zachazeni-s-nimi-a-o-zmene-nekterych-zakonu-zakon-o-pyrotechnice--289925/"><span>zuständige Behörde.</span></a><span>&nbsp;</span></p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Zahlungsmittel ist die Tschechische Krone (CZK). Die Bezahlung und das Abheben am Geldautomaten mit Kredit- und Bankkarten sind weit verbreitet.
  <br>
  Aus touristischen Gebieten ist beim Umtausch von EUR an Wechselstuben die Praxis bekannt, mit einem günstigen Umtauschkurs zu werben, der sich im Nachhinein als Kurs für den Ankauf von CZK herausstellt, während der Verkaufskurs deutlich schlechter ist. Wird der Irrtum nach Auszahlung des getauschten Betrages entdeckt, ist es möglich, das Geschäft gegen Vorlage der Quittung und ohne Angabe von Gründen bei der gleichen Wechselstube binnen drei Stunden rückgängig zu machen und den getauschten Betrag zurückzuerhalten. Dies gilt allerdings nur bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Erkundigen Sie sich vor Abhebung von Bargeld am Geldautomaten genau über den geltenden Kurs und eventuelle Gebühren.</li>
 </ul>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:</strong></p>
 <p>Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens bis zum Reiseende gültig sein.</p>
 <p>Beim Einchecken im Hotel oder Hostel ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises für alle Personen (auch Kleinkinder) erforderlich.</p>
 <h3>Registrierung</h3>
 <p>Ausländer, die nicht in einem Hotel oder einer Pension wohnen, sind verpflichtet, ihren Aufenthaltsort innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit Einreise in die Tschechische Republik bei der <a href="https://www.policie.cz/clanek/oddeleni-pobytovych-agend.aspx" target="_blank" rel="noopener">örtlich zuständigen Fremdenpolizei</a> in der Tschechischen Republik anzumelden.</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben. Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache ist empfehlenswert.</p>
 <p><span>Für Schülergruppen sollte für alle Minderjährigen eine Einverständniserklärung der jeweiligen Erziehungsberechtigten sowie eine Liste, auf der alle teilnehmenden Schüler sowie die Namen der begleitenden Lehrer stehen, mitgeführt werden.&nbsp;</span></p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den <a href="https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm" target="_blank" rel="noopener">Bestimmungen der Europäischen Union.</a> Stichprobenkontrollen können im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs durchgeführt werden. Passagiere aus anderen EU-Staaten können Flughäfen durch einen „Blue Channel“ ohne Zollkontrolle verlassen, sofern sie ausschließlich Ware aus EU-Staaten mit sich führen.</p>
 <p>Zur Einfuhr von Jagdwaffen sind ein europäischer Feuerwaffenpass sowie ein deutscher Jagdschein mit Apostille erforderlich. Weiterhin werden ein tschechischer Jagdschein, eine Versicherung und eine Einladung des Jagdveranstalters benötigt. Diese Dokumente werden in der Regel vom Veranstalter oder Vermittler der Jagd beschafft.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Für Reisen mit bestimmten Tieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland,&nbsp;Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
  <br>
  Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das <a href="https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html">Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.</a></p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Aktuelles</h3>
 <h4><em><strong>Borreliose</strong></em></h4>
 <p>Seit Sommer 2026 wird eine Häufung von Borreliose-Fällen in Mittelböhmen und Südmähren gemeldet. In Prag stufen die Gesundheitsbehörden teils auch städtische Parks und Waldgebiete als Risikogebiete ein.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Tragen Sie lange helle Kleidung und nutzen Sie ggf. Repellentien, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658">Schutz vor Insekten.</a> Suchen Sie nach dem Aufenthalt in der Natur Ihren Körper nach Zecken ab. Zecken sollten so schnell wie möglich entfernt werden.</li>
 </ul>
 <h4><em>Hepatitis A</em></h4>
 <p>Seit Anfang des Jahres 2025 verzeichnet die tschechische Republik einen Anstieg der Hepatitis-A-Infektionen. Besonders betroffen sind Prag, aber auch Karlsbad und die Regionen Mittelböhmen und Mähren-Schlesien.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie auf grundlegende Hygienemaßnahmen, insbesondere auf eine konsequente Handhygiene.</li>
  <li><span>Als Reiseimpfung wird eine Hepatitis A-Impfung empfohlen.</span></li>
 </ul>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <h4><em>Pflichtimpfungen</em></h4>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.</p>
 <h4><em><span>Reiseimpfungen</span></em></h4>
 <p>Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation werden zusätzlich Impfungen gegen FSME und Hepatitis B empfohlen.<span> Beachten Sie für Langzeitaufenthalte von Schülern und Studenten, dass Impfungen gegen Meningokokken B und ACWY in der Tschechischen Republik zum Standardprogramm im Kindes-/Jugendalter gehören. Klären Sie ggf. mit dem Schulträger, ob es für die Einschulung Impferfordernisse gibt.</span></p>
 <h4><em><span>Standardimpfungen</span></em></h4>
 <p>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.&nbsp;</p>
 <h3><span class="berschrift3Zchn0">Medizinische Versorgung</span></h3>
 <p><span>Das Niveau der medizinischen Einrichtungen ist in der Regel befriedigend. Das zwischen Deutschland und Tschechien bestehende Sozialversicherungsabkommen bezieht Leistungen der Krankenversicherung bei vorübergehendem Aufenthalt und damit auch für Touristen ein. Dies heißt: Touristen können im Falle einer Erkrankung in Tschechien grundsätzlich medizinische Leistungen wie ärztliche Behandlung oder Krankenhausbehandlung nach tschechischem Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über Regelungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsabkommen und zur Ausstellung einer entsprechenden Anspruchsbescheinigung bei den jeweiligen Krankenkassen zu informieren. Mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU sollen die gesetzlichen Krankenkassen die „Europäische Krankenversicherungskarte“ ausstellen, die in allen EU-Mitgliedsstaaten obligatorisch wird. Diese Rahmenbedingungen gelten nur für gesetzlich Krankenversicherte und schließen keine Rückholversicherung ein. Für Privatversicherte hat sich das Verfahren nicht geändert: Sie bezahlen weiterhin ihre medizinische Leistung in Tschechien selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die&nbsp;</span><a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html"><span>DTG</span></a><span> zu finden.</span></li>
  <li><span>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.</span></li>
  <li><span>Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.</span></li>
 </ul>
 <h3>Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen</h3>
 <p>In den Sommermonaten kann West-Nil-Fieber durch tagaktive Mücken übertragen werden. In Teilen des Landes (besonders in Mittel- und Südböhmen, aber auch im Prager Stadtgebiet) kommt es von Frühjahr bis Herbst zur Übertragung von Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zecken.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658">Schutz vor Insekten.</a></li>
  <li>Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten. &nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874">(Virushepatitis A und E)</a> treten auch bei Reisenden auf.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie unsere grundlegenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944" target="_blank" rel="noopener">Hygienehinweise.</a></li>
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen&nbsp;</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942" target="_blank" rel="noopener">HIV-Infektionen,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mpox-2532402">Mpox</a> und bestimmte Lebererkrankungen <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">(Virushepatitis B, C und D)</a> können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</span></li>
  <li><span>Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der&nbsp;</span><a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/M/Mpox/mpox-node.html">STIKO</a><span> für eine Impfung erfüllen.&nbsp;</span></li>
 </ul>
 <h3><span>Weitere Gesundheitsgefahren</span></h3>
 <p>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index.</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/tschechischerepublik-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Thu, 17 Sep 2026 10:15:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Thu, 17 Sep 2026 10:11:58 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/tschechischerepubliksicherheit-210456</guid></item><item><title>Ecuador: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/ecuadorsicherheit-223232</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p>Aktuelles</p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <h3>Ausnahmezustand</h3>
 <p>In den Provinzen Bolívar, Cotopaxi, Tungurahua, Chimborazo, Quito/Pichincha, Cuenca/Azuay, Cañar, Orellana, Sucumbios, Pastaza, Guayas, El Oro, Los Rios, Manabí, Santa Elena sowie in den Kantonen La Maña (Cotopaxi), Echeandía und Las Naves (Bolivar) gilt der Ausnahmezustand weiterhin. Kurzfristige Änderungen sind jederzeit möglich.&nbsp;</p>
 <p>In den Provinzen Guayas, Manabí, Los Rios und El Oro gelten mit Wirkung vom 17. September bis 30. September 2026 nächtliche Ausgangssperren von 0 bis 5 Uhr.</p>
 <p>Im ganzen Land kann es durch Straßensperren, Polizei- und Militärkontrollen zu erheblichen Einschränkungen - insbesondere bei Überlandfahrten - kommen. Flughafenzufahrten, Buslinien zwischen (und in) Städten, Mietwagenfahrten und Transfers zu touristischen Zielen können kurzfristig blockiert oder umgeleitet werden. Demonstrationen und Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden können nicht ausgeschlossen werden. &nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Führen Sie Ihren Reisepass im Original mit und folgen Sie den Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.</li>
  <li>Informieren Sie sich in den lokalen Medien oder bei Ihrem Reiseveranstalter zu den ggf. geltenden Ausnahmezuständen; beachten Sie die jeweils geltende Vorschriften.</li>
  <li><span>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</span></li>
  <li>Planen Sie ausreichend Zeit für Transfers (z. B. zu Flughäfen) ein.</li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <p><strong>Von nicht notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kolumbien wird</strong>, mit Ausnahme des Grenzübergangs Tulcán, <strong>abgeraten.</strong></p>
 <p><strong>Von nicht notwendigen Reisen nach Esmeraldas (Stadt), Guayaquil südlich der Avenida Portete de Tarquí sowie Durán wird weiterhin abgeraten.</strong></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p><span>Im ganzen Land kann es immer wieder zu Demonstrationen - meist aus politischen und/oder wirtschaftlichen Gründen - &nbsp;kommen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich bei den <a href="https://www.ecu911.gob.ec/consulta-de-vias/">ecuadorianischen Behörden</a> und in den lokalen Medien über die aktuelle Lage.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Verzichten Sie möglichst auf Abend- und Nachtfahrten. Beschränken Sie Fahrten auf das Notwendigste und führen Sie diese mit Vorsicht durch.</li>
  <li>Halten Sie Ihre Kommunikationsmittel einsatzbereit.</li>
  <li>Registrieren Sie sich in der <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin">Krisenvorsorgeliste.</a></li>
  <li>Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.</li>
  <li>Meiden Sie v.a. das unmittelbare Grenzgebiet zu Kolumbien.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Die Kriminalitätsrate und Gewaltbereitschaft sind hoch. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen kriminellen Banden sowie Schießereien zwischen Sicherheitskräften und Bandenmitgliedern haben im ganzen Land stark zugenommen. Gelegentlich werden auch Anschläge durch Drogenbanden und kriminelle Gruppierungen verübt. Bei solchen Ereignissen können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.</p>
 <p><span>Besondere Vorsicht ist in <span class="underline">folgenden Gebieten</span> geboten:&nbsp;</span></p>
 <p>(Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.)</p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li>Guayaquil, v.a. südlich der Avenida Portete de Tarquí sowie Durán,</li>
  <li>Provinz El Oro, v.a. in den Städten Huaquillas und Arenillas,</li>
  <li>Provinz Los Rios, v.a. in den Städten Quevedo, Quinsaloma und Pueblo Viejo,</li>
  <li>Provinz Esmeraldas, v.a. in Esmeraldas-Stadt sowie den nördlichen Gebieten,</li>
  <li>Provinzen Sucumbíos, Manabí (nördliche Grenzregion zur Provinz Esmeraldas) Santa Elena und Santo Domingo, v.a. in Santo Domingo-Stadt.</li>
 </ul>
 <p>Des Weiteren kommt Kleinkriminalität (Taschendiebstähle) insbesondere in den Großstädten an von Touristen stark frequentierten Orten sowie in Überlandbussen vor. Ein deutlicher Anstieg teils gewalttätiger Kleinkriminalität ist im ganzen Land zu beobachten, insbesondere in Esmeraldas, Santo Domingo, Quevedo sowie Guayaquíl und Umgebung. Vor allem in der Stadt Esmeraldas ist ab dem frühen Nachmittag besondere Vorsicht in der Öffentlichkeit geboten. In den Metropolen Guayaquíl und Quito sowie an der Küste ist das Überfallrisiko erhöht; in der Provinz Esmeraldas, der Küstengegend in und um die Stadt Esmeraldas sowie bei Besuchen der Stadt Santo Domingo ist das Risiko besonders hoch.</p>
 <p>Im Norden der Provinz Esmeraldas kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen, die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden und bei denen mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte, auch unter Zivilisten, zu beklagen waren. Auch in den Provinzen Guayas und Santo Domingo de los Tsáchilas kommt es punktuell immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen. Die Gewaltkriminalität steigt im Zusammenhang mit Bandenkämpfen und Attentaten auf Polizei und Justiz. Auch die Rauschgiftkriminalität hat stark zugenommen. &nbsp;Es kommt aktuell vermehrt zu Fahrzeug- und Personenkontrollen durch Polizei und Militär.</p>
 <p>In der gesamten Grenzregion zu Kolumbien besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer von <span class="underline">Entführungen</span> und von Aktivitäten bewaffneter, mit dem Drogenhandel in Verbindung stehender Gruppen zu werden.</p>
 <p>In größeren Städten, an touristischen Schwerpunkten (z.B. Ausgehviertel Mariscal Sucre in Quito) und insbesondere in Bussen und Busstationen kommt es in erheblichem und weiter steigendem Umfang zu Diebstählen, Raubüberfällen und Sexualdelikten. Die Täter wenden dabei verschiedenste Tricks an wie z.B. Ablenkungsmanöver, „Bußgeld“-Erpressung unter Verwendung falscher Uniformen, Raub oder Vergewaltigung nach Verabreichung bewusstseinsmindernder Drogen (auch in Form von Pulver in Speisen, Getränken oder auf Prospekten), Überfälle durch Taxifahrer in nicht registrierten Taxis, die aktiv potentielle Kundschaft ansprechen.</p>
 <p>Die Polizei ist in Notfällen auf Spanisch rund um die Uhr unter der Telefonnummer 911 zu erreichen, Hinweise zur Erstattung von Anzeige bei Straftaten bietet die <a href="https://quito.diplo.de/ec-de/service/hilfe-fuer-deutsche/1692874">deutsche Botschaft in Quito.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Nutzen Sie bei Dunkelheit auch für kürzere Strecken ein registriertes Taxi von Tür zu Tür oder Uber.</li>
  <li>Achten Sie stets auf Ihr Gepäck und tragen Sie Uhren, Kameras und Mobiltelefone nicht auffällig auf der Straße.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.</li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li><span>Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt; nehmen Sie keine Speisen und Getränke von Unbekannten an</span>.</li>
  <li>Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinesfalls Widerstand.</li>
  <li>Achten Sie bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen auf geeignete Sicherheitsvorkehrungen und bei Wanderungen auf lokale Hinweise.</li>
  <li>Machen Sie Überlandfahrten (auch in Bussen) <span class="underline">nur tagsüber</span> und achten vor allem in Bussen stets auf Ihr Gepäck, verstauen Sie dieses weder auf der Gepäckablage, noch unter Ihrem Sitz, auch wenn Sie von (vermeintlichen) Mitarbeitern der Busgesellschaft dazu aufgefordert werden.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich&nbsp;der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <h4><em>Erdbeben, Vulkane und Tsunamis</em></h4>
 <p>Ecuador liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu schwereren Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommt.</p>
 <p>Insbesondere die Vulkane Sangay (im Park Sangay) und Reventador (etwa 90 km östlich von Quito) sind derzeit aktiv. Die Vulkane Cotopaxi und Tungurahua (im Touristengebiet Baños) stehen unter intensiver Beobachtung. Auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs, ggf. auch durch kurzfristige Sperrungen der Flughäfen Guayaquil und Quito, wird hingewiesen.
  <br>
  Nach Erdbeben entlang der pazifischen Küsten besteht insbesondere in Esmeraldas und Manabí auch die Gefahr von Tsunamis.</p>
 <h4><em>Überschwemmungen</em></h4>
 <p>Es herrscht feuchtheißes Tropenklima im Küstengebiet und östlichen Tiefland, im Andenhochland gemäßigtes Klima mit starken Temperaturschwankungen.
  <br>
  In der gesamten Regenzeit kann es schwerwiegenden Beeinträchtigungen im Straßenverkehr kommen. In den Ebenen muss mit Aquaplaning und überschwemmten Straßen gerechnet werden, die – wenn überhaupt - nur mit größtmöglicher Vorsicht passiert werden können, da z.B. Schlaglöcher nicht sichtbar sind. In Bergregionen drohen gefährlicher Steinschlag und Erdrutsche.</p>
 <h4><em>Busch- und Waldbrände</em></h4>
 <p>Vor allem in den Sommermonaten kommt es&nbsp;aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen und insbesondere in Pichincha immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und rechnen Sie mit Verkehrsbehinderungen.</li>
  <li>Informieren Sie sich daher stets zeitnah über die aktuelle Lage in den betroffenen Regionen, zu Erdbeben und Vulkanaktivitäten sowie aktuellen Warnstufen beim <a href="http://www.igepn.edu.ec/">Instituto Geofísico – Escuela Politécnica Nacional, Quito-Ecuador.</a></li>
  <li>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des <a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener">Deutschen GeoForschungsZentrums.</a></li>
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <h3><em>Einreise nach Ecuador auf dem Landweg aus&nbsp;Peru oder Kolumbien</em></h3>
 <p>Für die Einreise nach Ecuador auf dem Landweg von Peru oder Kolumbien ist die Vorlage eines <a href="https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html">polizeilichen Führungszeugnisses</a> mit Apostille und Übersetzung aus dem Wohnsitzstaat erforderlich. Ohne das korrekte Führungszeugnis kann die Einreise verweigert werden. Von der Vorlage befreit sind Minderjährige in Begleitung von Familienangehörigen bis zum vierten Verwandtschaftsgrad bzw. Touristen auf der Durchreise (Aufenthaltsdauer max. zehn Tage, Nachweise darüber sind erforderlich). Das Erfordernis gilt nicht für Einreisen auf dem Luftweg.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie, dass verschiedene Grenzübergänge auf dem Landweg derzeit geschlossen sind, siehe </span><em><span>Aktuelles.</span></em></li>
  <li>Bitte beachten Sie, dass ein <a href="https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html">polizeiliches Führungszeugnis</a> ggf. auch über die deutschen Auslandsvertretungen in der Region beantragt werden kann und erkundigen Sie sich vorab nach den Bearbeitungszeiten.</li>
  <li>Sollte kein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorliegen, kann seitens der ecuadorianischen Behörden direkt bei der Einreise Abfrage der ecuadorianischen Einreisedatenbank (SIMIEC) geprüft werden, ob Einreisehindernisse nach Ecuador bestehen. Es wird keine Gewähr übernommen, dass Abfragen jederzeit und an jedem Grenzübergang möglich sind.</li>
  <li><span>Beachten Sie auch die Hinweise unter </span><em><span>Gesundheit – Impfschutz</span></em><span>.</span></li>
 </ul>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Es gibt ein Inlandsflugnetz und zahlreiche Busverbindungen, von denen teurere Unternehmen zuverlässiger sind und höhere Sicherheitsstandards bieten. Busse sind sehr häufig in schwere Unfälle verwickelt.</p>
 <p>Bei Flugreisen nach Galapagos kann der niedrigste Tarif ausschließlich für in Ecuador ansässige Personen gebucht werden. Ein entsprechender Hinweis ist in der Regel auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft vorhanden. Bei Nichteinhaltung fällt eine Zusatzgebühr an, die am Flughafen zu entrichten ist.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie bei der Buchung Ihres Fluges nach Galapagos unbedingt, dass es verschiedene Tarife für Touristen und in Ecuador ansässige Personen gibt. Sie vermeiden so zusätzliche Gebühren.</li>
 </ul>
 <p>Ecuador weist eine sehr hohe Unfallrate auf. Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen werden häufig nicht eingehalten. Der Fahrstil entspricht nicht den in Mitteleuropa üblichen Standards. Besonders Fahrten in der Nacht sind mit einem erhöhten Risiko verbunden.</p>
 <p>Bei sportlichen Aktivitäten (Canopy, Bergsteigen, Rafting) entsprechen die Sicherheitshinweise und -vorkehrungen häufig nicht deutschen Standards. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollten Sicherheitsmaßnahmen vorher abgefragt werden. Insbesondere Bergtouren (auch von erfahrenen Bergsteigern) sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt werden.</p>
 <p>Zu bestimmten Jahreszeiten ist an der Küste mit teilweise hohem Wellengang zu rechnen, sodass normalerweise übliche touristische Aktivitäten, beispielsweise die Walbeobachtung auf Touristenbooten im Pazifik, untersagt werden können.</p>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Es ist bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen der nationale deutsche Führerschein mit einer Übersetzung in die spanische Sprache oder – für Aufenthalte bis zu 180 Tagen - der internationale Führerschein erforderlich, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Gleichgeschlechtliche Ehen sind rechtlich möglich. Im ecuadorianischen Arbeitsrecht gilt ein Diskriminierungsverbot.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Drogenkonsum und -handel werden selbst bei kleinsten Mengen mit hohen Haftstrafen (ca. 8-16 Jahre) geahndet. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde.</li>
 </ul>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der USD, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100-USD-Noten an. Reisende sollten dies bei der Mitnahme von USD in bar berücksichtigen.</p>
 <p>Debit- (Girocard) und Kreditkarten können zwar grundsätzlich verwendet werden; das Abheben von Geld mittels deutscher Debitkarten in Ecuador ist derzeit aber nicht immer möglich. Es gibt Probleme mit der Freischaltung der Bankautomaten. Auch funktionieren deutsche Kreditkarten als Bezahlung in Geschäften, Hotels derzeit nicht regelmäßig. Einschränkungen ergeben sich auch in kleineren Orten.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass: </strong>Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch <span><span class="underline">mindestens sechs Monate</span>&nbsp;</span> gültig sein.
  <br>
  Bei Nichterfüllung dieses Kriteriums erfolgt eine Einreiseverweigerung mit anschließender Rückführung an den Herkunftsflughafen.
  <br>
  Die Einreise mit beschädigten Reisepässen kann zur Zurückweisung durch die Grenzpolizei führen.</p>
 <p>Seit 2024 ist für die Einreise nach Ecuador auf dem Landweg von Peru oder Kolumbien die Vorlage eines <a href="https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html">polizeilichen Führungszeugnisses</a> mit Apostille und Übersetzung aus dem Wohnsitzstaat erforderlich, <span>siehe </span><em><span>Reiseinfos&nbsp;</span></em><span>sowie&nbsp;</span><em><span>Gesundheit - Impfschutz.</span></em>​</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt bis zu&nbsp;90 Tagen (pro Jahr) kein Visum.</p>
 <p>Vom&nbsp;ersten Tag der ersten Einreise an wird das Jahr für den Aufenthaltszeitraum von 90 Tagen gerechnet. Es gilt also nicht das Kalenderjahr. Dieses Visum ist einmalig um weitere 90 Tage verlängerbar. Dazu muss das ecuadorianische Außenministerium vor Ablauf des Visums kontaktiert werden. Die Formulare und Bedingungen zur Beantragung (Kosten) können der Internetseite des ecuadorianischen Außenministeriums entnommen werden.</p>
 <p>Anschließend kann ein spezielles Touristen-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr beantragt werden (Art. 56 Ley de Movilidad Humana, keine Arbeitsaufnahme). Ein derartiges Visum kann nur alle&nbsp;fünf Jahre beantragt werden.</p>
 <p>Für die Erteilung eines längerfristigen Visums ist die Vorlage einer Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit für Ecuador für die gesamte Verweildauer per Gesetz vorgeschrieben. Das Gleiche gilt für bereits ansässige Ausländer (also auch dort wohnhafte Deutsche) bei Verlängerung von Visa und/oder Aufenthaltskarte, in diesem Fall ist ein Nachweis über gesetzliche oder private Krankenversicherung vorzulegen.</p>
 <p>Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten/vertretungenecuador-223224" target="_blank" rel="noopener">ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland</a> eingeholt werden.</p>
 <h3>Einreisekontrolle und Ausweispflicht</h3>
 <p>Die Ein- und Ausreise ist für Touristen auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito und Guayaquil sowie auf dem Landweg über die Grenzen zwischen Peru und Ecuador (Huaquillas (Provinz El Oro) und Macará (Provinz Loja)) bzw. Kolumbien und Ecuador (Rumichaca bei Tulcan) möglich. Der Grenzübergang La Balsa, Grenze zwischen San Ignacio und Zumba ist ebenfalls geöffnet, aber auf ecuadorianischer Seite nicht durchgehend besetzt. Die Einreise über diesen Grenzübergang wird nicht empfohlen.</p>
 <p>Der Einreisestempel ist <span class="underline">obligatorisch</span>, auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien. Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, bei fortgesetztem illegalem Aufenthalt auch mit Abschiebehaft.</p>
 <p>Der Pass oder eine Passkopie muss stets mitgeführt werden. Außerdem wird empfohlen, auch eine Kopie des Einreisestempels und der o.g. Versicherung mit sich zu führen.</p>
 <p>Weitere Informationen in spanischer Sprache sind bei der zuständigen Einwanderungsbehörde&nbsp;<a href="https://www.migracion.gob.ec" target="_blank" rel="noopener">"Migración"</a> erhältlich.</p>
 <h3>Galapagos-Inseln</h3>
 <p>Siehe auch <em>Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr</em></p>
 <p>Für den Besuch der Galapagos-Inseln wird zusätzlich die Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets und der Hotelreservierung für die geplante Aufenthaltsdauer verlangt. Nähere Informationen sind in spanischer Sprache beim <a href="https://cancilleria.gob.ec" target="_blank" rel="noopener">ecuadorianischen Außenministerium</a> zu finden.</p>
 <p>Die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln (Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápagos), muss <span class="underline">vor Abflug</span> am Flughafen Quito erworben und bei Einreise vorgelegt werden.</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Zur <span class="underline">Ausreise</span> aus Ecuador ist für Minderjährige mit Wohnsitz/gewöhnlichem Aufenthalt in Ecuador (ab 6 Monaten) unabhängig von der Staatsangehörigkeit, die nicht von den Sorgeberechtigten begleitet werden, zwingend die Vorlage einer entweder ecuadorianischen gerichtlichen, notariellen oder von einem ecuadorianischen Konsulat/Honorarkonsul beglaubigten Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich. Nähere Informationen bietet das ecuadorianische <a href="https://www.ministeriodegobierno.gob.ec/requisitos-para-ingresar-a-ecuador/" target="_blank" rel="noopener">Ministerio del Interior.</a></p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p><span>Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld, Wertpapieren, Edelsteinen und Edelmetallen ist unbegrenzt möglich, muss jedoch ab einem Wert von 10.000 USD per&nbsp;</span><a href="https://www.aduana.gob.ec/servicio-al-ciudadano/viajeros-por-via-aerea"><span>elektronischer Zollanmeldung</span></a><span> deklariert werden.</span></p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Für die Einfuhr von Haustieren sind mindestens eine gültige Tollwutimpfung und Titerbestimmung erforderlich. Da sich Vorschriften hierzu mehrfach geändert haben, sollten Sie mit der örtlich zuständigen <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten/vertretungenecuador-223224" target="_blank" rel="noopener">ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland</a> Kontakt aufnehmen.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <h4>Pflichtimpfungen:</h4>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. <span>Aus Ecuador kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden (z.B. bei Weiterreise nach Costa Rica).</span></p>
 <h4>Reiseimpfungen:</h4>
 <p>Es sind Impfungen gegen Gelbfieber (s.u.) und Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B und Tollwut angeraten. &nbsp;</p>
 <p>Allen Reisenden ab dem vollendeten neunten Lebensmonat wird eine Gelbfieberimpfung dringend für Reisen in die Provinzen östlich der Anden unter 2.300 m (Morona-Santiago, Napo, Orellana, Pastaza, Sucumbios und Zamora-Chinchipe, Esmeraldas) empfohlen. <span>Nicht generell empfohlen wird die Gelbfieberimpfung für Reisen in Provinzen westlich der Anden unter 2.300 m: Guayas, Los Rios, Santa Helea und Santo Domingo de los Tsachilas sowie in bestimmte Gebiete von Azuay, Bolivar, Canar, Carchi, Chimborazo, Cotopaxi, El Oro, Imbabura, Loja, Pichincha und Tungurahua. Für Gebiete oberhalb von 2.300 m sowie für Quito, Guayaquil und die Galapagos Inseln liegt keine Empfehlung für eine Gelbfieberimpfung vor.</span></p>
 <h4><span>Standardimpfungen:</span></h4>
 <p>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. <span>Besonders wichtig ist ein aktueller Tetanus-Schutz, da die Versorgung mit Tetagam (Tetanusimmunglobulin zur Behandlung) nicht sichergestellt ist.</span></p>
 <h3><span class="berschrift3Zchn0">Medizinische Versorgung</span></h3>
 <p>Das medizinische Versorgungsangebot entspricht in den größeren Städten und im privaten Sektor in weiten Teilen dem Stand von Wissenschaft und Technik. Manche spezielle Therapie- oder Diagnostik-Optionen stehen jedoch landesweit nicht zu Verfügung, so dass im Einzelfall eine Verlegung nach Bogotá, Brasilien oder eine Repatriierung erwogen werden muss. Der öffentliche Sektor weist im Bereich personeller, apparativer, logistischer und finanzieller Ressourcen Defizite auf. Insbesondere in ländlichen Bereich nimmt die Versorgungsqualität z.T. drastisch ab. Die medizinische Versorgung auf den Galapagos-Inseln ist sehr einfach und eine Evakuierung auf das Festland nicht immer zeitnah möglich. <span>Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen) sowie für Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar oder per Kreditkartenzahlung beglichen werden.&nbsp;Im Fall akut lebensbedrohlicher Krankheitsbilder oder Unfallverletzungen sind auch Privatkliniken zur Behandlung verpflichtet, verlangen aber die vollständige Begleichung der Rechnung vor der Entlassung.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die&nbsp;</span><a href="https://www.dtg.org/images/Empfehlungen/Malariaempfehlungen/Sudamerika.pdf"><span>DTG</span></a><span> zu finden.</span></li>
  <li><span>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.</span></li>
  <li><span>Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.</span></li>
 </ul>
 <h3>Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber-2562864">Gelbfieber</a> und&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132">Malaria</a> sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Ein Gelbfieberrisiko besteht vor allem in den&nbsp;Provinzen östlich der Anden unterhalb von 2.300 m. <span>Der Anteil der überwiegend vorkommenden&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132">Malaria tertiana<span>,</span></a><span> verursacht durch </span><em><span>Plasmodium vivax</span></em><span>, beträgt 71%. 29% entfallen auf die&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132">Malaria tropica<span>,</span></a><span> verursacht durch&nbsp;</span><em>Plasmodium falciparum,&nbsp;</em>und Mischinfektionen<span>. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die&nbsp;</span><a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html"><span>DTG</span></a><span> zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:</span></p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li>Mittleres Risiko:&nbsp;&lt; 2.000 Höhenmetern in Teilgebieten des Amazonasbeckens inkl. dem Nationalpark Yasuní</li>
  <li>Geringes Risiko:&nbsp;Rest des Landes &lt; 2.000 Höhenmetern (Ausnahmen s. o.), Inseln Puná und Mondragon</li>
  <li>Malariafrei: Quito, Guayaquil, Galapagosinseln</li>
 </ul>
 <p>Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die auftreten können:&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/chikungunyafieber-2562870">Chikungunya-Fieber,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520">Denguefieber,</a>&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leishmaniasis-2562904">Leishmaniose,</a>&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/oropouche-fieber-2673950">Oropouche-Fieber</a> und&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/zikavirus-infektionen-2562866">Zikavirus-Infektionen.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658">Schutz vor Insekten.</a></li>
  <li>Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Chikungunya-Fieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.</li>
  <li>Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <p>Die&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/chagas-2628984">Chagas-Krankheit</a> wird über Raubwanzen und verunreinigte Frucht- oder Zuckerrohrsäfte („garapa“) übertragen.&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/rickettsiosen-2628986">Fleckfieber</a> wird durch Läuse, Milben, Zecken und Flöhe übertragen.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien und suchen Sie Ihren Körper im Nachhinein sorgfältig ab. Verwenden Sie vor allem in einfachen Unterkünften auf dem Land Bettnetze, um nächtliche Raubwanzenbisse zu vermeiden, siehe&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658">Schutz vor Insekten.</a></li>
  <li><span>Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. auch von Açaí-Saft.</span></li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874"><span>(Virushepatitis A und E)</span></a><span> treten auch bei Reisenden auf.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie unsere grundlegenden&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944">Hygienehinweise.</a></li>
  <li><span>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.</span></li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen&nbsp;</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942">HIV-Infektionen</a><span> und bestimmte Lebererkrankungen </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874"><span>(</span>Virushepatitis B, C und D)</a><span> können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</span></li>
 </ul>
 <h3>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen&nbsp;</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leptospirose-2519598">Leptospirose</a><span> wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tollwut-2562878">Tollwut</a><span> kann über verschiedene Tierarten erfolgen. In Ecuador kommen zahlreiche Schlangen vor.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.</span></li>
  <li><span>Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.</span></li>
  <li><span>Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.</span></li>
  <li><span>Beachten Sie unsere Hinweise zu&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schlangenbisse-2519592">Schlangenbissen.</a></li>
 </ul>
 <h3>Weitere Gesundheitsgefahren</h3>
 <p>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den </span><a href="https://waqi.info/de"><span>World Air Quality Index.</span></a></li>
 </ul>
 <p><span>Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Informieren Sie sich z.B. über die App&nbsp;</span><a href="https://www.who.int/tools/sunsmart-global-uv-app"><span>SunSmart</span></a><span> über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.</span></li>
 </ul>
 <p><span>Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</span></li>
  <li><span>Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tauchen-2519618"><span>Informationen zum Tauchen.</span></a></li>
 </ul>
 <p>Bei der Höhenkrankheit (Soroche) handelt es sich um eine gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe ab 2.500 Höhenmetern, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe in Erscheinung tritt. Warnsymptome können Schlafstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftnot sein. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause bzw. eine Übernachtung, sollte abgestiegen werden unter eine Höhe von 2.000 m. <span>Betroffen sind alle Altersstufen und nicht nur Bergsteiger, da auch touristische Ziele in Höhenlagen liegen. Die gegen die Höhenkrankheit eingesetzten Medikamente sind verschreibungspflichtig.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie unsere&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hoehenkrankheit-2519606"><span>Informationen zur Höhenkrankheit.</span></a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://diplo.de/-/2519600"><span><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></span></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/ecuador-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Tue, 15 Sep 2026 16:45:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Tue, 15 Sep 2026 16:45:44 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/ecuadorsicherheit-223232</guid></item><item><title>Australien: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/australiensicherheit-213920</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Aktuelles</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <h3>Bearbeitungsdauer Visaanträge</h3>
 <p>Derzeit muss insbesondere bei Anträgen für australische Working Holiday Visa mit einer längeren Bearbeitungsdauer gerechnet werden. Weitere Hinweise bietet die <a href="https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/work-holiday-417">Webseite des zuständigen australischen Department of Home Affairs.</a>&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich ggf. bei den zuständigen australischen Behörden zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags.</li>
  <li><span>Berücksichtigen Sie die Bearbeitungsdauer Ihres Visumantrags bei Ihrer Reiseplanung und nehmen Sie kostenintensive Buchungen z. B. für Flüge oder Unterkünfte möglichst erst nach Erhalt des Visums vor.&nbsp;</span></li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p>Die australische Regierung verfügt über ein Terrorwarnsystem mit fünf Stufen. Auch n<span>ach dem Terroranschlag vom 14. Dezember 2025 am Bondi Beach in Sydney</span> gilt unverändert Stufe 3 („Probable“ = Anschlagswahrscheinlichkeit in den nächsten 12 Monaten über 50 Prozent). Für die Bevölkerung sind damit keine spezifischen Vorsichtsmaßnahmen verbunden. Jedoch können <span>Sicherheitsvorkehrungen bei Großveranstaltungen und Menschenansammlungen angepasst werden.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei unvorhergesehenen Ereignissen aufmerksam.</li>
  <li><span>Beachten Sie die Hinweise der örtlichen Behörden und leisten Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte Folge.</span></li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_self">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Die Lage in Australien ist stabil.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich dennoch über die lokalen Medien.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Die Kriminalitätsrate ist insgesamt zwar niedrig. Es kommt aber auch in Australien zu Diebstählen und Autoaufbrüchen, insbesondere an für Touristen attraktiven Plätzen, sowie gelegentlich zu Fällen versuchten Kreditkartenbetrugs durch das Klonen von Karten. Rucksacktouristen sollten sich besonders in einfachen Unterkünften der Diebstahlsgefahr bewusst sein.</p>
 <p>Vereinzelt kommt es zu Überfällen auf Touristen, die nachts außerhalb organisierter Campingplätze gezeltet bzw. geparkt haben.
  <br>
  Übergriffe erfolgten insbesondere bei Dunkelheit auch in Alice Springs im Northern Territory, an der Gold Coast und in Cairns in Queensland sowie an touristisch beliebten Orten Sydneys wie z.B. Kings Cross, auch auf ausländische Touristen.
  <br>
  Täter sind häufig bewaffnet und verüben vereinzelt auch Vergewaltigungen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auch einfachen Unterkünften sowie Bars und Cafés besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Lassen Sie Handtaschen, Rucksäcke oder dergleichen nicht unbeaufsichtigt und keine Wertgegenstände im Auto zurück.</li>
  <li>Benutzen Sie mit Wohnmobilen nur bewachte Campingplätze.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li><span>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.</span></li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <h4><em>Wirbelstürme und Überschwemmungen</em></h4>
 <p>Das Klima ist im Süden und Osten gemäßigt, im Norden tropisch und im Zentrum wüstenhaft.
  <br>
  In Australien gibt es regelmäßig starke Gewitter und Platzregen. Insbesondere in den nördlichen Küstengebieten von Queensland, des Northern Territory und Western Australia kann es von November bis April zu tropischen Zyklonen kommen, die zerstörerische Winde mit Orkanstärke und Starkregen mit sich bringen. Aber auch in allen anderen Bundesstaaten sind ganzjährig heftige Regenfälle möglich. In der Folge kommt es regelmäßig zu über die Ufer tretenden Flüssen, weitreichenden Überschwemmungen (in Städten auch durch überlastete Regenwasser-Abflusskanäle) und Erdrutschen sowie zum Teil erheblichen Beeinträchtigungen im Reiseverkehr. Reisen in betroffene Gebiete sollten vermieden, die Medien aufmerksam verfolgt und den Anweisungen der örtlichen Behörden Folge geleistet werden.</p>
 <h4><em>Busch- und Waldbrände</em></h4>
 <p>In den heißen Monaten des australischen Sommers treten regelmäßig Busch- und Waldbrände auf. In Verbindung mit starken Winden können sie bedrohliche Ausmaße annehmen. Besonders betroffen sind zumeist der Süden und Osten des Landes. Eine Gefahr für Reisende besteht nicht, solange Sicherheitshinweise von Polizei und Feuerwehr beachtet werden.
  <br>
  Die Lage in den Nationalparks wird von den staatlichen Rangern überwacht. Sie sind über die jeweiligen Tourismusbüros erreichbar und können Hinweise zu möglichen Gefährdungssituationen geben.</p>
 <h4><em>Erdbeben</em></h4>
 <p>Australien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.</p>
 <h4><em>Baden, Surfen und Schwimmen im Meer</em></h4>
 <p>In Sydney kam es im Januar 2026 an viel besuchten Stränden zu mehreren <span class="aa-anchor--a1">Haiattacken.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schwimmen bzw. surfen Sie nicht im trüben und aufgewühlten Wasser und nicht in den Morgen- und Abendstunden.</li>
  <li>Schwimmen Sie nicht an abgesperrten bzw. unbewachten Stränden.</li>
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden und verfolgen Sie die Wettervorhersage, z.B. des <a href="http://www.bom.gov.au" target="_blank" rel="noopener">Bureau of Meteorology.</a></li>
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Naturkatastrophen und anderen Großschadensereignissen bei der <a href="https://my.gov.au/en/services/living-arrangements/experiencing-a-natural-disaster" target="_blank" rel="noopener">australischen Regierung.</a></li>
  <li>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis des <a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener">Deutschen GeoForschungsZentrums</a> vertraut.</li>
  <li>Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/200794-200794" target="_blank" rel="noopener">Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland</a> bzw. die Hinweise des <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Mit-Naturgefahren-umgehen/Unwetter/unwetter_node.html" target="_blank" rel="noopener">Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a></li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p><span>Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil. Daher können auch weitergehende und längerfristige Einschränkungen des Flugverkehrs künftig nicht ausgeschlossen werden.</span></p>
 <p>Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen.</p>
 <p>In Australien herrscht Linksverkehr. Dieser erfordert, insbesondere auf weniger befahrenen Straßen, selbst bei erfahrenen Fahrern aus Ländern mit Rechtsverkehr, besondere Aufmerksamkeit und birgt Gefahrenpotenzial.</p>
 <p>Je nach Bundesstaat gilt ein Tempolimit von 50-60 km/h innerhalb und 100-110 km/h außerhalb von Ortschaften. Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet.</p>
 <p>Überlandfahrten bergen ein gewisses Unfallrisiko, das oftmals unterschätzt wird. Insbesondere wegen des sehr geringen Verkehrsaufkommens können Übermüdung, Unkonzentriertheit oder Ablenkung zu schweren Verkehrsunfällen führen. Auch können plötzlich auftauchende Wildtiere, wie z.B. Kängurus, sowie deren Entfernungen zum eigenen Kfz, unterschätzt werden. Fahrzeuginsassen erliegen häufig am Unfallort ihren schweren Verletzungen, da Rettungssanitäter in abgelegenen Gebieten die Unfallstelle z. T. erst nach Stunden erreichen.</p>
 <p>In Australien sieht die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung (<em>green slip</em>) nur die Kompensation von Personenschäden (Todesfälle und Verletzungen) bei Dritten vor. Sachschäden - z. B. auch am gegnerischen Fahrzeug - werden nicht abgedeckt. Personenschäden des Fahrers, der den Unfall verursacht hat, sind nicht automatisch eingeschlossen; die Leistungen der verschiedenen Anbieter variieren erheblich. Für Personenschäden des Fahrers, der den Unfall verschuldet hat, sowie für alle Sachschäden und den Fall des Diebstahls muss daher bei Bedarf eine zusätzliche Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Rechtsstreitigkeiten bei Verkehrsunfällen sind in der Regel sehr zeit- und kostenintensiv.</p>
 <p>In Teilen Australiens gibt es aufgrund fehlenden Niederschlags Restriktionen bei der Nutzung von Trinkwasser. Für Reisende gibt es bisher keine drastischen Auswirkungen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Erkundigen Sie sich sorgfältig über die australischen Verkehrsregeln.</li>
  <li>Planen Sie ausreichend Zeit für Ihre Reisen ein und unterschätzen Sie die großen Entfernungen nicht, machen Sie ausreichend Pausen.</li>
  <li>Informieren Sie sich als Nutzer von Kraftfahrzeugen rechtzeitig über die Konditionen der verschiedenen Versicherungspolicen und ergänzen Sie ggf. den Schutz.</li>
  <li>Gehen Sie überall in Australien verantwortungsbewusst mit Trinkwasser um.</li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Für kurzfristige Aufenthalte in Australien gilt der deutsche Führerschein zusammen mit dem internationalen Führerschein oder einer amtlich beglaubigten englischen Übersetzung. Weitere Informationen sowie Adressen anerkannter Übersetzungsmöglichkeiten für die einzelnen Bundesstaaten erteilen die <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/sid_FE4F6A394C3BCC0C5BD27B5A3661A0AB/DE/Laenderinformationen/01-Laender/DeutscheAVen/Australien/DeutscheVertretungen_node.html">deutschen Vertretungen in Australien</a> erhältlich.</p>
 <h3>Wanderungen und Trekking-Touren im Outback</h3>
 <p>Reisende, die abgelegene Strecken im Outback befahren wollen, können sich und ihre geplante Reiseroute bei den örtlichen Behörden registrieren. Dies ermöglicht es den Behörden, in Notfällen schneller reagieren zu können.
  <br>
  Es gab mehrere tragische Todesfälle Reisender, die bei Wanderungen im Outback an Flüssigkeitsmangel und Hitzeschlag verstarben.</p>
 <p>Die insgesamt sehr dünne Besiedelung Australiens bringt es mit sich, dass das Mobilfunknetz außerhalb von Ballungsräumen nur wenig ausgebaut ist. Die in Australien vielfach vorherrschende Hügellandschaft schränkt die Reichweite des Mobilfunknetzes zusätzlich ein. Außerhalb größerer Städte bzw. abseits der wichtigen Verkehrsachsen ist daher davon auszugehen, dass es keinen oder nur sporadischen Mobilfunkempfang gibt. Dies gilt auch für Buschwanderungen in Nationalparks und auch in der unmittelbaren Nähe größerer Städte oder Ballungsräume.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Registrieren Sie sich für abgelegene Strecken zu Ihrer Sicherheit bei der Polizei, in Tankstellen oder Geschäften.</li>
  <li>Vermeiden Sie körperliche Anstrengungen in der Mittagshitze und nehmen Sie bei Wanderungen Sonnenschutz und große Mengen Trinkwasser mit.</li>
  <li>Seien Sie sich bewusst, dass sie ggf. längere Zeit nicht per Handy erreichbar sein können.</li>
  <li>Nehmen Sie möglichst ein Satellitentelefon mit bzw. erkundigen Sie sich beim Veranstalter, ob und ggfs. wo ein Satellitentelefon für Notfälle verfügbar ist.</li>
  <li>Informieren Sie Angehörige über Ihre Reisepläne vorab und regelmäßig, um unnötige Besorgnis und daraus resultierende Suchaktionen zu vermeiden.</li>
 </ul>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Australien kann als eines der am meisten LGBTIQ-akzeptierenden Länder der Welt angesehen werden. Sydney mit seinem jährlichen Mardi-Gras-Festival gilt als eine der LGBTIQ-freundlichsten Städte Australiens. LGBTIQ-Personen in Australien sind durch den <em>Sex Discrimination Act </em>2013 vor dem Gesetz vor Diskriminierung geschützt und haben gleichermaßen dieselben Rechte und Pflichten wie andere. Australien hat die Ehe für alle eingeführt. Gleichgeschlechtliche Adoption von Kindern und Stiefkindern ist seither landesweit legal. Transgender- und Intersex-Rechte variieren je nach Bundesstaaten und Territorien. Nicht-binäre Australier können legal ein „nicht-spezifisches“ Geschlecht in föderalen Rechtsdokumenten und in den Aufzeichnungen einiger Bundesstaaten und Territorien registrieren.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie dennoch die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_self">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Die Gesetze können sich in den einzelnen Bundesstaaten unterscheiden. Dies gilt auch z.B. für den Alkoholkonsum, Verkehrsvorschriften und das Rauchen in der Öffentlichkeit.</p>
 <p>In öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren und Restaurants ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. <span>Für den Kauf von E-Zigaretten, die flüssiges Nikotin enthalten, wird ein ärztliches Attest benötigt.&nbsp;</span></p>
 <p>Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft, auch sonst werden Gesetzesverstöße strenger geahndet als in Deutschland.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Erkundigen Sie sich an Ihrem Aufenthaltsort, z.B. im Hotel, bei Geschäftspartnern oder Bekannten nach den lokalen Gesetzen.</li>
 </ul>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der australische Dollar (AUD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nahezu überall möglich.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.
  <br>
  Bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land ist oft eine Mindestgültigkeit des Passes von sechs Monaten vorgeschrieben.</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Australien ein Visum bzw. eine ETA. Die Beantragung muss vor Reiseantritt und kann nicht erst bei Einreise erfolgen.</p>
 <h4><em>eVisitor</em></h4>
 <p>Für Geschäftsreisende und Touristen aus Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsländern wird das <a href="https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/evisitor-651" target="_blank" rel="noopener">eVisitor-Visum</a> (Subclass 651) angeboten. Das Visum ist 12 Monate gültig und berechtigt innerhalb dieses einen Jahres zu beliebig vielen Aufenthalten in Australien von jeweils maximal drei Monaten. Es kann kostenlos online beantragt werden. Antragsteller werden über die erfolgreiche Ausstellung des eVisitor-Visums per E-Mail benachrichtigt. Das eVisitor-Visum wird bei den Grenzübergängen und anderen Stellen elektronisch gespeichert.</p>
 <h4><em>Electronic Travel Authority ETA</em></h4>
 <p>Das&nbsp;vor Einführung des eVisitor-Visums bestehende&nbsp;<a href="https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/electronic-travel-authority-601" target="_blank" rel="noopener">Electronic Travel Authority ETA</a> (Subclass 601) kann weiterhin beantragt werden, die Einreisegenehmigungen&nbsp;entsprechen denen des eVisitor-Visums. Das&nbsp;ETA kann über Reisebüros oder Fluggesellschaften beantragt werden und kostet 20 AUD plus eventuelle Gebühren des Dienstleisters.</p>
 <h4><em>Transit</em></h4>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Transitvisum für einen Transitaufenthalt am Flughafen, wenn dieser acht Stunden übersteigt, auch wenn sie den Transitbereich nicht verlassen. Bei bis zu acht Stunden Aufenthalt im Transitbereich und gebuchtem Weiterflug ist kein Visum nötig, siehe <a href="https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/transit-771/travellers-eligible-to-transit-without-visa" target="_blank" rel="noopener">Travellers eligible to transit without visa</a>.</p>
 <h4><em>Working Holiday-Visum</em></h4>
 <p>Zahlreiche&nbsp;junge Menschen aus Deutschland reisen jährlich mit einem „Working Holiday-Visum“ nach Australien, um Urlaub zu machen, Land und Menschen kennen zu lernen und nebenher etwas Geld zu verdienen. Ihnen stehen dieselben Rechte zu wie anderen Arbeitnehmern in Australien. Beispielsweise gilt für alle Branchen und Berufe ein Mindestlohn. Einen guten Überblick zu den Arbeitnehmerrechten bietet der <a href="http://www.fairwork.gov.au/find-help-for/visa-holders-migrants" target="_blank" rel="noopener">Fair-Work-Ombudsman.</a></p>
 <p>Der Ombudsmann steht auch ausländischen Jobbern mit Working-Holiday-Visum für Informationen und bei Bedarf auch Beschwerdeverfahren zur Durchsetzung ihrer Rechte als&nbsp; Arbeitnehmer zur Verfügung.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich zu den Visakategorien und zum ETA bei der <a href="https://germany.embassy.gov.au/belngerman/visit_dt.html">australischen Botschaft in Berlin.</a></li>
 </ul>
 <h3>Einreisekontrolle/Körperscanner</h3>
 <p>Fluggäste müssen an vielen Flughäfen in Australien mit dem Einsatz von Köperscannern rechnen. Eine Weigerung, sich der Überprüfung mittels Körperscanner zu unterziehen, führt zu einer Verzögerung bei der Sicherheitsüberprüfung und Zugang zum Transitbereich erst nach einer Frist von 24 Stunden. Weitere Informationen stehen auf der <a href="https://www.homeaffairs.gov.au/about-us/what-we-do/travelsecure/security-screening-at-airports" target="_blank" rel="noopener">Webseite des australischen Department of Home Affairs</a> zur Verfügung.</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Alleinreisende Kinder im Alter von fünf bis elf&nbsp;Jahren müssen bei der Fluggesellschaft als minderjährige Reisende (<em>unaccompanied minor</em>) angemeldet werden. Alleinreisende Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren können als minderjährige Reisende angemeldet werden; sollten jedoch immer als junge Reisende (young passenger) identifiziert sein. Weitere Informationen stellt beispielsweise <a href="https://www.qantas.com/au/en/travel-info/children/unaccompanied.html">Qantas</a> zur Verfügung.</p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist unbegrenzt möglich, muss ab einem Wert von mehr als 10.000 AUD aber deklariert werden.</p>
 <p>Für bestimmte, nach Australien eingeführte Waren ist eine Einfuhr- und Verkaufssteuer zu entrichten.
  <br>
  Reisenden ist erlaubt, folgende Waren zoll- und steuerfrei im Reiseverkehr nach Australien einzuführen:
  <br>
  Geschenke, Souvenirs, elektronische Geräte, Parfum, Schmuck, Uhren, Lederwaren etc.:</p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li>für Reisende über 18 Jahren bis zu je 900 AUD;</li>
  <li>für Reisende unter 18 Jahren bis zu&nbsp; je 450 AUD;</li>
  <li>Alkohol, Wein und Bier oder Spirituosen, unabhängig davon, wo sie erworben wurde:</li>
  <li>für Reisende über 18 Jahren bis zu je 2,25 l Alkohol;</li>
  <li>Zigaretten, Zigarren oder Tabak, unabhängig davon, wo sie erworben wurden:</li>
  <li>für Reisende über 18 Jahren bis zu je 25 Zigaretten oder 25 g Tabak.</li>
 </ul>
 <p><span>Es gibt zudem strenge </span><a href="https://www.odc.gov.au/importers/importing-vaping-goods-australia"><span>Vorschriften für die Einfuhr von Vaping-Produkten.</span></a><span> </span>Stets aktuelle Informationen zu Freimengen bietet die <a href="https://www.abf.gov.au/entering-and-leaving-australia/can-you-bring-it-in/categories/duty-free">Australian Border Force.</a></p>
 <p>Eine gemeinsam reisende Familie kann ihre erlaubten Mengen an zollfreien Gütern zusammenlegen. Waren, die im Ausland oder vor der Abreise in Australien zoll- oder steuerfrei (duty free/sales tax free) gekauft wurden, werden mit angerechnet, wenn der Zollfreibetrag errechnet wird.</p>
 <p>Australien hat ein strenges Quarantäneregime, dessen Durchsetzung (sorgfältige Kontrollen bei der Einreise) mit Nachdruck betrieben wird und deshalb strikt eingehalten werden sollte. Alle Nahrungsmittel, Pflanzen- und Tierprodukte müssen auf der Passagier-Einreisekarte (<em>Incoming Passenger Card</em>) angegeben werden. Diese werden dann von einem Quarantänebeamten am roten Abfertigungsschalter in der Flughalle untersucht und möglicherweise eingezogen. Werden Gegenstände, die den Quarantänebestimmungen unterliegen, nicht deklariert, können empfindliche Strafen verhängt werden. Die Ein- und Ausfuhr vieler, insbesondere bedrohter Tier- und Pflanzenarten oder daraus angefertigten&nbsp;Gütern beziehungsweise Souvenirs ist streng reguliert. Illegale Ein- oder Ausfuhren ohne Genehmigung werden mit harten Strafen, zum Teil längeren Freiheitsstrafen, geahndet. Gleiches gilt zum Beispiel auch für historisch oder kulturell bedeutsame Bücher, Dokumente, Münzen und Aboriginal-Kunstgegenstände. Käufer sollten sich daher vor dem Erwerb und der Ausfuhr entsprechend sorgfältig bei den zuständigen australischen beziehungsweise deutschen Zollbehörden informieren.</p>
 <p>Eine Zusammenstellung der australischen Einfuhrbeschränkungen finden Sie bei der <a href="https://www.abf.gov.au/entering-and-leaving-australia/can-you-bring-it-in">Australian Border Force.</a></p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Bei der Einfuhr von Haustieren findet das australische Quarantäneregime Anwendung. Der Prozess der organisatorischen Vorbereitung ist sehr zeitaufwendig. Es ist mit Vorlaufzeiten von mindestens&nbsp;sechs Monaten zu rechnen. Vor der Ausreise sind mehrmalige Tierarztbesuche vorgeschrieben (Microchip, Tollwutimpfung, Zeckenbehandlung, Wurmkur, Bluttests). Weiterhin muss eine Einreisegenehmigung und ein Gesundheitszeugnis bei den australischen Behörden beantragt werden. Nach der Einreise in Australien wird das Heimtier bis zu 30 Tage in einer Quarantänestation untergebracht. Es gilt zu beachten, dass bestimmte Hunderassen nicht nach Australien eingeführt werden dürfen, darunter Pit-Bull-Terrier. Weitergehende Informationen bietet <a href="https://www.agriculture.gov.au/biosecurity-trade/cats-dogs" target="_blank" rel="noopener">das australische Ministerium für Landwirtschaft.</a></p>
 <h4>Einfuhrbestimmungen innerhalb Australiens&nbsp;</h4>
 <p>Beim Überschreiten von Bundestaats- und anderen Quarantänegrenzen innerhalb Australiens gibt es Beschränkungen für die Mitnahme von Waren. Dazu gehören Lebensmittel, wie pflanzliche und tierische Produkte, sowie biologische Materialien. Weitere Informationen zu den Einfuhrbestimmungen der Bundesstaaten und den Quarantänegrenzen bietet die <a href="https://www.agriculture.gov.au/biosecurity-trade/policy/biosecurity-matters/domestic-travel">Webseite des australischen Landwirtschaftsministeriums.</a></p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Dies gilt nicht bei Einreise von den Galapagosinseln in Ecuador. Australien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.</li>
  <li>Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Japanische Enzephalitis (Reisen in die Bundesstaaten New South Wales, Queensland, Victoria und South Australia und die Inseln der Torres-Straße) und Dengue-Fieber (Vorkommen in Nordqueensland und Inseln der Torres-Straße) empfohlen.</li>
  <li>Impfungen gegen Meningokokken (ACWY und B) sind in Australien Teil des normalen Impfschemas und können bei Schul- oder Universitätsbesuch u. U. vorausgesetzt werden.</li>
 </ul>
 <h3>Denguefieber</h3>
 <p>Dengueviren werden hauptsächlich von Dezember bis Juni im Norden Australiens durch tag- und dämmerungsaktive <em>Aedes</em>-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung für Reisende (Qdenga®) ist in Europa verfügbar, in Australien aber nicht zugelassen und dort nicht erhältlich, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520" target="_blank" rel="noopener">Denguefieber.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658"><span>Expositionsprophylaxe</span></a> insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.</li>
  <li>Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Ross-River-Fieber</h3>
 <p>Bei dieser Erkrankung handelt es sich um die häufigste durch Mücken übertragene Erkrankung in Australien. Typische Symptome sind Fieber, Ausschlag, Müdigkeit und (starke) Gelenkschmerzen sowie Gelenkschwellungen, die monatelang anhalten können. Eine Übertragung ist landesweit möglich, besonders betroffen sind jedoch tropischen Gebiete in Queensland, Northern Territory und Western Australia. Eine Impfung existiert nicht.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von Ross-River-Fieber im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658"><span>Expositionsprophylaxe</span></a> ganztägig konsequent vor Mückenstichen.</li>
 </ul>
 <h3>Japanische Enzephalitis</h3>
 <p>Auf den Inseln der Torres-Straße kann es zu Infektionen mit Japanischer Enzephalitis (JE) kommen. In den Bundesstaaten New South Wales, Queensland, Victoria und South Australia besteht seit 2022 ein Risiko für eine Infektion.
  <br>
  Bei der JE handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nacht- und dämmerungsaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658"><span>Expositionsprophylaxe</span></a> insbesondere in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich bei Aufenthalten auf den Inseln der Torres-Straße oder den Bundesstaaten New South Wales, Queensland, Victoria und South Australia, impfen, wenn ein erhöhtes individuelles Risiko durch einen längeren Aufenthalt in den Übertragungsgebieten und während der saisonalen Übertragungszeiten besteht.</li>
 </ul>
 <h3>Mpox</h3>
 <p>Das <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mpox-2532402"><span>Mpox-Virus</span></a><span> </span>wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, Atemtröpfchen sowie kontaminierten Gegenständen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vermeiden Sie Hautkontakte und das Berühren von Wunden und Ausschlägen.</li>
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
  <li>Insbesondere Männer, die Sex mit Männern haben, sollten sich vor Reisebeginn bzgl. einer Mpox-Impfung beraten lassen.</li>
  <li>Stellen Sie sich bei typischen Symptomen ärztlich vor.</li>
 </ul>
 <h3>Schlangen, Spinnen, Quallen, Haie und andere Tiere</h3>
 <p>Es können Erkrankungen und Verletzungen durch ungewollten Kontakt zu Schlangen, Spinnen, Quallen und anderen Meerestieren vorkommen sowie punktuell auch durch Krokodile und Haie, siehe auch <a class="internalLinkAnchor--a1" href="" target="_self"><em>Natur und Klima.</em></a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Befolgen Sie Warnhinweise und nehmen bei Bedarf zügig medizinische Hilfe in Anspruch.</li>
 </ul>
 <p>Die saisonal auftretende, fußballgroße Qualle „Seewespe“ zählt zu den gefährlichsten Meerestieren Australiens. Sie tritt vor allem in den Monaten Oktober bis Juni an flachen Sandstränden der nordaustralischen Küste zwischen Broome in Western Australia (NW) und Gladstone in Queensland (NO) auf. Bei Kontakt mit den bis zu drei Meter langen Tentakeln kann es innerhalb weniger Minuten zu schweren kardiotoxischen Symptomen bis hin zu Atemstillstand und Herzversagen kommen.</p>
 <p>Ebenfalls an den nördlichen und östlichen Küsten Australiens kommen die nur wenige Zentimeter große Qualle „Irukandji“ sowie zuletzt vermehrt die „Portugiesische Galeere“ vor. Nach Vernesselungen treten zunächst undramatische Hauterscheinungen auf. Dann folgen nach etwa 30 Minuten starke Schmerzen, teilweise treten aber auch ernste Herz-Kreislaufsymptome auf.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bei Quallenverletzungen sollten sofort alle auf der Haut klebenden Tentakel entfernt und die betroffenen Stellen mit Meerwasser oder Weinessig übergossen oder mit Rasierschaum bedeckt werden. Suchen Sie einen Arzt auf, sollten die Hautreizungen nach einigen Stunden nicht abklingen.</li>
 </ul>
 <h3>Leptospirose</h3>
 <p>Leptospiren sind Bakterien, die i.d.R. durch Kontakt mit kontaminiertem Oberflächenwasser übertragen werden. Meist verläuft die Erkrankung wie ein grippaler Infekt, in seltenen Fällen kann es zur schweren Organbeteiligung kommen. Leptospirose kommt vorrangig zwischen Dezember und Juni in Queensland und Victoria vor. Es existiert eine medikamentöse Therapie, jedoch keine Impfung.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie den Kontakt mit stehenden Gewässern.</li>
  <li>Beachten Sie die Hinweise zu <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/leptospirose/2519598">Leptospirose.</a></li>
 </ul>
 <h3>Melioidose</h3>
 <p>Hierbei handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung, die in Nordaustralien vorkommt.</p>
 <p><span>Die Infektion erfolgt überwiegend durch Hautverletzungen, durch Inhalation von Bakterien aus dem Boden oder Aufnahme bakterienhaltiger Wassertröpfchen</span>. Schwere Lungenentzündungen, schwere Wundinfektionen und Abszeßbildungen sind möglich. Immungeschwächte sind besonders gefährdet. Die Erkrankung ist nicht leicht zu diagnostizieren und erfordert eine besondere Behandlung.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Reinigen und desinfizieren Sie Hautwunden sorgfältig und decken Sie sie ab.</li>
  <li>Informieren Sie Ihren behandelnden Arzt über Ihren Aufenthalt in (Nord-)Australien und weisen Sie bei entsprechenden Symptomen gezielt auf die Verdachtsdiagnose Melioidose hin.</li>
 </ul>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Der Zustand des australischen Gesundheitswesens ist generell gut. Jedoch muss unter Umständen auch in Notfällen mit Wartezeiten für Behandlungen gerechnet werden. Privatkliniken verfügen in der Regel nicht über Notfallaufnahmen.</p>
 <p>Medikamente, die aus Deutschland mitgebracht werden, müssen bei Ankunft deklariert werden. Es muss grundsätzlich eine Verschreibung des behandelnden Arztes in englischer Sprache vorliegen. Die Medikamente müssen im begleiteten Gepäck und in Originalverpackung eingeführt werden, ohne spezielle Genehmigung darf ein Dreimonatsbedarf nicht überschritten werden. Grundsätzlich genehmigungspflichtige Medikament finden Sie unter <a href="https://www.abf.gov.au/entering-and-leaving-australia/can-you-bring-it-in" target="_blank" rel="noopener">Can-You-Bring-It-In</a><span class="underline">.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.</li>
  <li>Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Australien mit, und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.</li>
  <li>Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG</a>.</li>
 </ul>
 <p><a href="https://diplo.de/-/2519600"><span><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></span></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/australien-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div>]]></description><pubDate>Tue, 15 Sep 2026 16:30:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Tue, 15 Sep 2026 16:32:05 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/australiensicherheit-213920</guid></item><item><title>Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/palaestinensischegebietesicherheit-203674</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Einreise und Zoll - Visum</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <p>Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gazastreifen)</p>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p><span><strong>Vor Reisen in den Gazastreifen und in das Westjordanland (mit Ausnahme von Ost-Jerusalem) wird gewarnt.</strong></span>
  <br>
  <span><strong>Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.&nbsp;</strong></span></p>
 <p><span><strong>Von Reisen in das Gebiet um den Gazastreifen (sogenannter „Gaza-Envelope“) sowie in den Norden Israels (nördlich der Straße 85 und deren Verlängerung) wird dringend abgeraten.&nbsp;</strong></span>
  <br>
  <span><strong>Von Reisen in andere Landesteile Israels sowie nach Ost-Jerusalem wird abgeraten.</strong></span></p>
 <p><span><strong>Israel befindet sich formell im Kriegszustand.</strong></span></p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/laenderinformationen" target="_blank" rel="noopener">Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer</a></p>
 <h3><em><span><strong>Sicherheitslage</strong></span></em></h3>
 <p>Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran sowie in der Folge zwischen Hisbollah-Miliz und Israel. Seit Mitte April 2026 besteht eine temporäre Verständigung auf eine Waffenruhe zwischen Israel und Libanon.
  <br>
  Am 17. Juni 2026 unterzeichneten die USA und Iran eine Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzungen. Verhandlungen finden sowohl zwischen den USA und Iran als auch zwischen Israel und Libanon statt. Vor allem die Waffenruhe mit Libanon bleibt aber durch gegenseitige Angriffe von Hisbollah-Miliz und israelischer Armee brüchig.</p>
 <p>Die Sicherheitslage in der Region ist volatil; auch nach der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung kam es weiter zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region. Das Risiko der Ausweitung der Kampfhandlungen sowie Sperrungen des Flugverkehrs bleibt bestehen.&nbsp;<span>&nbsp;</span></p>
 <p>In Gaza gilt seit Oktober 2025 ein Waffenstillstand zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas. Auch wenn der Waffenstillstand brüchig ist, wird er bislang weder von der Hamas, noch von Israel grundsätzlich in Frage gestellt. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass beispielsweise im Fall eines Scheiterns des von den USA verhandelten 20-Punkte-Plans eine israelische Militäroperation wiederaufgenommen wird.</p>
 <p><span>Aufgrund der angespannten Gesamtsituation besteht weiterhin ein hohes Risiko terroristischer Anschläge auf touristische Ziele, Verkehrsknotenpunkte, Märkte und Einkaufszentren sowie lokale Behörden. Orte, an denen sich gewöhnlich ausländische Reisende aufhalten, können einem höheren Risiko für Anschläge ausgesetzt sein. In den letzten Wochen und Monaten wurden in Israel, einschließlich in Tel Aviv und Jerusalem, mehrfach Anschläge verübt, die zuletzt am 7. Juni 2026 in Zentralisrael ein Todesopfer forderten.&nbsp;Die israelische Armee hält nach wie vor hat eine große Anzahl von Truppen in den militärisch besetzten Palästinensischen Gebiete vor. Insbesondere im Westjordanland kommt es regelmäßig zu Militäreinsätzen und in der Folge zu massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Zudem hat Israel im Westjordanland eine große Zahl sogenannter „fliegender“ Checkpoints eingerichtet und die Kontrolle an den bestehenden Checkpoints verschärft; einige wurden über längere Zeit geschlossen. Angriffe israelischer Siedler auch auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe der palästinensischen Städte Nablus und Hebron, deutlich zugenommen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span><span class="underline">Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen</span> in der&nbsp;</span><a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin"><span>Krisenvorsorgeliste</span></a><span> des Auswärtigen Amts bzw. <span class="underline">prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten</span>&nbsp;</span>aktuell sind. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.</li>
  <li><span>Bereiten Sie sich darauf vor, über längere Zeiträume hinweg immer wieder Schutzräume aufsuchen zu müssen und wegen Luftraumsperrungen und Flugausfällen das Land nicht verlassen zu können.</span></li>
  <li>Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie bei einem möglichen erneuten Aufflammen der Konflikte wegen Luftraumsperrungen und Flugausfällen das Land gegebenenfalls nicht verlassen können.</li>
  <li><span>Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen und&nbsp;</span><a href="https://tel-aviv.diplo.de/blob/1603264/a40f0816942d69c288b15f6216227142/hinweise-des-israelischen-heimatschutzes-data.pdf">Hinweisen des israelischen Zivilschutzes</a><span> vertraut.</span></li>
  <li><span>Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes&nbsp;</span><a href="https://www.oref.org.il/894-en/Pakar.aspx">Home Front Command</a><span> (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 (Informationen in englischer Sprache)<strong>.</strong></span></li>
  <li>Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort.</li>
  <li>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.</li>
  <li><span>Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam und verhalten Sie sich stets vorsichtig.</span></li>
  <li><span>Beachten Sie die Sicherheitshinweise im Abschnitt </span><em><span>Sicherheit – Terrorismus.</span></em></li>
 </ul>
 <h3>Ausreisemöglichkeiten</h3>
 <p><span>Von einer weiteren Eskalation der Sicherheitslage könnten neben dem Flugverkehr auch die Land- und Seetransportwege betroffen sein, mit entsprechend deutlichen Beeinträchtigungen der Ein- und Ausreisemöglichkeiten.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Informationen zur Ausreise über den Landweg </span><em><span>siehe</span></em><span> unten: </span><em><span>Einreise und Zoll – Grenzübergänge.</span></em></p>
 <h3><strong>Ausreise aus dem Gazastreifen</strong></h3>
 <p>Der Grenzübergang Rafah nach Ägypten ist derzeit geschlossen. Konsularische Hilfeleistungen in Gaza sind aufgrund der trotz der Waffenruhe anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen und der weiterhin fehlenden Zugangsmöglichkeiten zurzeit praktisch unmöglich.</p>
 <p>Deutsche, die sich trotz Reisewarnung derzeit im Gazastreifen aufhalten, beachten folgende Hinweise:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Hinterlegen Sie unbedingt Ihre aktuellen Kontaktdaten in der <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin">Krisenvorsorgeliste</a> und aktualisieren Sie diese ggf. unverzüglich. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich an das <a href="https://ramallah.diplo.de/">Deutsche Vertretungsbüro Ramallah.</a></li>
  <li>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.</li>
  <li>Bewegen Sie sich, wenn möglich, nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes.</li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p><span><strong>Vor Reisen in den Gazastreifen und in das Westjordanland (mit Ausnahme von Ost-Jerusalem) wird gewarnt.</strong></span>
  <br>
  <span><strong>Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.&nbsp;</strong></span></p>
 <p><span><strong>Von Reisen in das Gebiet um den Gazastreifen (sogenannter „Gaza-Envelope“) sowie in den Norden Israels (nördlich der Straße 85 und deren Verlängerung) wird dringend abgeraten.&nbsp;</strong></span>
  <br>
  <span><strong>Von Reisen in andere Landesteile Israels sowie nach Ost-Jerusalem wird abgeraten.</strong></span></p>
 <p><span><strong>Israel befindet sich formell im Kriegszustand.</strong></span></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p class="freieform">Israel bleibt das erklärte Ziel islamistischer Terrorgruppen.&nbsp;</p>
 <p><span>Es kommt in der aktuellen Situation immer wieder zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum; das Risiko weiterer Anschläge besteht fort.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie landesweit besonders vorsichtig, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen<span> und bei unvorhergesehenen und plötzlichen Ereignissen.</span></li>
  <li>Meiden Sie möglichst Menschenansammlungen.</li>
  <li>Beachten Sie die Informationen und Hinweise im Abschnitt <em>Sicherheitslage.</em></li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <h4><em><strong>Grenzgebiet zu Ägypten</strong></em></h4>
 <p>Auch die südliche Hafenstadt Eilat ist in unregelmäßigen Abständen Ziel von Raketen und anderen Flugkörpern, die aus jemenitischem Gebiet gestartet werden. Die überwiegende Zahl wird auf offener See von Raketenabwehrsystemen abgefangen; vereinzelt waren Einschläge zu verzeichnen.&nbsp;</p>
 <p>In der Vergangenheit wurden aus dem Sinai Raketen auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden. Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei auch zu Schusswechseln.</p>
 <p>&nbsp;</p>
 <h4><em><strong>Palästinensische Gebiete: Gazastreifen</strong></em></h4>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em>.</p>
 <p><strong>Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt.</strong></p>
 <p><strong>Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.&nbsp;</strong></p>
 <p>Die deutschen Auslandsvertretungen in Ramallah, Tel Aviv oder Kairo können im Gazastreifen praktisch keine konsularische Hilfe leisten.</p>
 <p><strong>Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai.</strong></p>
 <p>Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nordsinai wird hingewiesen, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/aegypten-node/aegyptensicherheit/212622" target="_blank" rel="noopener">Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.</a></p>
 <p>&nbsp;</p>
 <h4><em><span class="berschrift3Zchn">Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank) und Ost-Jerusalem</span></em></h4>
 <p><span><strong>Vor Reisen in das Westjordanland wird gewarnt.</strong></span></p>
 <p><span><strong>Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.</strong></span></p>
 <p><span><strong>Von Reisen nach Ost-Jerusalem wird abgeraten.</strong></span></p>
 <p>Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, zwischen Israel und Jerusalem sowie dem Westjordanland, aber auch innerhalb des Westjordanlands.</p>
 <p><span>Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet werden. Reguläre israelische Checkpoints können auch kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Es kann jederzeit zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in palästinensischen Städten und Dörfern oder bei Demonstrationen kommen.</span></p>
 <p><span>Es kommt derzeit verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, gewaltbereiten jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten vor allem auf palästinensischer Seite. Israelische Militäroperationen finden im verstärkten Ausmaß und mit hoher Frequenz statt.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Prüfen Sie, ob Fahrten über Land zwingend erforderlich sind, und meiden Sie die in letzter Zeit besonders von Siedlergewalt betroffenen Straßen 60 und 458.</li>
  <li>Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).</li>
  <li>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.</li>
  <li>Bewahren Sie unbedingt Ruhe, meiden Sie Menschenansammlungen und suchen Sie ggf. Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern.</li>
  <li>Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte.</li>
  <li><span>Vermeiden Sie Fahrten in das&nbsp;</span>nördliche Westjordanland, insbesondere in den Raum Jenin, Tulkarem und Tubas sowie Fahrten in Flüchtlingslager.</li>
  <li>Vermeiden Sie generell Fahrten in der Dunkelheit.</li>
  <li>Beachten Sie unbedingt Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten.</li>
  <li>Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.</li>
  <li>Bitte beachten Sie, dass die Nutzung israelischer Mietwagen im Westjordanland nicht gestattet ist.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p><em>Siehe Aktuelles</em></p>
 <p>Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen und Stränden vor.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li><span>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.</span></li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Israel und die Palästinensischen Gebiete liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.</p>
 <p>Es gibt drei Klimazonen: Die Küstenebene hat feuchtheiße Sommer und milde, regenreiche Winter, das Bergland einschließlich Jerusalem warme und trockene Sommer und kalte Winter, die Wüste heiße und trockene Sommer und milde Winter.
  <br>
  Vor allem in den Sommermonaten können aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Busch- und Waldbrände sowie Sandstürme auftreten.
  <br>
  In den Wintermonaten kann es zu Überschwemmungen kommen, insbesondere in der Negev-Wüste.</p>
 <p><span>Am Toten Meer gibt es inzwischen Tausende von Einsturzlöchern (Sink Holes). Innerhalb von Sekunden entstehen an der Küste Einsturztrichter bzw. Erdfälle bis zu 20 Metern Tiefe und 80 Metern Breite.&nbsp;</span></p>
 <p><span>In Tel Aviv und Umgebung kommt es aufgrund gefährlicher Strömungen immer wieder zu tödlichen Badeunfällen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Verlassen Sie befestigte Straßen und Wege am Toten Meer nicht.</li>
  <li>Halten Sie sich in Tel Aviv und Umgebung beim Baden im Meer&nbsp;immer in Strandnähe auf und schwimmen Sie nicht zu weit hinaus.</li>
  <li>Achten Sie auf teilweise sehr starke Strömungen und meiden Sie diese frühzeitig.</li>
  <li>Baden Sie nur an bewachten Küstenabschnitten und beachten Sie dort unbedingt die Beflaggung an den Stränden und die Durchsagen der Rettungsschwimmer.</li>
  <li>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des <a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener">Deutschen GeoForschungsZentrums.</a></li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p><span>Es gibt ein Inlandsflugnetz (Tel Aviv-Eilat), zahlreiche Busverbindungen und ein Eisenbahnnetz. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Außerhalb von Ortschaften gilt vom 1. November bis 31. März auch tagsüber Abblendlichtpflicht.</span></p>
 <p><span>Am Schabbat verkehren viele öffentliche Verkehrsmittel in Israel nicht. Am Freitag gilt das Gleiche für die Palästinensischen Gebiete. Fahrten in ultra-orthodoxe Viertel am Schabbat sollten vermieden werden. Auch am Yom-Kippur-Tag wird empfohlen, auf Fahrten zu verzichten.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Die Anmietung von Mietwagen in Israel ist problemlos möglich. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen damit aber grundsätzlich keine Straßen in den Palästinensischen Gebieten befahren werden. Ausgenommen sind die Straße 1 von Jerusalem zum Toten Meer und die Straße 90 im Jordantal.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Führen Sie bei Reisen in Israel und den Palästinensischen Gebieten stets ein Ausweisdokument mit.</li>
  <li>Im Zweifelsfall prüfen Sie bitte die Mietbedingungen für Mietwagen genau.</li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p><span>Der deutsche Führerschein wird anerkannt.</span></p>
 <h3>Besondere Verhaltenshinweise</h3>
 <p>Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, von orthodoxen Vierteln und der Palästinensischen Gebiete verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Homosexuelle Handlungen zwischen Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Für den Handel und Schmuggel von Drogen sind harte Strafen vorgesehen.</p>
 <p>Auch bei der unerlaubten Ein- und Ausfuhr wilder Tiere drohen hohe Geld- oder gar Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Informationen erteilt das <a href="http://www.gov.il/en/Departments/Guides/biodiversity_international_arena?chapterIndex=5" target="_blank" rel="noopener">Israel Ministry of Environmental Protection.</a></p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der neue Schekel (ILS). Kreditkarten werden als Zahlungsmittel vielerorts akzeptiert. Bargeld kann an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- als auch teilweise mit Debitkarten (Girocard) abgehoben werden. Der Umtausch von EUR und USD ist problemlos möglich.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:</strong></p>
 <p><span>Reisedokumente müssen grundsätzlich sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Besteht eine Befreiung von der Visumspflicht und ist nur eine Registrierung über „ETA-IL“ erforderlich (siehe </span><em><span>Visum</span></em><span>), müssen Reisedokumente lediglich drei Monate über die Reise hinaus gültig sein.</span></p>
 <p>Staatenlose Personen müssen anstelle eines Reisepasses im Besitz eines gültigen Reiseausweises für Ausländer (früher: Fremdenpasses) sein, der für ein Jahr gültig ist.</p>
 <p>Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen sowie für Reisen, die ausschließlich in das Westjordanland führen, gelten besondere Vorschriften, siehe <em>Visum</em>.</p>
 <p>Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/11-kindohneeltern/606308">Einverständniserklärung</a> der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen für einen Aufenthalt von max. drei Monaten kein Visum.</p>
 <p><strong>Für die Einreise nach Israel ist eine vorherige elektronische Einreisebestätigung durch das elektronische System „ETA-IL“ verpflichtend.</strong> Fluglinien achten regelmäßig vor dem Abflug darauf, ob diese Bestätigung vorliegt, um einer späteren Zurückweisung bei der Einreise vorzubeugen. Die elektronische Einreisebestätigung kann über ein <a href="https://israel-entry.piba.gov.il/">Online-Portal</a> der israelischen Regierung beantragt werden.&nbsp;</p>
 <p>Weitere Informationen bietet die <a href="https://tel-aviv.diplo.de/il-de/service/-/2342900.">Webseite der Deutschen Botschaft Tel Aviv.</a></p>
 <p>Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.</p>
 <p>Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind oder dort geboren wurden, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (<a href="https://embassies.gov.il/berlin/en/contacts">Botschaft</a>, Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise (s.u.) zu rechnen.</p>
 <p><span>Personen, die weder israelische Staatsangehörige noch Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Israel sind und öffentlich zum Boykott gegen Israel aufrufen oder sich verpflichtet haben, an Boykotten teilzunehmen, das Existenzrecht Israels in Frage stellen, den Holocaust leugnen, die Ereignisse vom 7. Oktober 2023 leugnen oder die Verfolgung israelischer Staatangehöriger vor dem IStGH unterstützen, erhalten grundsätzlich kein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung. Das gleiche gilt, wenn o.g. Personen für Organisationen oder Einrichtungen arbeiten, die entsprechende Positionen vertreten.</span></p>
 <h3>Grenzübergänge</h3>
 <p>Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke (nach Jordanien) erhalten Reisende eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.</p>
 <p>Bei den Landgrenzen von Israel nach Ägypten Eilat-Taba (Menachem Begin) und von Israel nach Jordanien Eilat-Aqaba (Yitzhak Rabin) und Beit Shean-Sheikh Hussein (Jordan River) sowie Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke vom Westjordanland nach Jordanien (siehe auch <em>Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg</em>) kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen.&nbsp;</p>
 <p>Bitte prüfen Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten:&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><a href="https://www.iaa.gov.il/en/land-border-crossings/jordan-river/">Beit Shean/King Hussein</a>&nbsp;
   <br>
   Tel: +972 (0) 4-609-3410</li>
  <li><a href="https://www.iaa.gov.il/en/land-border-crossings/yitzhak-rabin/">Eilat/Aqaba (Yitzhak Rabin)&nbsp;</a>
   <br>
   Tel: +972 (0)8-630-0555</li>
  <li><a href="https://www.iaa.gov.il/en/land-border-crossings/menachem-begin/">Eilat/Taba (Menachem Begin)</a>
   <br>
   Tel: +972 – (0)8-636-0999</li>
 </ul>
 <h3>Ein- und Ausreisepraxis Israel</h3>
 <p>Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar.</p>
 <p>Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder Sudan. Des Weiteren müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung oder islamischer Religionszugehörigkeit mit einer intensiven Sicherheitsbefragung und möglicher Verweigerung der Einreise rechnen. Bei Verweigerung der Einreise ist bis zum Zeitpunkt des Rückflugs eine Verbringung in ein Abschiebezentrum üblich.</p>
 <p>Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.&nbsp;</p>
 <p>Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräte, insbesondere Laptops, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.&nbsp;</p>
 <p>Jede Fluggesellschaft legt ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig fest. Das Check-in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Fragen Sie bei Zweifeln an Ihrer Einreisemöglichkeit bei der <a href="https://embassies.gov.il/berlin/en/contacts">israelischen Botschaft in Berlin</a> nach.</li>
  <li>Machen Sie sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften vertraut und planen Sie Ihre Reise entsprechend.</li>
 </ul>
 <h3><strong>Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben</strong></h3>
 <p>Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.&nbsp;</p>
 <h3>Ein- und Ausreise in das Westjordanland</h3>
 <p>Siehe <em>Aktuelles und Sicherheit.</em></p>
 <p>Vor der Einreise ins Westjordanland ist grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen, wenn eine Reise ausschließlich in das Westjordanland erfolgt.</p>
 <p>Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Kurzzeitaufenthalte von bis zu drei Monaten, für längerfristige Aufenthalte (Studium, Volontariat, Lehre, Forschung sowie andere berufliche und geschäftliche Tätigkeiten) sowie für den Aufenthalt von Ehepartnern von Inhabern palästinensischer IDs.&nbsp;<a href="https://www.gov.il/en/departments/policies/judeaentry2022">Ausführliche Informationen</a> sowie die jeweiligen Antragsformulare bietet die israelische Regierung. Anträge sowie Einzelfragen müssen direkt an CoGAT gerichtet werden.</p>
 <p>Die Verfahrensregelungen sehen vor, dass die Einreise in das Westjordanland „generell“ auf dem Landweg von Jordanien aus über die <a href="https://www.iaa.gov.il/en/land-border-crossings/alenbi/">Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke</a> zu erfolgen hat, und nicht über den israelischen Flughafen Ben Gurion. Falsche Angaben sollten auf keinen Fall gemacht werden, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. Faktische Einschränkungen sind jedoch jederzeit auch kurzfristig möglich und sollten entsprechend eingeplant werden.</p>
 <p>Die Verfahrensregelungen gelten ausdrücklich nicht für Aufenthalte in Israel, die mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland verbunden werden. Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von den israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden.</p>
 <h3>Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können nur über Jordanien <a href="https://www.iaa.gov.il/en/land-border-crossings/alenbi/">Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke</a> in das Westjordanland einreisen. Eine Einreise nach Israel, auch nach Jerusalem, ist nur mit einer Genehmigung (Permit) möglich. Deutsche Staatsangehörige, die aus dem Gazastreifen stammen und über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können weder nach Israel (z.B. Flughafen Ben Gurion) noch in das Westjordanland einreisen.</p>
 <p>Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer ID-Nummer benötigen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich einen palästinensischen Reisepass.</p>
 <h3>Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel aus durch das Westjordanland nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der <a href="https://www.iaa.gov.il/en/land-border-crossings/alenbi/">Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke</a> <span>nutzen möchten, benötigen ein Visum. Das Visum muss vor Reiseantritt beantragt werden. Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, müssen ein gesondertes Verfahren in den Palästinensischen Gebieten durchlaufen (Anmeldung zur Ausreise in Jericho).</span></p>
 <p>Beachten Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten des Grenzübergangs: &nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><a href="https://www.iaa.gov.il/en/land-border-crossings/alenbi/"><strong>Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke</strong></a>
   <br>
   und telefonisch: +072 (0) 2-548-2600</li>
  <li>Beachten Sie die Einreisebestimmungen für Jordanien, z.B. in den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/jordaniensicherheit-218008" target="_blank" rel="noopener">Reise- und Sicherheitshinweisen für Jordanien.</a></li>
  <li>Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, sollten Sie im Zweifel vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder der <a href="http://mfa.gov.jo/en/embassy/Berlin" target="_blank" rel="noopener">Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin</a> bzw. dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah aufnehmen.</li>
 </ul>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung</a> der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.</p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 ILS (ca. 19.900 EUR) muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.</p>
 <p>Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die Palästinensischen Gebiete.</p>
 <p>Deutsche Staatsangehörige, die über die <a href="https://www.iaa.gov.il/en/land-border-crossings/alenbi/">Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke</a> in das Westjordanland ein- oder ausreisen möchten, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks bzw. Gold) ab einem Betrag von 2.000 JOD (ca. 2.400 EUR) vor Ein-/Ausreise beim israelischen Zoll online anmelden. Die Anmeldung muss frühestens 72 und spätestens 24 Stunden vor Ankunft am Grenzübergang erfolgt sein. Dort muss die Bestätigung der zuvor erfolgten Anmeldung am Zollschalter in der Passagierhalle vorgelegt werden. Die Missachtung kann rechtlich geahndet werden oder zur Beschlagnahme und Einziehung der mitgeführten Geldmittel führen.</p>
 <h4><em>Einreise mit dem Fahrzeug</em></h4>
 <p>Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Die Einreise mit Haustieren ist nur am Ben Gurion International Airport sowie den Seehäfen von Haifa, Ashdod und Eilat möglich. Sie kann aktuell aufgrund der Lage eingeschränkt sein. Es ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als zehn Tage ist. Tiere müssen einen Mikrochip nach ISO-Standard besitzen, Hunde und Katzen müssen mindestens vier Monate alt sowie mindestens 31 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über die Einfuhr von Haustieren bei <a href="https://info.goisrael.com/en/what-are-the-regulations-regarding-bringing-pets-into-israel">Go Israel</a> und beim zuständigen israelischen <a href="https://www.gov.il/en/Departments/Units/2vet" target="_blank" rel="noopener">Ministry of Agriculture &amp; Rural Development.</a></li>
 </ul>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <h4><em><span class="berschrift3Zchn">Pflichtimpfungen</span></em></h4>
 <p><span>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber-2562864"><span>Gelbfieberimpfung</span></a><span> bei Einreise nachzuweisen. Entsprechend WHO-Vorgaben muss aufgrund von Nachweisen von Poliomyelitis (cVDPV1) bei Ausreise aus Israel die letzte&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492"><span>Poliomyelitis-Impfung</span></a><span> maximal ein Jahr zurückliegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt keine Kontrolle der Impfung bei Ausreise.</span></p>
 <h4><em>Reiseimpfungen</em></h4>
 <p>Es sind&nbsp;Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut, bei Reisen in die Palästinensischen Gebiete zusätzlich gegen Typhus angeraten. In Gaza kann auch eine Impfung gegen Cholera sinnvoll sein.</p>
 <h4><em><span>Standardimpfungen</span></em></h4>
 <p>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.&nbsp;</p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung in Israel ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. D<span>ie Notfallversorgung und Entbindungen erfolgen ausschließlich im dafür bestens etablierten staatlichen Gesundheitssystem. I</span>n den Palästinensischen Gebieten ist das Versorgungsniveau unzureichend. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren<span>.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html"><span>DTG</span></a> zu finden.</li>
  <li>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.</li>
  <li>Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen</h3>
 <p>In Israel und den Palästinensischen Gebieten kann&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leishmaniasis-2562904">Leishmaniose</a> ganzjährig landesweit durch Sandmücken übertragen werden. Darüber hinaus wurde in seltenen Fällen Phlebotomus-Fieber und&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/wnf-2562880">West-Nil-Fieber</a> als mückenübertragene Erkrankungen nachgewiesen.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658">Schutz vor Insekten.</a></li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p><span>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle&nbsp;auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874"><span>(</span>Virushepatitis A und E),</a><span>&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/shigellose-2628936">Shigellose</a><span> und&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/typhus-2565670">Typhus</a><span> können auch bei Reisenden vorkommen. In Israel (cVDPV1) und den Palästinensischen Gebieten (cVDPV2) wurde Poliomyelitis nachgewiesen. Ein Risiko für Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene liegt derzeit insbesondere in den Palästinensischen Gebieten vor; in Gaza wurde&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480">Cholera</a><span> dokumentiert.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie unsere grundlegenden&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944">Hygienehinweise.</a></li>
  <li><span>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.</span></li>
  <li><span>Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492">Poliomyelitis-Impfung<span>.</span></a><span> Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt.</span></li>
  <li><span>Lassen sich bei Reisen in die palästinensischen Gebiete hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten. Auch eine Cholera-Impfung kann sinnvoll sein, falls Sie dort längerfristig z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.</span></li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen&nbsp;</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mpox-2532402">Mpox</a><span> wird durch engen Kontakt mit infizierten Personen übertragen. Je nach Mpox-Variante erfolgt die Übertragung durch Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten oder Atemtröpfchen von erkrankten Personen oder durch sexuelle Kontakte.</span></p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942">HIV-Infektionen</a><span> und bestimmte Lebererkrankungen </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874"><span>(</span>Virushepatitis B, C und D<span>)</span></a><span> können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</li>
  <li>Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/M/Mpox/mpox-node.html">STIKO</a> für eine Impfung erfüllen.&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen&nbsp;</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leptospirose-2519598">Leptospirose</a><span> wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Dies spielt in Israel insbesondere im Zusammenhang mit Wassersport eine Rolle. Eine Ansteckung mit&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tollwut-2562878">Tollwut</a><span> erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. In ländlichen Regionen können Giftschlangen vorkommen.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.</span></li>
  <li><span>Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.</span></li>
  <li><span>Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Moderne Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline sind&nbsp;</span>im Land verfügbar.<span>&nbsp; &nbsp;</span></li>
  <li><span>Beachten Sie unsere Hinweise zu&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schlangenbisse-2519592">Schlangenbissen<span>.</span></a></li>
 </ul>
 <h3>Weitere Gesundheitsgefahren</h3>
 <p>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den&nbsp;</span><a href="https://waqi.info/de"><span>World Air Quality Index.</span></a></li>
 </ul>
 <p>Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich z.B. über die App <a href="https://www.who.int/tools/sunsmart-global-uv-app" target="_blank" rel="noopener">SunSmart</a> über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.</li>
 </ul>
 <p>Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.</li>
  <li><span>Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten&nbsp;und untersuchen. Beachten Sie unsere&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tauchen-2519618"><span>Informationen zum Tauchen.</span></a></li>
 </ul>
 <p>&nbsp;</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/israel-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div>]]></description><pubDate>Tue, 15 Sep 2026 16:00:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Tue, 15 Sep 2026 15:45:09 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/palaestinensischegebietesicherheit-203674</guid></item><item><title>Israel: Reise- und Sicherheitshinweise (Palästinensische Gebiete - Gazastreifen)</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/israelsicherheit-203814</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Einreise und Zoll - Visum</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p><span><strong>Vor Reisen in den Gazastreifen und in das Westjordanland (mit Ausnahme von Ost-Jerusalem) wird gewarnt.</strong></span>
  <br>
  <span><strong>Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.&nbsp;</strong></span></p>
 <p><span><strong>Von Reisen in das Gebiet um den Gazastreifen (sogenannter „Gaza-Envelope“) sowie in den Norden Israels (nördlich der Straße 85 und deren Verlängerung) wird dringend abgeraten.&nbsp;</strong></span>
  <br>
  <span><strong>Von Reisen in andere Landesteile Israels sowie nach Ost-Jerusalem wird abgeraten.</strong></span></p>
 <p><span><strong>Israel befindet sich formell im Kriegszustand.</strong></span></p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/laenderinformationen" target="_blank" rel="noopener">Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer</a></p>
 <h3><em><span><strong>Sicherheitslage</strong></span></em></h3>
 <p>Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran sowie in der Folge zwischen Hisbollah-Miliz und Israel. Seit Mitte April 2026 besteht eine temporäre Verständigung auf eine Waffenruhe zwischen Israel und Libanon.
  <br>
  Am 17. Juni 2026 unterzeichneten die USA und Iran eine Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzungen. Verhandlungen finden sowohl zwischen den USA und Iran als auch zwischen Israel und Libanon statt. Vor allem die Waffenruhe mit Libanon bleibt aber durch gegenseitige Angriffe von Hisbollah-Miliz und israelischer Armee brüchig.</p>
 <p>Die Sicherheitslage in der Region ist volatil; auch nach der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung kam es weiter zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region. Das Risiko der Ausweitung der Kampfhandlungen sowie Sperrungen des Flugverkehrs bleibt bestehen.&nbsp;<span>&nbsp;</span></p>
 <p>In Gaza gilt seit Oktober 2025 ein Waffenstillstand zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas. Auch wenn der Waffenstillstand brüchig ist, wird er bislang weder von der Hamas, noch von Israel grundsätzlich in Frage gestellt. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass beispielsweise im Fall eines Scheiterns des von den USA verhandelten 20-Punkte-Plans eine israelische Militäroperation wiederaufgenommen wird.</p>
 <p><span>Aufgrund der angespannten Gesamtsituation besteht weiterhin ein hohes Risiko terroristischer Anschläge auf touristische Ziele, Verkehrsknotenpunkte, Märkte und Einkaufszentren sowie lokale Behörden. Orte, an denen sich gewöhnlich ausländische Reisende aufhalten, können einem höheren Risiko für Anschläge ausgesetzt sein. In den letzten Wochen und Monaten wurden in Israel, einschließlich in Tel Aviv und Jerusalem, mehrfach Anschläge verübt, die zuletzt am 7. Juni 2026 in Zentralisrael ein Todesopfer forderten.&nbsp;Die israelische Armee hält nach wie vor hat eine große Anzahl von Truppen in den militärisch besetzten Palästinensischen Gebiete vor. Insbesondere im Westjordanland kommt es regelmäßig zu Militäreinsätzen und in der Folge zu massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Zudem hat Israel im Westjordanland eine große Zahl sogenannter „fliegender“ Checkpoints eingerichtet und die Kontrolle an den bestehenden Checkpoints verschärft; einige wurden über längere Zeit geschlossen. Angriffe israelischer Siedler auch auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe der palästinensischen Städte Nablus und Hebron, deutlich zugenommen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span><span class="underline">Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen</span> in der&nbsp;</span><a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin"><span>Krisenvorsorgeliste</span></a><span> des Auswärtigen Amts bzw. <span class="underline">prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten</span>&nbsp;</span>aktuell sind. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.</li>
  <li><span>Bereiten Sie sich darauf vor, über längere Zeiträume hinweg immer wieder Schutzräume aufsuchen zu müssen und wegen Luftraumsperrungen und Flugausfällen das Land nicht verlassen zu können.</span></li>
  <li>Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie bei einem möglichen erneuten Aufflammen der Konflikte wegen Luftraumsperrungen und Flugausfällen das Land gegebenenfalls nicht verlassen können.</li>
  <li><span>Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen und&nbsp;</span><a href="https://tel-aviv.diplo.de/blob/1603264/a40f0816942d69c288b15f6216227142/hinweise-des-israelischen-heimatschutzes-data.pdf">Hinweisen des israelischen Zivilschutzes</a><span> vertraut.</span></li>
  <li><span>Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes&nbsp;</span><a href="https://www.oref.org.il/894-en/Pakar.aspx">Home Front Command</a><span> (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 (Informationen in englischer Sprache)<strong>.</strong></span></li>
  <li>Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort.</li>
  <li>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.</li>
  <li><span>Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam und verhalten Sie sich stets vorsichtig.</span></li>
  <li><span>Beachten Sie die Sicherheitshinweise im Abschnitt </span><em><span>Sicherheit – Terrorismus.</span></em></li>
 </ul>
 <h3>Ausreisemöglichkeiten</h3>
 <p><span>Von einer weiteren Eskalation der Sicherheitslage könnten neben dem Flugverkehr auch die Land- und Seetransportwege betroffen sein, mit entsprechend deutlichen Beeinträchtigungen der Ein- und Ausreisemöglichkeiten.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Informationen zur Ausreise über den Landweg </span><em><span>siehe</span></em><span> unten: </span><em><span>Einreise und Zoll – Grenzübergänge.</span></em></p>
 <h3><strong>Ausreise aus dem Gazastreifen</strong></h3>
 <p>Der Grenzübergang Rafah nach Ägypten ist derzeit geschlossen. Konsularische Hilfeleistungen in Gaza sind aufgrund der trotz der Waffenruhe anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen und der weiterhin fehlenden Zugangsmöglichkeiten zurzeit praktisch unmöglich.</p>
 <p>Deutsche, die sich trotz Reisewarnung derzeit im Gazastreifen aufhalten, beachten folgende Hinweise:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Hinterlegen Sie unbedingt Ihre aktuellen Kontaktdaten in der <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin">Krisenvorsorgeliste</a> und aktualisieren Sie diese ggf. unverzüglich. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich an das <a href="https://ramallah.diplo.de/">Deutsche Vertretungsbüro Ramallah.</a></li>
  <li>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.</li>
  <li>Bewegen Sie sich, wenn möglich, nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes.</li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit&nbsp;</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p><span><strong>Vor Reisen in den Gazastreifen und in das Westjordanland (mit Ausnahme von Ost-Jerusalem) wird gewarnt.</strong></span>
  <br>
  <span><strong>Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.&nbsp;</strong></span></p>
 <p><span><strong>Von Reisen in das Gebiet um den Gazastreifen (sogenannter „Gaza-Envelope“) sowie in den Norden Israels (nördlich der Straße 85 und deren Verlängerung) wird dringend abgeraten.&nbsp;</strong></span>
  <br>
  <span><strong>Von Reisen in andere Landesteile Israels sowie nach Ost-Jerusalem wird abgeraten.</strong></span></p>
 <p><span><strong>Israel befindet sich formell im Kriegszustand.</strong></span></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p class="freieform">Israel bleibt das erklärte Ziel islamistischer Terrorgruppen.&nbsp;</p>
 <p><span>Es kommt in der aktuellen Situation immer wieder zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum; das Risiko weiterer Anschläge besteht fort.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie landesweit besonders vorsichtig, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen<span> und bei unvorhergesehenen und plötzlichen Ereignissen.</span></li>
  <li>Meiden Sie möglichst Menschenansammlungen.</li>
  <li>Beachten Sie die Informationen und Hinweise im Abschnitt <em>Sicherheitslage.</em></li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <h4><em><strong>Grenzgebiet zu Ägypten</strong></em></h4>
 <p>Auch die südliche Hafenstadt Eilat ist in unregelmäßigen Abständen Ziel von Raketen und anderen Flugkörpern, die aus jemenitischem Gebiet gestartet werden. Die überwiegende Zahl wird auf offener See von Raketenabwehrsystemen abgefangen; vereinzelt waren Einschläge zu verzeichnen.&nbsp;</p>
 <p>In der Vergangenheit wurden aus dem Sinai Raketen auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden. Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei auch zu Schusswechseln.</p>
 <h4><em><strong>Palästinensische Gebiete: Gazastreifen</strong></em></h4>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p><strong>Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt.</strong></p>
 <p><strong>Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.&nbsp;</strong></p>
 <p>Die deutschen Auslandsvertretungen in Ramallah, Tel Aviv oder Kairo können im Gazastreifen praktisch keine konsularische Hilfe leisten.</p>
 <p><strong>Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai.</strong></p>
 <p>Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nordsinai wird hingewiesen, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/aegypten-node/aegyptensicherheit/212622" target="_blank" rel="noopener">Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.</a></p>
 <h4><em><strong>Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank) </strong><span class="berschrift3Zchn">und Ost-Jerusalem</span></em></h4>
 <p><span><strong>Vor Reisen in das Westjordanland wird gewarnt.</strong></span></p>
 <p><span><strong>Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.</strong></span></p>
 <p><span><strong>Von Reisen nach Ost-Jerusalem wird abgeraten.</strong></span></p>
 <p>Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, zwischen Israel und Jerusalem sowie dem Westjordanland, aber auch innerhalb des Westjordanlands.</p>
 <p><span>Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet werden. Reguläre israelische Checkpoints können auch kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Es kann jederzeit zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in palästinensischen Städten und Dörfern oder bei Demonstrationen kommen.</span></p>
 <p><span>Es kommt derzeit verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, gewaltbereiten jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten vor allem auf palästinensischer Seite. Israelische Militäroperationen finden im verstärkten Ausmaß und mit hoher Frequenz statt.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Prüfen Sie, ob Fahrten über Land zwingend erforderlich sind, und meiden Sie die in letzter Zeit besonders von Siedlergewalt betroffenen Straßen 60 und 458.</li>
  <li>Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).</li>
  <li>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.</li>
  <li>Bewahren Sie unbedingt Ruhe, meiden Sie Menschenansammlungen und suchen Sie ggf. Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern.</li>
  <li>Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte.</li>
  <li><span>Vermeiden Sie Fahrten in das&nbsp;</span>nördliche Westjordanland, insbesondere in den Raum Jenin, Tulkarem und Tubas sowie Fahrten in Flüchtlingslager.</li>
  <li>Vermeiden Sie generell Fahrten in der Dunkelheit.</li>
  <li>Beachten Sie unbedingt Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten.</li>
  <li>Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.</li>
  <li>Bitte beachten Sie, dass die Nutzung israelischer Mietwagen im Westjordanland nicht gestattet ist.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p><em>Siehe Aktuelles</em></p>
 <p>Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen und Stränden vor.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li><span>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.</span></li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p><span>Israel und die Palästinensischen Gebiete liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.</span></p>
 <p><span>Es gibt drei Klimazonen: Die Küstenebene hat feuchtheiße Sommer und milde, regenreiche Winter, das Bergland einschließlich Jerusalem warme und trockene Sommer und kalte Winter, die Wüste heiße und trockene Sommer und milde Winter.</span></p>
 <p><span>Vor allem in den Sommermonaten können aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Busch- und Waldbrände sowie Sandstürme auftreten.&nbsp;</span></p>
 <p><span>In den Wintermonaten kann es zu Überschwemmungen kommen, insbesondere in der Negev-Wüste.</span></p>
 <p><span>Am Toten Meer gibt es inzwischen Tausende von Einsturzlöchern (Sink Holes). Innerhalb von Sekunden entstehen an der Küste Einsturztrichter bzw. Erdfälle bis zu 20 Metern Tiefe und 80 Metern Breite.&nbsp;</span></p>
 <p><span>In Tel Aviv und Umgebung kommt es aufgrund gefährlicher Strömungen immer wieder zu tödlichen Badeunfällen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Verlassen Sie befestigte Straßen und Wege am Toten Meer nicht.</li>
  <li>Halten Sie sich in Tel Aviv und Umgebung beim Baden im Meer&nbsp;immer in Strandnähe auf und schwimmen Sie nicht zu weit hinaus.</li>
  <li>Achten Sie auf teilweise sehr starke Strömungen und meiden Sie diese frühzeitig.</li>
  <li>Baden Sie nur an bewachten Küstenabschnitten und beachten Sie dort unbedingt die Beflaggung an den Stränden und die Durchsagen der Rettungsschwimmer.</li>
  <li>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des <a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener">Deutschen GeoForschungsZentrums</a>.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p><span>Es gibt ein Inlandsflugnetz (Tel Aviv-Eilat), zahlreiche Busverbindungen und ein Eisenbahnnetz. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Außerhalb von Ortschaften gilt vom 1. November bis 31. März auch tagsüber Abblendlichtpflicht.</span></p>
 <p><span>Am Schabbat verkehren viele öffentliche Verkehrsmittel in Israel nicht. Am Freitag gilt das Gleiche für die Palästinensischen Gebiete. Fahrten in ultra-orthodoxe Viertel am Schabbat sollten vermieden werden. Auch am Yom-Kippur-Tag wird empfohlen, auf Fahrten zu verzichten.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Die Anmietung von Mietwagen in Israel ist problemlos möglich. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen damit aber grundsätzlich keine Straßen in den Palästinensischen Gebieten befahren werden. Ausgenommen sind die Straße 1 von Jerusalem zum Toten Meer und die Straße 90 im Jordantal.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Führen Sie bei Reisen in Israel und den Palästinensischen Gebieten stets ein Ausweisdokument mit.</li>
  <li>Im Zweifelsfall prüfen Sie bitte die Mietbedingungen für Mietwagen genau.</li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p><span>Der deutsche Führerschein wird anerkannt.</span></p>
 <h3>Besondere Verhaltenshinweise</h3>
 <p><span>Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, von orthodoxen Vierteln und der Palästinensischen Gebiete verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung.</span></p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Homosexuelle Handlungen zwischen Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Für den Handel und Schmuggel von Drogen sind harte Strafen vorgesehen.</p>
 <p>Auch bei der unerlaubten Ein- und Ausfuhr wilder Tiere drohen hohe Geld- oder gar Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Informationen erteilt das <a href="http://www.gov.il/en/Departments/Guides/biodiversity_international_arena?chapterIndex=5" target="_blank" rel="noopener">Israel Ministry of Environmental Protection.</a></p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der neue Schekel (ILS). Kreditkarten werden als Zahlungsmittel vielerorts akzeptiert. Bargeld kann an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- als auch teilweise mit Debitkarten (Girocard) abgehoben werden. Der Umtausch von EUR und USD ist problemlos möglich.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:</strong></p>
 <p><span>Reisedokumente müssen grundsätzlich sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Besteht eine Befreiung von der Visumspflicht und ist nur eine Registrierung über „ETA-IL“ erforderlich (siehe </span><em><span>Visum</span></em><span>), müssen Reisedokumente lediglich drei Monate über die Reise hinaus gültig sein.</span></p>
 <p>Staatenlose Personen müssen anstelle eines Reisepasses im Besitz eines gültigen Reiseausweises für Ausländer (früher: Fremdenpasses) sein, der für ein Jahr gültig ist.</p>
 <p>Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen sowie für Reisen, die ausschließlich in das Westjordanland führen, gelten besondere Vorschriften, siehe <em>Visum</em>.</p>
 <p>Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/11-kindohneeltern/606308">Einverständniserklärung</a> der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen für einen Aufenthalt von max. drei Monaten kein Visum.</p>
 <p><span><strong>Für die Einreise nach Israel ist eine vorherige elektronische Einreisebestätigung durch das elektronische System „ETA-IL“ verpflichtend.</strong></span> Fluglinien achten regelmäßig vor dem Abflug darauf, ob diese Bestätigung vorliegt, um einer späteren Zurückweisung bei der Einreise vorzubeugen. Die elektronische Einreisebestätigung kann über ein <a href="https://israel-entry.piba.gov.il/" target="_self">Online-Portal</a> der israelischen Regierung beantragt werden.&nbsp;</p>
 <p>Weitere Informationen bietet die <a href="https://tel-aviv.diplo.de/il-de/service/-/2342900.">Webseite der Deutschen Botschaft Tel Aviv.</a></p>
 <p>Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.</p>
 <p>Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind oder dort geboren wurden, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (<a href="https://embassies.gov.il/berlin/en/contacts">Botschaft</a>, Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise (s.u.) zu rechnen.</p>
 <p><span>Personen, die weder israelische Staatsangehörige noch Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Israel sind und öffentlich zum Boykott gegen Israel aufrufen oder sich verpflichtet haben, an Boykotten teilzunehmen, das Existenzrecht Israels in Frage stellen, den Holocaust leugnen, die Ereignisse vom 7. Oktober 2023 leugnen oder die Verfolgung israelischer Staatangehöriger vor dem IStGH unterstützen, erhalten grundsätzlich kein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung. Das gleiche gilt, wenn o.g. Personen für Organisationen oder Einrichtungen arbeiten, die entsprechende Positionen vertreten.</span></p>
 <h3>Grenzübergänge</h3>
 <p>Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke (nach Jordanien) erhalten Reisende eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.</p>
 <p>Bei den Landgrenzen von Israel nach Ägypten Eilat-Taba (Menachem Begin) und von Israel nach Jordanien Eilat-Aqaba (Yitzhak Rabin) und Beit Shean-Sheikh Hussein (Jordan River) sowie Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke vom Westjordanland nach Jordanien (siehe auch <em>Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg</em>) kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen.&nbsp;</p>
 <p>Bitte prüfen Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten:&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><a href="https://www.iaa.gov.il/en/land-border-crossings/jordan-river/">Beit Shean/King Hussein</a> (Jordan River)&nbsp;
   <br>
   Tel: +972 (0) 4-609-3410</li>
  <li>
   <p><a href="https://www.iaa.gov.il/en/land-border-crossings/yitzhak-rabin/">Eilat/Aqaba (Yitzhak Rabin)</a></p>
   <p><span>Tel: +972 (0)8-630-0555</span></p>
  </li>
  <li><a href="https://www.iaa.gov.il/en/land-border-crossings/menachem-begin/">Eilat/Taba (Menachem Begin)</a>
   <br>
   Tel: +972 – (0)8-636-0999</li>
 </ul>
 <h3>Ein- und Ausreisepraxis Israel</h3>
 <p>Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar.</p>
 <p>Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder Sudan. Des Weiteren müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung oder islamischer Religionszugehörigkeit mit einer intensiven Sicherheitsbefragung und möglicher Verweigerung der Einreise rechnen. Bei Verweigerung der Einreise ist bis zum Zeitpunkt des Rückflugs eine Verbringung in ein Abschiebezentrum üblich.</p>
 <p>Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.&nbsp;</p>
 <p>Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräte, insbesondere Laptops, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.&nbsp;</p>
 <p>Jede Fluggesellschaft legt ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig fest. Das Check-in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Fragen Sie bei Zweifeln an Ihrer Einreisemöglichkeit bei der <a href="https://embassies.gov.il/berlin/en/contacts">israelischen Botschaft in Berlin</a> nach.</li>
  <li>Machen Sie sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften vertraut und planen Sie Ihre Reise entsprechend.</li>
 </ul>
 <h3><strong>Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben</strong></h3>
 <p>Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.&nbsp;</p>
 <h3>Ein- und Ausreise in das Westjordanland</h3>
 <p>Siehe <em>Aktuelles und Sicherheit.</em></p>
 <p>Vor der Einreise ins Westjordanland ist grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen, wenn eine Reise ausschließlich in das Westjordanland erfolgt.</p>
 <p>Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Kurzzeitaufenthalte von bis zu drei Monaten, für längerfristige Aufenthalte (Studium, Volontariat, Lehre, Forschung sowie andere berufliche und geschäftliche Tätigkeiten) sowie für den Aufenthalt von Ehepartnern von Inhabern palästinensischer IDs.&nbsp;<a href="https://www.gov.il/en/departments/policies/judeaentry2022">Ausführliche Informationen</a> sowie die jeweiligen Antragsformulare bietet die israelische Regierung. Anträge sowie Einzelfragen müssen direkt an CoGAT gerichtet werden.</p>
 <p>Die Verfahrensregelungen sehen vor, dass die Einreise in das Westjordanland „generell“ auf dem Landweg von Jordanien aus über die <a href="https://www.iaa.gov.il/en/land-border-crossings/alenbi/">Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke</a> zu erfolgen hat, und nicht über den israelischen Flughafen Ben Gurion. Falsche Angaben sollten auf keinen Fall gemacht werden, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. Faktische Einschränkungen sind jedoch jederzeit auch kurzfristig möglich und sollten entsprechend eingeplant werden.</p>
 <p>Die Verfahrensregelungen gelten ausdrücklich nicht für Aufenthalte in Israel, die mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland verbunden werden. Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von den israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden.</p>
 <h3>Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können nur über Jordanien <a href="https://www.iaa.gov.il/en/land-border-crossings/alenbi/">Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke</a> in das Westjordanland einreisen. Eine Einreise nach Israel, auch nach Jerusalem, ist nur mit einer Genehmigung (Permit) möglich. Deutsche Staatsangehörige, die aus dem Gazastreifen stammen und über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können weder nach Israel (z.B. Flughafen Ben Gurion) noch in das Westjordanland einreisen.</p>
 <p>Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer ID-Nummer benötigen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich einen palästinensischen Reisepass.</p>
 <h3>Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel aus durch das Westjordanland nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der <a href="https://www.iaa.gov.il/en/land-border-crossings/alenbi/">Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke</a> nutzen möchten, <span>benötigen ein Visum. Das Visum muss vor Reiseantritt beantragt werden. Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, müssen ein gesondertes Verfahren in den Palästinensischen Gebieten durchlaufen (Anmeldung zur Ausreise in Jericho).</span></p>
 <p>Beachten Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten des Grenzübergangs: &nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><a href="https://www.iaa.gov.il/en/land-border-crossings/alenbi/"><strong>Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke</strong></a>
   <br>
   und telefonisch: +072 (0) 2-548-2600</li>
  <li>Beachten Sie die Einreisebestimmungen für Jordanien, z.B. in den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/jordaniensicherheit-218008" target="_blank" rel="noopener">Reise- und Sicherheitshinweisen für Jordanien.</a></li>
  <li>Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, sollten Sie im Zweifel vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder der <a href="http://mfa.gov.jo/en/embassy/Berlin" target="_blank" rel="noopener">Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin</a> bzw. dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah aufnehmen.</li>
 </ul>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung</a> der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.</p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 ILS (ca. 19.900 EUR) muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.</p>
 <p>Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die Palästinensischen Gebiete.</p>
 <p>Deutsche Staatsangehörige, die über die <a href="https://www.iaa.gov.il/en/land-border-crossings/alenbi/">Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke</a> in das Westjordanland ein- oder ausreisen möchten, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks bzw. Gold) ab einem Betrag von 2.000 JOD (ca. 2.400 EUR) vor Ein-/Ausreise beim israelischen Zoll online anmelden. Die Anmeldung muss frühestens 72 und spätestens 24 Stunden vor Ankunft am Grenzübergang erfolgt sein. Dort muss die Bestätigung der zuvor erfolgten Anmeldung am Zollschalter in der Passagierhalle vorgelegt werden. Die Missachtung kann rechtlich geahndet werden oder zur Beschlagnahme und Einziehung der mitgeführten Geldmittel führen.</p>
 <h4><em>Einreise mit dem Fahrzeug</em></h4>
 <p>Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Die Einreise mit Haustieren ist nur am Ben Gurion International Airport sowie den Seehäfen von Haifa, Ashdod und Eilat möglich. Sie kann aktuell aufgrund der Lage eingeschränkt sein. Es ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als zehn Tage ist. Tiere müssen einen Mikrochip nach ISO-Standard besitzen, Hunde und Katzen müssen mindestens vier Monate alt sowie mindestens 31 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über die Einfuhr von Haustieren bei <a href="https://info.goisrael.com/en/what-are-the-regulations-regarding-bringing-pets-into-israel">Go Israel</a> und beim zuständigen israelischen <a href="https://www.gov.il/en/Departments/Units/2vet" target="_blank" rel="noopener">Ministry of Agriculture &amp; Rural Development.</a></li>
 </ul>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <h4><em><span class="berschrift3Zchn">Pflichtimpfungen</span></em></h4>
 <p><span>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber-2562864"><span>Gelbfieberimpfung</span></a><span> bei Einreise nachzuweisen. Entsprechend WHO-Vorgaben muss aufgrund von Nachweisen von Poliomyelitis (cVDPV1) bei Ausreise aus Israel die letzte&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492"><span>Poliomyelitis-Impfung</span></a><span> maximal ein Jahr zurückliegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt keine Kontrolle der Impfung bei Ausreise.</span></p>
 <h4><em>Reiseimpfungen</em></h4>
 <p>Es sind&nbsp;Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut, bei Reisen in die Palästinensischen Gebiete zusätzlich gegen Typhus angeraten. In Gaza kann auch eine Impfung gegen Cholera sinnvoll sein.</p>
 <h4><em><span>Standardimpfungen</span></em></h4>
 <p>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.&nbsp;</p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung in Israel ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. D<span>ie Notfallversorgung und Entbindungen erfolgen ausschließlich im dafür bestens etablierten staatlichen Gesundheitssystem. I</span>n den Palästinensischen Gebieten ist das Versorgungsniveau unzureichend. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren<span>.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html"><span>DTG</span></a> zu finden.</li>
  <li>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.</li>
  <li>Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen</h3>
 <p>In Israel und den Palästinensischen Gebieten kann&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leishmaniasis-2562904">Leishmaniose</a> ganzjährig landesweit durch Sandmücken übertragen werden. Darüber hinaus wurde in seltenen Fällen Phlebotomus-Fieber und&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/wnf-2562880">West-Nil-Fieber</a> als mückenübertragene Erkrankungen nachgewiesen.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658">Schutz vor Insekten.</a></li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p><span>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle&nbsp;auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874"><span>(</span>Virushepatitis A und E),</a><span>&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/shigellose-2628936">Shigellose</a><span> und&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/typhus-2565670">Typhus</a><span> können auch bei Reisenden vorkommen. In Israel (cVDPV1) und den Palästinensischen Gebieten (cVDPV2) wurde Poliomyelitis nachgewiesen. Ein Risiko für Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene liegt derzeit insbesondere in den Palästinensischen Gebieten vor; in Gaza wurde&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480">Cholera</a><span> dokumentiert.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie unsere grundlegenden&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944">Hygienehinweise.</a></li>
  <li><span>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.</span></li>
  <li><span>Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492">Poliomyelitis-Impfung<span>.</span></a><span> Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt.</span></li>
  <li><span>Lassen sich bei Reisen in die palästinensischen Gebiete hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten. Auch eine Cholera-Impfung kann sinnvoll sein, falls Sie dort längerfristig z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.</span></li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen&nbsp;</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mpox-2532402">Mpox</a><span> wird durch engen Kontakt mit infizierten Personen übertragen. Je nach Mpox-Variante erfolgt die Übertragung durch Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten oder Atemtröpfchen von erkrankten Personen oder durch sexuelle Kontakte.</span></p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942">HIV-Infektionen</a><span> und bestimmte Lebererkrankungen </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874"><span>(</span>Virushepatitis B, C und D<span>)</span></a><span> können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</li>
  <li>Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/M/Mpox/mpox-node.html">STIKO</a> für eine Impfung erfüllen.&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen&nbsp;</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leptospirose-2519598">Leptospirose</a><span> wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Dies spielt in Israel insbesondere im Zusammenhang mit Wassersport eine Rolle. Eine Ansteckung mit&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tollwut-2562878">Tollwut</a><span> erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. In ländlichen Regionen können Giftschlangen vorkommen.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.</span></li>
  <li><span>Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.</span></li>
  <li><span>Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Moderne Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline sind&nbsp;</span>im Land verfügbar.<span>&nbsp; &nbsp;</span></li>
  <li><span>Beachten Sie unsere Hinweise zu&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schlangenbisse-2519592">Schlangenbissen<span>.</span></a></li>
 </ul>
 <h3>Weitere Gesundheitsgefahren</h3>
 <p>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den&nbsp;</span><a href="https://waqi.info/de"><span>World Air Quality Index.</span></a></li>
 </ul>
 <p>Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich z.B. über die App <a href="https://www.who.int/tools/sunsmart-global-uv-app" target="_blank" rel="noopener">SunSmart</a> über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.</li>
 </ul>
 <p>Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.</li>
  <li><span>Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten&nbsp;und untersuchen. Beachten Sie unsere&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tauchen-2519618"><span>Informationen zum Tauchen.</span></a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/israel-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Tue, 15 Sep 2026 15:45:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Tue, 15 Sep 2026 15:39:41 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/israelsicherheit-203814</guid></item><item><title>Kirgisistan: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/kirgisistansicherheit-206738</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a>
   <br>
   &nbsp;</p>
 </blockquote>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p>Insbesondere im Süden des Landes werden von der kirgisischen Regierung regelmäßig, im Rahmen von Anti-Terror-Prävention, islamistische Zellen bzw. Personen mit potenziell terroristischer Ausrichtung ausgehoben. Anschläge, auch auf westliche Einrichtungen, sind nicht auszuschließen.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Seien Sie vor allem an belebten Orten (insbesondere im Süden des Landes) aufmerksam und bei ungewöhnlichen Ereignissen wachsam.</span></li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p><span>2025 haben sich Kirgisistan und Tadschikistan nach jahrelangen, 2022 auch militärisch ausgetragenen Grenzstreitigkeiten in einem bilateralen Abkommen über den Verlauf der gemeinsamen Grenze geeinigt. Die Grenzübergänge sind wieder geöffnet. Das Grenzgebiet ist teilweise vermint.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Die politische Lage ist insgesamt ruhig. Demonstrationen und ggfs. gewaltsame Proteste können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Hauptstadt und dicht besiedelte Gebiete des Landes (Süd-Kirgisistan).</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie bei Reisen innerhalb Kirgisistans und insbesondere in den Grenzregionen (u. a. aufgrund von Minengefahr) <span>sowie in der Nähe der usbekischen und tadschikischen Enklaven </span>besonders vorsichtig.</li>
  <li>Informieren Sie sich regelmäßig über die Sicherheitslage.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und seien Sie bei Menschenansammlungen wachsam.</li>
  <li>Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Auch Ausländer können an stark frequentierten Orten wie Märkten Opfer von Gewalt- und Bandenkriminalität mit Raubüberfällen und Taschendiebstählen werden. Allerdings sind seit mehreren Jahren keine Vorfälle bekannt geworden, bei denen deutsche Reisende gezielt Opfer eines Überfalls oder Angriffs wurden.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vermeiden Sie es, bei Dunkelheit und in schlecht beleuchteten Stadtteilen zu Fuß und alleine unterwegs zu sein. Nutzen Sie stattdessen Taxis als verlässlich bekannter Anbieter, die per App bestellt werden können. Nutzen Sie - auch unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit - keine unbekannten Taxiunternehmen.</li>
  <li>Seien Sie an typischerweise von Ausländern besuchten Orten (z.B. in der Nähe von Hotels, Restaurants oder Bars) sowie in größeren Menschenmengen (wie an Flughäfen, (Bus-)Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf den zahlreichen Märkten) besonders wachsam.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld bzw. eine Kreditkarte und keine unnötigen Wertsachen mit. Führen Sie Ihren Reisepass mit sich.</li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, (Bus-)Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p><span>Kirgisistan liegt in einer seismisch hochaktiven Zone.&nbsp;</span>Erdbeben mit einer Stärke über 6,0 auf der Richterskala werden in der Region regelmäßig aufgezeichnet.&nbsp;</p>
 <p>Erdrutsche/Schlammlawinen bzw. Schnee- und Eislawinen sind in Kirgisistan in vielen Landesteilen aufgrund der topographischen Gegebenheiten keine Seltenheit. Im Zuge heftiger Regenfälle kommt es gelegentlich zu spontanen Überflutungen, die auch Häuser mitreißen können. Die Wetterlage kann sehr schnell wechseln. Plötzliche Kälteeinbrüche kommen in den Bergen auch im Hochsommer häufig vor, insbesondere in Lagen über 3.000 m.&nbsp;</p>
 <p>Das Klima ist trocken und kontinental mit heißen Sommern und kalten Wintern. Es gibt erhebliche tägliche Temperaturschwankungen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Achten Sie auf die Wetterentwicklung, informieren Sie sich über lokale Wettervorhersagen und Wetter-Apps.</li>
  <li>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des <a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek"><span>Deutschen GeoForschungsZentrums</span></a><span>.</span></li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Nationale Fluggesellschaften die Verbindung von Bischkek in die entlegenen südlichen Städte (Razzakov, etc.) her. Osch im Süden des Landes und Tamchy am Issyk-Kul verfügen über internationale Flughäfen.</p>
 <p>Taxis sind in Bischkek günstig und können telefonisch oder per App bestellt werden.</p>
 <p><span>Überlandfahrten bei Nacht sind u.a. aufgrund teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, Steinschlägen, freilaufenden Viehs/Viehtriebs, des häufig unzureichenden technischen Zustands vieler Fahrzeuge (von denen zahlreiche Rechtslenker sind); oder mangelnder Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer und des wechselhaften Klimas (Kälteeinbrüche und Platzregen) gefährlich. Nach starken Regenfällen besteht in den Bergen auch auf Hauptstraßen die Gefahr von Steinschlägen. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise tragen zu einer erhöhten Unfallgefahr im Straßenverkehr bei. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek-Almaty.</span></p>
 <p><span>Vor allem in entlegenen Gebieten und außerhalb der Städte ist Treibstoff mit 95 Oktan nur eingeschränkt erhältlich. Derzeit kommt es auch in Städten zu Engpässen bei der Versorgung mit höherwertigem Benzin und teilweise auch mit Diesel. Die Abgabe ist teilweise rationiert, nicht überall ist solcher Kraftstoff verfügbar. Vor Reiseantritt sollte mit der Mietwagenfirma geklärt werden, ob ein gemietetes Fahrzeug auch mit Benzin mit 92 Oktan betrieben werden kann, ohne Schaden zu nehmen.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Da das Tankstellennetz in den Bergen extrem dünn ist und der Kraftstoffverbrauch auf Pisten und in großen Höhen erheblich steigt, sollte ausreichend Reserve mitgeführt werden. Ersatzräder sind unverzichtbar.</span></p>
 <p><span>Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Ausländer müssen vor Ausreise unter Umständen den Ausgang eines Gerichtsprozesses abwarten.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.</li>
  <li>Vermeiden Sie wenn möglich, innerhalb Kirgisistans als Selbstfahrer zu reisen.</li>
  <li>Mieten Sie Fahrzeuge und Fahrer bei vertrauenswürdigen Unternehmen.</li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p><span>Theoretisch werden internationale Führerscheine anerkannt. Der internationale Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein. In der Praxis wird jedoch eine Übersetzung ins Russische oder Kirgisische mit notariell beglaubigter Unterschrift verlangt, insbesondere bei Polizeikontrollen. Die Übersetzung kann von einem beliebigen Übersetzungsbüro gefertigt werden, anschließend muss die Unterschrift des Übersetzers notariell beglaubigt werden. In der Innenstadt von Bischkek gibt es zahlreiche Übersetzungsbüros und Notariate.&nbsp;</span></p>
 <h3>Wanderungen und Trekking-Touren</h3>
 <p><span>Wildes Campen birgt zahlreiche Gefahren, insbesondere, wenn eine Kommunikation in kirgisischer oder russischer Sprache nicht möglich ist.&nbsp;</span></p>
 <p>Weite Teile Kirgisistans liegen im Hochgebirge. Menschen, die Aufenthalte in großen Höhen nicht gewohnt sind, können auf Bergtouren schnell unter erheblichen Gesundheitsproblemen leiden. Vor allem in entlegenen Gebieten ist nicht mit zeitnaher Hilfe zu rechnen. Von Reit-, Ski- oder Gletschertouren ohne kundige Begleitung wird abgeraten. Die geplante Route und voraussichtliche Rückkehrzeit sollten in der Unterkunft hinterlassen werden, siehe auch <em>Natur und Klima.</em></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Unternehmen Sie Wandertouren in unbekanntem Gelände oder entlegenen Gebieten nur gut ausgerüstet, mit ortskundiger Begleitung und keinesfalls alleine.</span></li>
  <li><span>Informieren Sie sich über die Bergrettung in Kirgisistan und führen Sie entsprechende Notfallnummern mit sich.</span></li>
  <li><span>Achten Sie auf die Wetterentwicklung, informieren Sie sich über lokale Wettervorhersagen und Wetter-Apps.</span></li>
  <li><span>Suchen Sie bei Platzregen eine sichere Unterkunft auf. Vermeiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Wasserläufen und in Schluchten, die sich in reißende Ströme verwandeln können.</span></li>
  <li><span>Verzichten Sie möglichst auf „wildes Campen“ ohne ortskundige Begleitung durch einen Reiseveranstalter.</span></li>
  <li><span>Hinterlassen Sie Informationen zu der geplanten Route in der Unterkunft, um im Notfall Suchgebiete eingrenzen zu können.</span></li>
 </ul>
 <h3>Grenzgebiete</h3>
 <p><span>In den Grenzgebieten zu Usbekistan, Tadschikistan, Kasachstan und China gelten besondere Regeln (z.B. Fotografierverbote); es besteht mancherorts Minengefahr. Der Grenzverlauf ist an vielen Stellen nicht klar ausgeschildert. Bei Grenzübertritten abseits offizieller Grenzkontrollpunkte drohen längere Haftstrafen.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Für Besuche in den Grenzgebieten zu China und Tadschikistan ist vorab eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Diese kann persönlich bei der Registrierungsbehörde OWIR oder den lokalen Grenzbehörden erfolgen. Auch Reisebüros unterstützen bei der Beantragung.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Grenzübergänge können auch kurzfristig geschlossen werden.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Bereisen Sie die Grenzregionen nicht ohne ortskundige Reiseführer; der genaue Grenzverlauf ist oftmals nicht erkennbar und illegale Übertritte werden streng geahndet, zudem besteht Minengefahr</span>.</li>
 </ul>
 <h3>Besondere Verhaltenshinweise</h3>
 <p>Die kirgisische Polizei hat das Recht, Passkontrollen durchzuführen, die Aufenthaltsdauer (ggf. das Visum) zu überprüfen und Reisende ohne gültigen Reisepass festzuhalten.
  <br>
  Die Polizei hat jedoch nicht das Recht, während normaler Personenkontrollen den Inhalt der Taschen zu untersuchen oder Reisende abzutasten. In der Vergangenheit wurden Touristen unter dem Vorwand der Drogenkontrolle vereinzelt dazu genötigt und mit der Forderung von „Gebührenzahlungen“ konfrontiert. Es ist nicht auszuschließen, dass sich Kriminelle als Sicherheitskräfte verkleiden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Führen Sie stets Ihren Reisepass bei sich.</li>
  <li>Verhalten Sie sich bei Personenkontrollen kooperativ und behalten Sie die Ruhe.</li>
  <li>Treten Sie generell gegenüber Staatsvertretern höflich, aber selbstbewusst auf und weisen Sie ggf. auf Ihre Rechte hin. Zahlen Sie, wenn möglich, mit Kreditkarte bzw. elektronisch und bestehen Sie auf einer Quittung.</li>
  <li>Kontaktieren Sie im Notfall die deutsche Botschaft in Bischkek.</li>
 </ul>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist verboten; homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar, werden jedoch gesellschaftlich abgelehnt. In der kirgisischen Verfassung ist die Ehe explizit als eine Verbindung von Mann und Frau definiert.</p>
 <p>2023 wurden Gesetzesänderungen zum Schutze Minderjähriger gegen die „Propagierung nichttraditioneller Lebensweisen“ verabschiedet, welche für die Verbreitung von Informationen über LGBTIQ-Identitäten an Minderjährige Geldstrafen bis zu ca. 250 EUR vorsehen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_self">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ</a>.</li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Das Fotografieren von Flugplätzen, militärischer und strategisch wichtiger Einrichtungen sowie im Grenzgebiet ist gesetzlich verboten. Personen und deren Unterkünfte sollten nicht ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen fotografiert oder gefilmt werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie darauf, ob es entsprechende Verbotsschilder gibt und befolgen Sie die Vorschriften.</li>
 </ul>
 <p>Drogendelikte werden schon bei geringfügigen Verstößen hart bestraft.</p>
 <p>Fahrzeugführer, die in einen Unfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt waren, dürfen das Land für die Dauer der Untersuchungen bzw. einer Gerichtsverhandlung bis zur Klärung der Schuldfrage nicht verlassen.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der Som (KGS). Kredit- und Debitkarten (Girocard) werden in Hotels und Restaurants in Bischkek üblicherweise akzeptiert, im ländlichen Raum aber nur seltener. Die Bargeldabhebung mit Kreditkarten funktioniert an Geldautomaten in der Regel problemlos. Geldautomaten sind nur in größeren Ortschaften verbreitet; in entlegenen Gebieten werden Kreditkarten meist nicht akzeptiert.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Führen Sie ausreichend Bargeld mit sich.</span></li>
 </ul>
 <p>Der Umtausch von Bargeld - EUR oder USD - ist in größeren Ortschaften möglich. Es sollten möglichst nur neuere Banknoten in einwandfreiem Zustand mitgebracht werden, da Noten mit kleineren Rissen oder verknitterte/verschmutzte Banknoten häufig nicht umgetauscht werden. Kleine Banknoten (5, 10 und 20 EUR) werden oft nur zu einem etwas schlechteren Kurs getauscht.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong></p>
 <p>Reisedokumente müssen sechs Monate über die geplante Ausreise bzw. die Gültigkeit des Visums hinaus gültig und sollten unbeschädigt sein. Fehlende oder beschädigte Seiten im Pass können zur Einreiseverweigerung führen.&nbsp;</p>
 <p>Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.</p>
 <p>Personen, gegen die in einem GUS-Staat eine Fahndungsausschreibung vorliegt, müssen mit Zurückweisung bei der Einreise nach Kirgisistan rechnen.</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p><span>Deutsche Staatsangehörige benötigen unabhängig vom Reisezweck für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen innerhalb von 60 Tagen kein Visum.&nbsp;</span></p>
 <p>Für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen ist ein Visum erforderlich, das vorab bei der dafür zuständigen <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten/vertretungenkirgisistan/206746?openAccordionId=item-206906-0-panel" target="_blank" rel="noopener">kirgisischen Auslandsvertretung</a>&nbsp;oder online in Form eines <a href="http://www.evisa.e-gov.kg/">E-Visums</a> eingeholt werden muss.&nbsp;</p>
 <p><span>Ausländer, die den 30-tägigen visumsfreien Aufenthalt überschreiten, benötigen für die Ausreise ein Ausreisevisum, das bei der Konsularabteilung des kirgisischen Außenministeriums zu beantragen ist. Die Ausstellung kann einige Tage in Anspruch nehmen und sollte rechtzeitig vor der geplanten Ausreise beantragt werden. Die Zahlung erhöhter Verwaltungsgebühren und ggf. einer Geldstrafe ist in diesen Fällen obligatorisch.</span></p>
 <p>Alternativ kann ein <a href="http://www.evisa.e-gov.kg/">E-Visum</a> (Sapar-Visum) für Aufenthalte bis zu sechs Monaten zu diversen Zwecken beantragt werden.</p>
 <p><span>Eine Beratung zu Visafragen, aber auch anderen konsularischen Dienstleistungen, Fragen zur Staatsangehörigkeit, Urkunden etc. (in Englisch, Russisch und Kirgisisch) wird von der Konsularabteilung des kirgisischen Außenministeriums unter der Nummer +996 999 312 002 angeboten.&nbsp;</span></p>
 <h3>Registrierung</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als 30 Tage in Kirgisistan aufhalten wollen, müssen innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei der zuständigen Behörde durch den Vermieter registriert werden. <span>Die Registrierungspflicht gilt auch für Inhaber von E-Visa.</span></p>
 <p><span>Seit Juni 2024 gilt bei einem Aufenthalt in Kirgisistan von mehr als 30 Tagen eine offizielle Registrierungspflicht für Mobiltelefone, wenn diese mit einer kirgisischen SIM-Karte verwendet werden; mehrere Aufenthalte werden dabei addiert.&nbsp;Internationales Roaming ist bis zu 30 Tagen anmeldefrei möglich. Weitere Informationen in englischer Sprache&nbsp;</span>bieten die <a href="https://www.imei.kg/">kirgisischen Behörden.</a></p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in russischer oder kirgisischer Sprache mit sich führen.</p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p><span>Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Währungen unterliegen keinen Beschränkungen, müssen jedoch ab einem Wert von 10.000 USD pro Person deklariert werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf inklusive 200 Zigaretten oder 200 g Tabak sowie 1,5 l Alkohol und 2 l Wein können zollfrei eingeführt werden. Drohnen und wertvolle Gegenstände sollten bei Einreise deklariert werden. Unverpackte Lebensmittel dürfen nicht eingeführt werden. Siehe auch </span><em><span>Einreise und Zoll – Registrierung.&nbsp;</span></em></p>
 <h3>Einreise mit dem Pkw</h3>
 <p><span><strong>Beachten Sie die Teilreisewarnung zur&nbsp;</strong></span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/russischefoederation-node/russischefoederationsicherheit-201536"><span><strong>Russischen Föderation</strong></span></a><span><strong> und die Reisewarnung zur&nbsp;</strong></span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/ukraine-node/ukrainesicherheit-201946"><span><strong>Ukraine.</strong></span></a></p>
 <p><span>Bei der Einfuhr von Kfz und Motorrädern nach Kirgisistan sollten Reisende, die eine Fahrt durch mehrere Länder mit dem eigenen Kfz unternehmen, (bspw. über Kirgisistan, Kasachstan, etc.), darauf achten, dass die bei der Einreise in die Eurasische Wirtschaftsunion an der kirgisischen Grenze erteilte temporäre Einfuhrgenehmigung für das Fahrzeug die für die Strecke notwendige Fahrtzeit abdeckt. Ohne entsprechende Genehmigung ist mit erheblichen Problemen und Strafen bei der Ausreise aus der Eurasischen Wirtschaftsunion zu rechnen. Die Deckungssummen der lokalen Versicherungspolicen sind deutlich niedriger als in Europa üblich.</span></p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Hunde, Katzen und Frettchen benötigen einen Impfpass mit Nachweis einer tierärztlichen Untersuchung innerhalb der letzten 5&nbsp;Tage vor Einreise.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.</li>
  <li>Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und FSME empfohlen.</li>
 </ul>
 <h3>HIV/AIDS</h3>
 <p>Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung ist bisher gering (Prävalenz&nbsp;&lt;0,1%). Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
 </ul>
 <h3>Tuberkulose</h3>
 <p>Tuberkulose stellt in Kirgisistan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch mehr als&nbsp;100 Neuerkrankungen pro 100 000 Einwohner pro Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist relativ hoch.</p>
 <h3>Frühsommermeningoenzephalitis FSME bzw. RSSE, Russian Spring Summer Encephalitis</h3>
 <p>Diese von Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung ist im Land äußerst selten;&nbsp;die Datenlage ist allerdings spärlich.</p>
 <h3>Brucellose</h3>
 <p>Besonders in ländlichen Gebieten werden immer wieder Brucelloseerkrankungen erfasst. Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss&nbsp;nicht ausreichend gekochter&nbsp;Tierprodukte&nbsp;übertragen werden. Vom Genuss roher&nbsp;Milchprodukte&nbsp;ist unbedingt abzuraten.</p>
 <h3>Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber</h3>
 <p>Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kirgisistan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand zu&nbsp;Tieren wird empfohlen.</p>
 <h3>Milzbrand (Anthrax)</h3>
 <p>Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).</p>
 <h3>Geografisch bedingte Erkrankungen</h3>
 <p>Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 Meter kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (z.B. Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hoehenkrankheit-2519606" target="_blank" rel="noopener">Höhenkrankheit.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.</li>
 </ul>
 <p>Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.</p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen.
  <br>
  Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z.B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Selbst in der Hauptstadt können Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden.
  <br>
  Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss eine medizinische Evakuierung erwogen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.</li>
  <li>Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.</li>
  <li>Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG.</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kirgisistan-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
 <p>&nbsp;</p>
 <p>&nbsp;</p>
</div>]]></description><pubDate>Tue, 15 Sep 2026 10:00:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Tue, 15 Sep 2026 10:04:50 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/kirgisistansicherheit-206738</guid></item><item><title>Südsudan: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/suedsudansicherheit-244250</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/newsletter/bestellen-node" target="_self">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p><strong>Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.</strong></p>
 <p><span><strong>Deutsche Staatsangehörige, die sich zurzeit in Südsudan aufhalten, werden dringend zur Ausreise aufgefordert.</strong></span></p>
 <h3>Ebolafieber</h3>
 <p>Am 15. Mai 2026 wurde ein Ausbruch von <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/ebolafieber-2559130">Ebolafieber</a> in der Provinz Ituri (Demokratische Republik Kongo) gemeldet.&nbsp;</p>
 <p>Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am <a href="https://www.who.int/news/item/17-05-2026-epidemic-of-ebola-disease-in-the-democratic-republic-of-the-congo-and-uganda-determined-a-public-health-emergency-of-international-concern"><span>17. Mai 2026</span></a> zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“. Laut WHO bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen.</p>
 <p>Bislang gibt es keine bestätigten Fälle in Südsudan.&nbsp;</p>
 <p>Die zuständigen Behörden haben entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet. Dennoch ist - auch wegen des regen Grenzverkehrs im Dreiländereck der Demokratischen Republik Kongo, Uganda und Südsudan - mit bisher nicht erkannten Fällen zu rechnen.&nbsp;
  <br>
  Ebola-Impfstoffe werden grundsätzlich für Kontaktpersonen und Gesundheitspersonal verwendet. <span>Für Reisende ist eine Impfung nicht vorgesehen.&nbsp;</span>Im Gegensatz zu den Ebola-Zaire-Stämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Ebola-Bundibugyo-Virus.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Halten Sie sich streng an die Auflagen der Behörden.</li>
  <li>Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.</li>
  <li>Meiden Sie jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten.</li>
  <li>Berühren Sie keine lebendigen und toten Wildtiere und verzehren Sie keine Wildtierprodukte.</li>
  <li>Melden Sie sich bei entsprechenden Symptomen bis zu 21 Tage nach Aufenthalt in der betroffenen Region telefonisch bei einem ärztlichen Dienst, um das weitere Vorgehen zu besprechen.</li>
 </ul>
 <h3><span class="berschrift4Zchn">Anhaltende Spannungen in Südsudan</span></h3>
 <p>In mehreren Landesteilen ist die Situation besonders angespannt. Dies gilt insbesondere für Upper Nile State, Unity und Jonglei State, wo es besonders häufig zu bewaffneten Auseinandersetzungen sowie zu Luftangriffen mit Toten und Verletzten kommt. Daneben finden vermehrt bewaffnete Auseinandersetzungen in den Bereichen Western und Central Equatoria und in der Grenzregion zu Uganda in Eastern und Central Equatoria statt. In diesen Landesteilen kommt es zudem verstärkt zu Entführungen. Ein Übergreifen der bestehenden Spannungen auf andere Regionen in Südsudan mit sehr kurzfristigen Auswirkungen auf die Sicherheitslage in der Hauptstadt Dschuba sowie die Aufrechterhaltung des internationalen Flugverkehrs kann nicht ausgeschlossen werden. In fast allen Landesteilen finden bewaffnete – teilweise massive – Konflikte zwischen Viehhirten statt. Aufgrund der katastrophalen wirtschaftlichen Lage nimmt die Kriminalität stark zu.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span><strong>Beachten Sie die geltende Reisewarnung und dringende Ausreiseaufforderung für&nbsp;</strong></span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/suedsudan-node/suedsudansicherheit/244250"><span><strong>Südsudan</strong></span></a><span><strong> und die bestehenden Reise- bzw. Teilreisewarnungen für einige der&nbsp;</strong></span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-und-sicherheitshinweise"><span><strong>Nachbarstaaten Südsudans.</strong></span></a></li>
  <li>Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (<a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de">ELEFAND);</a> weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Die Registrierung ist auch per ELEFAND-App möglich.</li>
  <li>Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.</li>
  <li><span>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Begeben Sie sich bei erhöhter Präsenz bewaffneten Sicherheitskräfte/Militärs im öffentlichen Raum oder im Fall von großflächigen Straßenabsperrungen rasch an einen sicheren Ort.</span></li>
  <li>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.</li>
  <li>Stellen Sie sicher, dass Ihnen ausreichend Nahrungsmittel und Wasser sowie Treibstoff und Bargeld zur Verfügung stehen.</li>
  <li><span>Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen kontinuierlich auch über die lokalen Medien (z. B.&nbsp;</span><a href="http://www.eyeradio.org"><span>www.eyeradio.org</span></a><span>&nbsp; oder&nbsp;</span><a href="http://www.radiotamazuj.org"><span>www.radiotamazuj.org)</span></a></li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit - Reisewarnung</h2>
 <p><strong>Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.</strong></p>
 <p><span><strong>Deutsche Staatsangehörige, die sich zurzeit in Südsudan aufhalten, werden dringend zur Ausreise aufgefordert.</strong></span></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p>Terroristische Anschläge können nicht ausgeschlossen werden, auch an bei Ausländern beliebten Orten.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.</li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>Die Sicherheitslage ist instabil und von zahlreichen Konflikten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene gekennzeichnet. Erschwert wird die Lage durch weitverbreitete humanitäre Not, Wirtschaftskrise, Vertreibungen, Überschwemmungen und Konflikte in den Nachbarstaaten. Auch Proteste und Demonstrationen haben stets Gewaltpotenzial.</p>
 <p>Das Gewaltniveau gegen die Zivilbevölkerung bleibt allgemein sehr hoch.</p>
 <p><span>In der Hauptstadt Dschuba kommt es gelegentlich zu Schusswaffengebrauch.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Insbesondere außerhalb der größeren Städte besteht hohes Potential für gewaltsam ausgetragene interkommunale Konflikte sowie Überfälle.</span></p>
 <p>Ausländern ist es derzeit nicht möglich, ohne weiteres nach Südsudan einzureisen und sich im Land frei zu bewegen. Landesweit finden zahlreiche Kontrollen statt. Ausländer werden unter Hinweis auf angeblich notwendige Genehmigungen verstärkt von Sicherheitskräften angehalten und erpresst.</p>
 <p>Die Grenzziehung zu mehreren Nachbarstaaten ist in Teilen nach wie vor ungeklärt. Rebellenverbände aus Sudan operieren im Grenzgebiet zwischen beiden Staaten.</p>
 <p>Darüber hinaus besteht im ganzen Land eine erhebliche Gefahr durch Landminen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span><strong>Beachten Sie die geltende Reisewarnung und dringende Ausreiseaufforderung für&nbsp;</strong></span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/suedsudan-node/suedsudansicherheit/244250"><span><strong>Südsudan</strong></span></a><span><strong> und die bestehenden Reise- bzw. Teilreisewarnungen für einige der&nbsp;</strong></span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-und-sicherheitshinweise"><span><strong>Nachbarstaaten Südsudans.</strong></span></a></li>
  <li>Wenn Sie trotz Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Südsudan reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.</li>
  <li>Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, kriegerischer Auseinandersetzungen, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Südsudan zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben. Bewegen Sie sich bei notwendigen Aufenthalten in Südsudan stets äußerst vorsichtig und nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept.</li>
  <li>Sofern Sie sich trotz Reisewarnung in Südsudan aufhalten, informieren Sie sich über die lokalen, sozialen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.</li>
  <li><span>Setzen Sie sich vor Überlandfahrten mit dem United Nations Department for Safety and Security (UNDSS) in Verbindung und beachten Sie dessen Empfehlungen hinsichtlich polizeilicher oder militärischer Eskortierung.</span></li>
  <li>Leisten Sie bei einem Überfall keinesfalls Widerstand.</li>
  <li>Meiden Sie militärische Einrichtungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. Neben <span>Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub in den Städten kommt es zu Entführungen, bewaffneten Überfällen, Einbrüchen und Fahrzeugraub (Carjacking).</span></p>
 <p><span>Im Grenzgebiet zu Uganda, zur Zentralafrikanischen Republik und zur Demokratischen Republik Kongo erfolgen regelmäßig bewaffnete Übergriffe.</span></p>
 <p><span>Entführungen sind an der Tagesordnung; auch für Ausländer und Angestellte westlicher Hilfsorganisationen besteht landesweit ein erhebliches Risiko, Opfer von Entführungen zu werden.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.</li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Leisten Sie bei einem Überfall keinesfalls Widerstand.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p><span>Es herrscht tropisch-feuchtes Klima.</span>
  <br>
  <span>Vor allem in der Regenzeit von Mai bis November kommt es regelmäßig zu großflächigen Überschwemmungen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen durch unpassierbare Straßen und Brücken.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Ansonsten ist das Land von extremer Trockenheit betroffen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verfolgen Sie in der Regenzeit regelmäßig Wetterberichte.</li>
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <h3>Zuständige Auslandsvertretung</h3>
 <p>Die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/deutsche-auslandsvertretungen/suedsudan-244264" target="_blank" rel="noopener">deutsche Botschaft in Dschuba</a> <span>kann deutschen Staatsangehörigen in Südsudan keine konsularische Hilfe vor Ort leisten. Für sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten (wie z.B. Passausstellungen) ist die</span> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/deutsche-auslandsvertretungen/uganda-208754" target="_blank" rel="noopener">deutsche Botschaft in Kampala/Uganda</a> zuständig.</p>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Die Infrastruktur in Südsudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Dschuba wegen mangelnder Infrastruktur, insbesondere während der Regenzeit und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen nur sehr eingeschränkt möglich.</p>
 <p>Verschiedene Luftfahrtgesellschaften bieten Flugreisen innerhalb des Landes an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor. Einen Anhaltspunkt bietet die „Schwarze Liste“ der <a href="https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en">nicht für die Europäische Union zugelassenen Fluggesellschaften.</a></p>
 <p>Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen nicht unterschätzt werden. Mit Überfällen durch kriminelle Banden, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss jederzeit gerechnet werden. Nachtfahrten sollten ganz vermieden werden.</p>
 <p>Eine Durchquerung des Landes ist weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.</p>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Homosexuelle Handlungen sind in Südsudan strafbar. Öffentliches Zeigen von Zuneigung von Personen gleichen Geschlechts wird auch gesellschaftlich nicht toleriert.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Besondere Verhaltenshinweise</h3>
 <p>Empfohlen wird klimaangepasste, vor Insektenstichen schützende Kleidung. In der Öffentlichkeit sollten Frauen wie Männer auf das Tragen von kurzen Hosen verzichten. Sehr kurze Röcke werden bei Frauen ebenfalls ungern gesehen.</p>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen stehen unter Strafe.</p>
 <p>Das Fotografieren und Filmen im öffentlichen Raum ist nicht gestattet. Bei Verstößen ist mit hartem Vorgehen der Sicherheitskräfte zu rechnen. Professionelle Fotografen und Journalisten bedürfen einer gebührenpflichtigen Fotoerlaubnis der Media Authority. Auch mit Genehmigung dürfen bestimmte Objekte (Ministerien, Einrichtungen der Sicherheitsbehörden, Brücken und Flugplätze) nicht fotografiert werden. &nbsp;</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist das Südsudanesische Pfund (SSP).
  <br>
  Kreditkarten (Mastercard/VISA) können in Dschuba in ausgewählten Geschäften, Hotels und Restaurants verwendet werden. Andere ausländische Bankkarten werden in Südsudan nicht akzeptiert. Bargeld, vorzugsweise in USD, sollte mitgeführt werden.
  <br>
  USD-Noten sollten aktuell sein, ältere Scheine werden häufig zurückgewiesen. Bevorzugt werden 100 USD-Noten.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass: </strong>Nein</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und für das Visum noch sechs freie Seiten aufweisen.</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor Einreise bei der Botschaft der Republik Südsudan in Berlin beantragt werden muss. Südsudan bietet auch die Möglichkeit an, ein <a href="http://www.evisa.gov.ss">E-Visum</a> online zu beantragen.
  <br>
  Ohne Visum eingereiste Ausländer laufen Gefahr, wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden.</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise&nbsp;Minderjähriger&nbsp;bekannt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung für Minderjährige.</a></li>
 </ul>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>In Südsudan sind die Ein- und Ausfuhrbestimmungen noch nicht abschließend geregelt. Es muss deshalb bei der Einreise unter Umständen mit Einzelfallenscheidungen gerechnet werden.</p>
 <p>Privatreisende dürfen nur bis zu 10.000 USD ein- und ausführen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Reisende im Auftrag von Hilfsorganisationen, die Projektgelder mitführen und den beabsichtigten Verwendungszweck der mitgeführten Mittel durch ein Bestätigungsschreiben der betreffenden Organisation nachweisen können. Betroffenen wird geraten, sich zu den exakten Regelungen vorab zu erkundigen. Kurzfristige Neuregelungen können nicht ausgeschlossen werden.</p>
 <p>Bei der Einfuhr von Foto- und Filmkameras kann es zu langwierigen Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden kommen (s. auch <em>Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten</em>).</p>
 <p>Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und von geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p><strong>Pflichtimpfungen:</strong></p>
 <p>Eine Gelbfieberimpfung ist medizinisch sinnvoll und für alle Personen ab dem Alter von neun<span>&nbsp;</span>Monaten zur Einreise vorgeschrieben. Der Impfpass wird bei Einreise kontrolliert. Laut WHO-Vorgaben muss bei Ausreise die letzte <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener">Poliomyelitis-Impfung</a> maximal ein Jahr zurückliegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt keine Kontrolle der Impfung bei Ausreise.</p>
 <p><strong>Reiseimpfungen:</strong></p>
 <p>Es sind&nbsp;Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis<span>&nbsp;</span>empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B,<span>&nbsp;</span>Meningokokken ACWY, Tollwut<span>&nbsp;</span>und Typhus<span>&nbsp;</span>angeraten<span>.&nbsp;</span>Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig.</p>
 <p><strong>Standardimpfungen:</strong></p>
 <p>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für<span>&nbsp;</span>Masern und Diphtherie<span>&nbsp;</span>sichergestellt werden.</p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p><span>Die medizinische Versorgung in Südsudan&nbsp;ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar.&nbsp;Durch den langjährigen Bürgerkrieg sind große Teile der medizinischen Infrastruktur auch in Dschuba zerstört. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten nicht vor Ort durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html"><span>DTG</span></a> zu finden.</li>
  <li>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.</li>
  <li>Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber-2562864" target="_self">Gelbfieber</a> und&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132">Malaria</a> sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden.&nbsp;<span>Für beide Erkrankungen&nbsp;besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land, inklusive der Städte. Der Anteil an der gefährlichen&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132">Malaria<span> tropica</span></a><span> (</span><em><span>P. falciparum</span></em><span>) beträgt 96%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die&nbsp;</span><a href="https://dtg.org/images/Empfehlungen/Malariaempfehlungen/Afrika.pdf"><span>DTG</span></a><span> zur Verfügung.&nbsp;</span></p>
 <p>Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können:&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520">Denguefieber,</a>&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leishmaniasis-2562904">Leishmaniasis,</a>&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/lymphatische-filariosen-2628714">lymphatische Filariosen,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/rvf-2559826">Rift-Valley-Fieber</a> und&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/wnf-2562880">West-Nil-Fieber<span>.</span></a> Es ist davon auszugehen, dass auch&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/chikungunyafieber-2562870">Chikungunya-Fieber</a> und&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/zikavirus-infektionen-2562866">Zikavirus-Infektionen</a> eine Rolle in Südsudan spielen.</p>
 <p>&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658">Schutz vor Insekten.</a></li>
  <li>Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.&nbsp;</li>
 </ul>
 <blockquote>
  <ul class="rte--list">
   <li>Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.</li>
  </ul>
 </blockquote>
 <p>Die in Südsudan<span>&nbsp;</span>vorkommende Erkrankung&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/krim-kongo-fieber-2628722" target="_self">Krim-Kongo-Fieber</a> wird durch Zecken übertragen. Die&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/afrikanische-schlafkrankheit-2628724">afrikanische Schlafkrankheit</a> wird von Tsetsefliegen übertragen. Durch Zecken kann Afrikanisches Zeckenbissfieber, eine&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/rickettsiose-2640628">Rickettsiose,</a> übertragen werden. Die&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/afrikanische-schlafkrankheit-2628724">afrikanische Schlafkrankheit</a> wird von Tsetsefliegen übertragen.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken und Tsetsefliegen. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen, siehe&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658">Schutz vor Insekten.</a></li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p><span>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle&nbsp;auf.&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480">Cholera</a><span> hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_self"><span>(</span>Virushepatitis A und E),</a><span>&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/shigellose-2628936">Shigellose</a><span> und&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/typhus-2565670">Typhus</a><span> treten auch bei Reisenden auf. In Südsudan&nbsp;wurde&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492">Poliomyelitis</a><span> (cVDPV1 und cVDPV2) nachgewiesen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie unsere grundlegenden&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944">Hygienehinweise.</a></li>
  <li><span>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.</span></li>
  <li><span>Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492">Poliomyelitis-Impfung.</a> Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt.</li>
  <li><span>Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.</span></li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen&nbsp;</h3>
 <p><span>In Südsudan&nbsp;besteht ein Risiko für&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/meningokokken-erkrankungen-2553652">Meningokokken-Erkrankungen<span>,</span></a><span>&nbsp;</span><a href="https://www.diplo.de/r/-/2694836">Mpox</a><span> und&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tbc-2562914">Tuberkulose<span>.</span></a><span> Diese Erkrankungen werden i.d.R. durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen&nbsp;treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Meiden Sie engen Hautkontakt.</span></li>
  <li><span>Beachten Sie lokale Warnungen.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.</span></li>
  <li><span>Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der&nbsp;</span><a href="https://www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/Mpox/mpox_gesamt.html"><span>STIKO</span></a><span> für eine Impfung erfüllen.&nbsp;</span></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942" target="_blank" rel="noopener"><span>HIV-Infektionen,</span></a><span>&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mpox-2532402"><span>Mpox</span></a><span> und bestimmte Lebererkrankungen </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874"><span>(</span>Virushepatitis B, C und D<span>)</span></a><span> können auch durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell ebenfalls durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</span></li>
  <li><span>Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor </span><a href="https://www.diplo.de/r/-/2694836"><span>Mpox</span></a><span>. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der&nbsp;</span><a href="https://www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/Mpox/mpox_gesamt.html"><span>STIKO</span></a><span> für eine Impfung erfüllen.&nbsp;</span></li>
 </ul>
 <h3>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen&nbsp;</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leptospirose-2519598"><span>Leptospirose</span></a><span> wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tollwut-2562878">Tollwut</a><span> erfolgt über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle.&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/rvf-2559826"><span>Rift-Valley-Fieber</span></a><span> wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Bei&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/anthrax-2642240"><span>Milzbrand</span></a><span> handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann.&nbsp;In Südsudan leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione. Daneben kommen auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung wie z. B. bestimmte Schmetterlingsraupen oder Hundertfüßer vor.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.</span></li>
  <li><span>Sollten Sie von einem Hund, einer Giftschlange oder von einem anderen giftigen Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline</span> nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.</li>
  <li><span>Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.</span></li>
  <li><span>Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise, siehe&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schlangenbisse-2519592"><span>Erste Hilfe bei Schlangenbissen.</span></a></li>
 </ul>
 <h3>Weitere Gesundheitsgefahren</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis-2562868">Schistosomiasis</a> ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.&nbsp;</span></li>
 </ul>
 <p>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung, insbesondere Staubbelastung, zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den&nbsp;</span><a href="https://waqi.info/de"><span>World Air Quality Index.</span></a></li>
 </ul>
 <p><span>Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Informieren Sie sich z.B. über die App </span><a href="https://www.who.int/news/item/21-06-2022-sunsmart-global-uv-app-helps-protect-you-from-the-dangers-of-the-sun-and-promotes-public-health"><span>SunSmart</span></a><span> über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.</span></li>
 </ul>
 <p>&nbsp;</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a><strong>&nbsp;</strong></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/suedsudan-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div>]]></description><pubDate>Mon, 14 Sep 2026 14:00:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Mon, 14 Sep 2026 14:03:06 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/suedsudansicherheit-244250</guid></item><item><title>Senegal: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/senegalsicherheit-208190</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen: <span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p><strong>Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Mali, zu Mauretanien im Département Matam sowie in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Gambia und Guinea-Bissau in den Départements Ziguinchor, Sédhiou und Kolda wird abgeraten.&nbsp;</strong></p>
 <h3>Sicherheitslage</h3>
 <p>Staatspräsident Faye hat am 22. Mai 2026 Premierminister Sonko und dessen Regierung entlassen. Es besteht die Möglichkeit, dass es in Dakar und landesweit zu spontanen Versammlungen kommen kann.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bitte meiden Sie größere Menschenansammlungen und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.</li>
 </ul>
 <h4><em>Grenzgebiet zu Gambia</em></h4>
 <p>Im März 2026 sind bei einer militärischen Operation zur Bekämpfung des Drogenanbaus in der Casamance im Grenzgebiet zu Gambia mehrere senegalesische Soldaten ums Leben gekommen. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Angehörigen der organisierten Kriminalität kommen dort regelmäßig vor.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie auch unsere Hinweise unter <em>Sicherheit Landminen im Grenzgebiet zu Gambia und Guinea-Bissau</em>.</li>
 </ul>
 <h3>Strafrechtliche Verfolgung homosexueller Handlungen</h3>
 <p>Am 30. März 2026 sind verschärfte strafrechtliche Regelungen in Kraft getreten, nach denen homosexuelle Handlungen mit Freiheitstrafen bis zu 10 Jahren und Geldstrafen bis umgerechnet ca. 15.000 EUR bestraft werden können.</p>
 <p>Seitdem sind zahlreiche Fälle u.a. polizeilicher Maßnahmen gegen mutmaßlich homosexuelle Menschen bekannt geworden. Diese Vorfälle betrafen teilweise auch Staatsangehörige der EU, siehe auch <em>Reiseinfos – LGBTIQ</em>.</p>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <p><strong>Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Mali, zu Mauretanien im Département Matam sowie in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Gambia und Guinea-Bissau in den Départements Ziguinchor, Sédhiou und Kolda wird abgeraten.&nbsp;</strong></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p>In der gesamten Sahelregion besteht seit Jahren eine islamistische terroristische Bedrohung.</p>
 <p>Senegal selbst blieb bislang von terroristischen Anschlägen verschont. Die Regierung hat in Reaktion auf die unbeständige Lage in der Region mit einer Verstärkung und höheren Sichtbarkeit seines eigenen Sicherheitsapparats reagiert.</p>
 <p>Auf malischem Staatsgebiet besteht in den grenznahen Gebieten zu Senegal, insbesondere im Dreiländereck Senegal-Mali-Mauretanien, ein erhöhtes Entführungsrisiko für westliche Ausländer.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie in den grenznahen Gebieten auch auf der senegalesischen Seite besonders vorsichtig.</li>
  <li>Seien Sie sich der latenten Anschlags- und Entführungsgefahr bewusst und folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
  <li>Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei unvorhergesehenen, plötzlich auftretenden Ereignissen aufmerksam.</li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Gefahr durch Landminen in den Grenzgebieten zu Gambia und Guinea-Bissau</h3>
 <p><span>In den Wäldern der Grenzgebiete zu Gambia und Guinea-Bissau besteht Minengefahr; die Entminung ist dort noch nicht abgeschlossen.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Verzichten Sie möglichst auf Reisen in die Grenzgebiete der Casamance zu Gambia und Guinea-Bissau abseits der Hauptrouten, verlassen Sie asphaltierte Straßen dort nicht und seien Sie insbesondere in entlegenen Gebieten besonders vorsichtig.</span></li>
  <li><span>Fahren Sie, bei notwendigen Reisen in die Grenzgebiete zu Mauretanien und Mali, <span class="underline">nur</span> auf den Hauptstraßen.</span></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>Insbesondere in Dakar und anderen Städten kann es zu Demonstrationen kommen.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Nutzen Sie alle verfügbaren Informationsquellen,</li>
  <li>Meiden Sie grundsätzlich größere Menschenansammlungen,</li>
  <li>Leisten Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge.&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p><span>Die senegalesische Regierung hat als Reaktion auf nächtliche Überfälle auf hauptsächlich von Touristen frequentierte Hotels die Präsenz von Sicherheitskräften in Tourismusregionen erhöht.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Landesweit kann es zu Belästigungen durch Händler, Obdachlose und selbsternannte Touristenführer sowie Diebstähle, Handtaschenraub und gewalttätige Übergriffe kommen. Häufig nähern sich die Täter auf Motorrädern oder am Strand.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Insbesondere rund um religiöse Feste (insbesondere um Tabaski und Korité) muss mit einer Zunahme derartiger Vorfälle gerechnet werden.</span></p>
 <p><span>Es besteht neben Internetbetrügereien (Scams) eine erhöhte Gefahr von Entführungen und Erpressungen im Zusammenhang mit per Internet angebahnten Liebesbeziehungen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Unternehmen Sie keine nächtlichen (Strand-)Spaziergänge.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.</li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Es herrscht subtropisches Klima. Im nördlichen Teil des Landes (Sahelzone) dauert die jährliche Regenzeit üblicherweise von ca. Juli bis September, in der subtropischen Casamance in der Regel von Mai bis Oktober. In dieser Zeit kann es zu Überschwemmungen und starken Stürmen kommen, was zu Zerstörungen führen kann, die einzelne Abschnitte des Landes zeitweise unzugänglich machen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Die Brücke über den Fluss Gambia bei Farafenni/Mansa Konko ist mautpflichtig; das Mitführen eines Reisepasses ist erforderlich. Von der gambischen Hauptstadt Banjul aus kann der Fluss Gambia nur per Fähre überquert werden. Dabei sind längere, im Vorfeld kaum abschätzbare Wartezeiten mit einzuplanen.</p>
 <p>Auch bei Reisen mit der Fähre von Dakar zur Insel Gorée erfolgen beim Betreten des Hafens in Dakar Kontrollen der Ausweispapiere durch die Sicherheitskräfte.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Nehmen Sie bei Benutzung der Fähre von Dakar zur Insel Gorée und bei Benutzung der Brücke über den Fluss Gambia Ihren Reisepass mit.</li>
 </ul>
 <p>Der Zustand der Hauptstraßen ist meist recht gut, viele andere Straßen sind in schlechtem Zustand. Insbesondere in der Regenzeit von Juni bis September sind Straßen ohne Allradantrieb oft kaum passierbar. Überflutungen und Erdrutsche sind dann möglich.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Überprüfen Sie die Wetterlage vor Antritt einer Reise.</li>
 </ul>
 <p>Zahlreiche Fahrzeuge des Stadt- und Überlandverkehrs sind nicht in verkehrssicherem&nbsp;Zustand.</p>
 <p>Das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer unterscheidet&nbsp;sich teils deutlich von dem in Deutschland und ist schwer vorhersehbar. Es muss mit Fußgängern und Tieren auf Straßen und nicht immer verkehrstauglichen Fahrzeugen gerechnet werden, insbesondere in Dakar gibt es zudem ein hohes Verkehrsaufkommen. Verzichten Sie auf Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.</p>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.</p>
 <h3>Besondere Verhaltenshinweise</h3>
 <p>Die überwiegend muslimische Bevölkerung in&nbsp;Senegal ist grundsätzlich tolerant.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Kleiden Sie sich möglichst nicht freizügiger als die lokale Bevölkerung.</li>
 </ul>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p><span>Homosexuelle Handlungen sind nach senegalesischem Recht strafbar und werden gemäß einer vom Parlament am 30. März 2026 in Kraft getretenen Anhebung des Strafmaßes mit Freiheitsstrafen von 5 bis 10 Jahren oder Geldstrafen von bis zu umgerechnet ca. 15.000 Euro bestraft. Strafrechtlich verfolgt werden auch die öffentliche Fürsprache für Homosexualität sowie die Finanzierung Homosexualität-fördernder oder anderweitig unterstützender Aktivitäten (Strafmaß jeweils 3 bis 7 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).&nbsp;</span></p>
 <p><span>Seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung ist es zu zahlreichen Fällen polizeilicher Maßnahmen gegen Personen gekommen, denen homosexuelle Handlungen vorgeworfen wurden. Auch ausländische und EU-Staatsangehörige waren betroffen.</span></p>
 <p><span>Am 10. April 2026 kam es auf Basis der verschärften Rechtslage zur Verhängung einer sechsjährigen Freiheitsstrafe und zu einer Geldstrafe in Höhe von 2 Mio. FCFA.</span></p>
 <p><span>Losgelöst von der Rechtslage wird Homosexualität in der senegalesischen Gesellschaft weitgehend abgelehnt.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige unterliegen bei Straftaten, insbesondere auch Rauschgiftdelikten, in&nbsp;Senegal dem senegalesischen Strafrecht. Der Besitz von Betäubungsmitteln wird hart geahndet.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Währung ist der westafrikanische Franc CFA (XOF), der in einem festen Wechselkursverhältnis zum EUR (1 EUR = 655,957 XOF) steht. Devisen werden in Banken problemlos gewechselt. Kreditkarten werden in gehobenen Hotels, Restaurants und Supermärkten akzeptiert. Für Kredit- und Debitkarten (Girocard) gibt es in größeren Städten Geldautomaten. Mit zunehmender Entfernung von den Ballungsräumen werden Bankautomaten schwerer zu finden.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  <span>Reisedokumente müssen sechs Monate über den beabsichtigten Reisezeitraum hinaus gültig sein.</span></p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten kein Visum.
  <br>
  Ein Rückflugticket, sowie Nachweise zur Unterkunft sind bei der Einreise regelmäßig vorzulegen. Nähere Auskünfte erteilt die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/senegal-node/vertretungensenegal/208180?openAccordionId=item-208202-0-panel">senegalesische Botschaft in Berlin.</a></p>
 <p>Für einen längerfristigen Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die auch vor Ort beantragt werden kann. Wer im Voraus einen längeren Aufenthalt plant, sollte für die Aufenthaltsgenehmigung ein Führungszeugnis und eine Geburtsurkunde mitbringen, die jeweils erst kurz zuvor ausgestellt wurden.</p>
 <h3>Erfassung biometrischer Daten</h3>
 <p>Bei der Ein- und Ausreisekontrolle müssen Reisende damit rechnen, dass die Fingerabdrücke digital eingescannt werden und ein digitales Porträtfoto erstellt wird.</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Bei Reisen mit Minderjährigen empfiehlt sich die Mitnahme einer Geburtsurkunde. Bei allein oder ohne Begleitung der/des Sorgeberechtigten reisenden Minderjährigen ist eine französischsprachige Vollmacht der/des Sorgeberechtigten notwendig. Die Unterschriften müssen amtlich beglaubigt sein.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung für Minderjährige.</a></li>
 </ul>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist beschränkt. Ohne Devisenerklärung dürfen Devisen im Gegenwert von bis zu FCFA 1.000.000 (ca. 1.500 EUR) ein- und der Gegenwert von bis zu FCFA 500.000,- (ca. 750 EUR) ausgeführt werden. Bei höheren Beträgen ist bei der Einreise eine Deviseneinfuhrerklärung abzugeben, bei der Ausreise sind diese Erklärung und Umtauschnachweise vorzulegen. Die senegalesischen Zollbehörden zögern nicht, bei Verdacht auf Devisenschmuggel undeklarierte Devisen zu beschlagnahmen. Auszahlungs- und Umtauschbelege sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden.</p>
 <p>Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden.</p>
 <h4><em>Einfuhr eines Fahrzeugs</em></h4>
 <p>Die Vorschriften zur Einfuhr von Personenkraftwagen ändern sich regelmäßig. Weitere und verbindliche Informationen enthält die <a href="http://www.douanes.sn/" target="_blank" rel="noopener">Website der senegalesischen Zollbehörde.</a></p>
 <p>Zollvergehen werden hart (Gefängnis) bestraft. Dies betrifft vor allem die Einfuhr von Kraftfahrzeugen, auf die bei Verbleib in Senegal Abgaben in Höhe von 20% Zoll und 20% Mehrwertsteuer auf den Zeitwert entfallen. Für die Entrichtung der Abgaben ist der Verkäufer verantwortlich.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Für die Einreise mit Haustieren ist eine vorherige Genehmigung der senegalesischen Zollbehörden erforderlich.&nbsp;</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p><strong>Pflichtimpfungen</strong></p>
 <p><span>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.&nbsp;</span></p>
 <p><strong>Reiseimpfungen</strong></p>
 <p>Es sind&nbsp;<span>Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A&nbsp;und Poliomyelitis&nbsp;empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig.&nbsp;</span></p>
 <p><strong>Standardimpfungen</strong></p>
 <p>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. <span>Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern und Röteln sichergestellt werden.</span></p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung in Senegal ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinische Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html">DTG</a> zu finden.</li>
  <li>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.</li>
  <li>Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber-2562864" target="_blank" rel="noopener">Gelbfieber</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132" target="_blank" rel="noopener">Malaria</a> sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. <span>Der Anteil der gefährlichen Malaria tropica (</span><em><span>P. falciparum</span></em><span>) beträgt über 99 %. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die&nbsp;</span><a href="https://www.dtg.org/images/Empfehlungen/Malariaempfehlungen/Senegal%20bis%20Tschad.pdf"><span>DTG</span></a><span> zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:</span></p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li><span>Ganzjährig hohes Risiko:&nbsp;</span>südliche und östliche zwei Drittel des Landes (s. Karte), einschl. des Landesteils südlich von Gambia sowie der Provinz Matam-Region im Nord osten des Landes (Ausnahmen s. u.)</li>
  <li>Saisonal hohes Risiko von Juli bis Januar:&nbsp;Norden und Nordwesten des Landes, die Küstenregion nördlich des Nationalparks Delta du Saloum sowie die Dakar-Region, einschließl. der Stadt Dakar</li>
  <li>Saisonal mittleres Risiko von Februar bis Juni:&nbsp;Norden und Nordwesten des Landes, die Küstenregion nördlich des Nationalparks Delta du Saloum sowie die Dakar-Region, einschließl. der Stadt Dakar</li>
 </ul>
 <p>Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit auftreten können: <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/chikungunyafieber-2562870" target="_blank" rel="noopener">Chikungunyafieber,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520" target="_blank" rel="noopener">Denguefieber,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leishmaniasis-2562904" target="_blank" rel="noopener">Leishmaniose,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/lymphatische-filariosen-2628714" target="_blank" rel="noopener">lymphatische Filariosen,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/rvf-2559826" target="_blank" rel="noopener">Rift-Valley-Fieber</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/zikavirus-infektionen-2562866" target="_blank" rel="noopener">Zikavirus-Infektionen.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten/2564658">Schutz vor Insekten</a>.</li>
  <li>Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Dengue- und <span>Chikungunyafieber</span>. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.</li>
 </ul>
 <blockquote>
  <ul class="rte--list">
   <li>Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.</li>
  </ul>
 </blockquote>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bezüglich der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <p>Die in Senegal vorkommende Erkrankung <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/krim-kongo-fieber-2628722" target="_blank" rel="noopener">Krim-Kongo-Fieber</a> wird durch Zecken übertragen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Schutz vor Insekten.</a></li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480" target="_blank" rel="noopener">Cholera</a> hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Virushepatitis A und E</a>), <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/shigellose-2628936" target="_blank" rel="noopener">Shigellose</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/typhus-2565670" target="_blank" rel="noopener">Typhus</a> treten auch bei Reisenden auf. In Senegal wurde <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener">Poliomyelitis</a> (cVDPV2) nachgewiesen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie unsere grundlegenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944" target="_blank" rel="noopener">Hygienehinweise.</a></li>
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.</li>
  <li><span>Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener">Poliomyelitis-Impfung.</a><span>&nbsp;</span></li>
  <li>Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.</li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen</h3>
 <p>In Senegal besteht ein Risiko für <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/meningokokken-erkrankungen-2553652" target="_blank" rel="noopener">Meningokokken-Erkrankungen</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tbc-2562914" target="_blank" rel="noopener">Tuberkulose.</a> Diese Erkrankungen werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.</li>
  <li>Beachten Sie lokale Warnungen.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942" target="_blank" rel="noopener">HIV-Infektionen,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mpox-2532402">Mpox</a> oder bestimmte Lebererkrankungen (<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Virushepatitis B, C und D</a>) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen</h3>
 <p>Eine Ansteckung mit <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tollwut-2562878" target="_blank" rel="noopener">Tollwut</a> erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/rvf-2559826" target="_blank" rel="noopener">Rift-Valley-Fieber</a> wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Landesweit kommen Giftschlangen vor.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.</li>
  <li>Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.</li>
  <li>Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich ist.&nbsp;&nbsp;&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Weitere Gesundheitsgefahren</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis-2562868" target="_blank" rel="noopener">Schistosomiasis</a> ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.</li>
 </ul>
 <p>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison von Januar bis April kommt es zur besonderen Luftverschmutzung.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index.</a></li>
 </ul>
 <p>Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich z.B. über die App <a href="https://www.who.int/tools/sunsmart-global-uv-app" target="_blank" rel="noopener">SunSmart</a> über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.</li>
 </ul>
 <p>Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.</li>
 </ul>
 <p>&nbsp;</p>
 <p><a href="https://diplo.de/-/2519600"><span><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></span></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/senegal-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Mon, 14 Sep 2026 14:00:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Mon, 14 Sep 2026 14:02:11 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/senegalsicherheit-208190</guid></item><item><title>Togo: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/togosicherheit-213850</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Sicherheit - Teilreisewarnung</h2>
 <p><strong>Vor Reisen</strong></p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li><strong>in die im Grenzgebiet Togo – Benin – Burkina Faso liegenden Präfekturen Kpendjal und&nbsp;Kpendjal Ouest (Region Savanes) sowie der Weiterfahrt nach Burkina Faso&nbsp;</strong>
   <br>
   &nbsp;</li>
 </ul>
 <p><strong>wird gewarnt.</strong></p>
 <p><strong>Von Reisen</strong></p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li><strong>in alle anderen Präfekturen der Region Savanes (Cinkassé, Tône, Tandjoaré, Oti und Oti Sud)</strong>
   <br>
   &nbsp;</li>
 </ul>
 <p><strong>wird dringend abgeraten</strong>, siehe auch <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/burkinafaso-node/burkinafasosicherheit/212336">Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Burkina Faso.</a></p>
 <p><strong>Von Reisen</strong></p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li><strong>in die südlich der Region Savanes gelegenen Präfekturen Dankpen und Keran</strong></li>
 </ul>
 <p><strong>wird abgeraten.</strong></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p>Aufgrund der Sicherheitslage in der benachbarten Sahel-Region und im äußersten Norden Togos, besteht grundsätzlich eine erhöhte Gefahr terroristischer Gewaltakte, Entführungen und krimineller Übergriffe, nicht zuletzt durch Einsickern krimineller oder terroristischer Gruppen aus Burkina Faso (siehe <em>Sicherheit</em>). Togo hat seine Sicherheitskräfte im Grenzgebiet verstärkt; es ist dort mit Kontrollen zu rechnen. Seit 2021 wurden wiederholt Angriffe mit terroristischem Hintergrund auf Sicherheitskräfte im Grenzgebiet Togos zum nördlichen Nachbarland Burkina Faso registriert. Die Angriffe nahmen im Jahr 2024 an Häufigkeit und Intensität zu. Bisheriger Höhepunkt war ein Angriff im Juli 2024 mit mindestens 21 Toten und zahlreichen Verletzten. Bereits seit Juli 2022 gibt es zivile Todesopfer; seit 2023 auch Hinweise auf Entführungen.</p>
 <p>Für die Region Savanes gilt aufgrund der angespannten Sicherheitslage der Notstand, was zu weiteren, auch kurzfristigen bzw. lokal begrenzten Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen kann.</p>
 <p>Mit Polizeikontrollen ohne ersichtlichen Grund und im Einzelfall mit weitergehenden polizeilichen Zwangsmaßnahmen bis hin zur Festnahme muss gerechnet werden. Individualtouristen ohne Begleitung eines lokalen Führers können davon besonders betroffen sein.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie im gesamten Norden Togos (siehe <em>Sicherheit</em>) besonders vorsichtig und nicht ohne einen lokalen Führer unterwegs.</li>
  <li>Lassen Sie im ganzen Land, vor allem an belebten Orten und bei besonderen Anlässen, große Umsicht walten.</li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Seit Anfang Juni 2025 ist es in Lomé zu vereinzelten Protesten und auch Straßenblockaden gekommen. Es gibt weiterhin vereinzelt Protestaufrufe, die in der Bevölkerung unterschiedlich aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang kommt es auch &nbsp;zu Einschränkungen der Nutzbarkeit einzelner internetbasierter Anwendungen (insbesondere soziale Medien).&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über die lokalen Medien.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li><span>Machen Sie keine Fotos oder Filmaufnahmen von den Protesten oder Sicherheitskräften.</span></li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p><span>Taschendiebstähle kommen immer wieder vor, insbesondere am Strand, auf dem Markt oder in Menschenansammlungen. &nbsp;Es gibt immer wieder bandenmäßige Einbrüche oder Raubüberfälle sowie gelegentlich bewaffnete Überfälle auf Autos. Raubüberfälle werden häufig nicht wahllos, sondern gezielt aufgrund von Insiderinformationen verübt.&nbsp;</span></p>
 <p>Internetbetrügereien sind wie in vielen westafrikanischen Ländern üblich, auch mit geduldigen Anbahnungsversuchen zum Aufbau eines Vertrauensverhältnisses.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.</li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen</li>
  <li>Seien Sie besonders vorsichtig außerhalb bewachter Strandabschnitte.</li>
  <li><span>Meiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit den Strandbereich, vor allem in der Nähe der Grenze zu Ghana, und verzichten Sie im Stadtbereich von Lomé auf Spaziergänge.</span></li>
  <li>Reisen Sie als Frau nicht allein und unternehmen Sie Exkursionen möglichst in Gruppen, verzichten Sie nachts darauf.</li>
  <li>Leisten Sie bei Überfällen keine Gegenwehr, um unkontrollierte Gegenreaktionen der Täter zu vermeiden.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Informationen über angeblich zur Auszahlung anstehende Erbschaften, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Es herrscht tropisches, feuchtheißes Klima.</p>
 <p>In der Regenzeit von April bis November kann es zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Verkehrsbehinderungen kommen.</p>
 <p>Im Meer gibt es gefährliche Unterströmungen und eine starke Brandung.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Baden Sie nur an bewachten Stränden, schwimmen Sie nicht zu weit hinaus und achten Sie auf die Hinweise lokaler Kräfte.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p><span>Straßen und Fahrzeuge befinden sich häufig in einem schlechten Zustand.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Nächtliche Überlandfahrten sind aufgrund von Fußgängern und Tieren auf der Fahrbahn sowie oft fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtung riskant. Bei einem Verkehrsunfall muss grundsätzlich die Polizei gerufen werden. Nach einem Unfall kann es schnell zu emotionalen Bedrohungen kommen, auch unabhängig von der Schuldfrage. Bei Personenschäden ist es rechtlich vorgeschrieben, dass die Person, die dazu in der Lage ist, sich auch finanziell um die Erstversorgung von Verletzten kümmert, unabhängig von der Schuldfrage.</span></p>
 <p>Die weit verbreiteten Motorrad-Taxis sind häufig in schwere Unfälle verwickelt. Die Halter der Motorrad-Taxis haben oft nicht die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Nach Einbruch der Dunkelheit führen die Sicherheitskräfte vermehrt Straßenkontrollen durch.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Sehen Sie von Überlandfahrten in der Nacht ab.</li>
  <li>Benutzen Sie Sammeltaxis anstatt der Motorrad-Taxis.</li>
  <li><span>Tragen Sie, wenn Sie dennoch Motorrad-Taxis benutzen, zumindest einen Helm.</span></li>
  <li>Suchen Sie nach einem Unfall möglichst das nächste Polizeirevier auf, statt am Unfallort zu bleiben.</li>
  <li>Führen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich.</li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der deutsche Führerschein im EU-Format ist offiziell in Togo nicht gültig, wird in der Praxis aber meist anerkannt. Es ist aber empfehlenswert, den internationalen Führerschein mitzuführen, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Homosexuelle Handlungen können mit einer Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafen bestraft werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.</p>
 <p>Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 EUR und Freiheitsstrafen bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (fünf bis zehn Jahre) hingewiesen wird.</p>
 <p>Prostitution ist in Togo verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 EUR und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der westafrikanische CFA-Franc (XOF oder FCFA). Die Geldversorgung mit einer Debitkarte (Girocard) ist in Togo nicht möglich. Gängige Kreditkarten (z.B. VISA/Mastercard) funktionieren an vielen Geldautomaten und werden zunehmend in Hotels und in größeren Geschäften akzeptiert; ein Missbrauch kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Tauschen Sie Bargeld grundsätzlich nur bei Banken.</li>
  <li>Nehmen Sie keine größere Summe von Barmitteln mit als nötig.</li>
 </ul>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass: </strong>Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong></p>
 <p>Einreisende müssen sich vorab <a href="http://www.voyage.gouv.tg/">elektronisch registrieren;</a> hierbei erhält man eine Bestätigung mit QR-Code (bordereau de voyage). <span>Das Mitführen eines Ausdrucks der Bestätigung hat sich bewährt, da dieser an der Passkontrolle bei Einreise vorgezeigt werden muss und auch beim Check-In am Abflugflughafen manchmal bereits verlangt wird.&nbsp;</span></p>
 <p>Jedes Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate und auf jeden Fall bis zum Ende des Visums bzw. Aufenthalts gültig sein.</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Togo ein Visum.
  <br>
  Das Visum muss spätestens fünf Tage vor Einreise online im Rahmen der Registrierung der Einreise auf der <a href="http://www.voyage.gouv.tg/">Webseite der Regierung</a> beantragt werden. Es wird als sog. E-Visum ausgestellt. Die Online-Beantragung weist gelegentliche Schwächen auf; für die Visumbeantragung sollte daher ein angemessener zeitlicher Vorlauf eingeplant werden. Die Beantragung eines Expressvisums („visa on arrival“) bei Einreise ist weder am Flughafen noch an den Landgrenzen möglich.</p>
 <p>Sollte bei Einreise an einer Landgrenze kein Visumetikett in den Pass geklebt werden, wird ein Einreisestempel angebracht und handschriftlich das Ausreisedatum vermerkt. Falls dieses nicht der online beantragten Aufenthaltsdauer entspricht, kann bei der togoischen Passbehörde (Direction générale de la documentation nationale – DGDN) kostenfrei die Erteilung eines Visums über den gesamten Zeitraum beantragt werden.</p>
 <p>Eine (auch mehrfache) Verlängerung eines Visums bei der Passbehörde ist gegen zusätzliche Kosten grundsätzlich möglich. Die maximale Dauer des Aufenthalts für Touristen beträgt drei Monate. Geschäftsvisa können bis zu einem Jahr verlängert werden.
  <br>
  Das Verfahren in der DGDN kann zeitaufwändig sein und in Einzelfällen mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt oder die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr für jeden Tag, an dem man sich ohne gültiges Visum im Land aufgehalten hat (Overstay). Bei Nichtzahlung kann die Ausreise verweigert werden.</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger&nbsp;bekannt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung für Minderjährige.</a></li>
 </ul>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Geldscheine der FCFA-Zone können frei eingeführt werden. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 XOF (ca. 1.500 EUR) übersteigen. Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert von bis zu 500.000 XOF (ca. 750 EUR) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel.</p>
 <p>Die Ein- und Ausfuhrbestimmungen sind offiziell sehr strikt, so ist z.B. die Einfuhr von Tabak laut Merkblatt der Zollbehörde auf 50 Zigaretten beschränkt.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Für die Einreise mit Haustieren sind&nbsp;eine gültige Tollwutimpfung und ein aktuelles tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich, eine Kontaktaufnahme mit der <a href="https://ambatogoberlin.de/index.php/nous-contacter/">Botschaft von Togo</a> ist empfehlenswert.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <h4><em>Pflichtimpfungen:</em></h4>
 <p><span>Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll.</span></p>
 <h4><em>Reiseimpfungen:</em></h4>
 <p>Es sind&nbsp;<span>Impfungen gegen Hepatitis A&nbsp;und Poliomyelitis&nbsp;empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus&nbsp;angeraten.&nbsp;Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig.</span></p>
 <h4><em>Standardimpfungen:</em></h4>
 <p><span>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß&nbsp;</span><a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html"><span>Impfkalender der STIKO</span></a><span> auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden.</span></p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung in Togo ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG</a> zu finden.</li>
  <li>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.</li>
  <li>Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber-2562864" target="_blank" rel="noopener">Gelbfieber</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132" target="_blank" rel="noopener">Malaria</a> sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (<em>P. falciparum</em>) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die <a href="https://dtg.org/images/Empfehlungen/Malariaempfehlungen/Afrika.pdf">DTG</a> zur Verfügung.</p>
 <p>Darüber hinaus kommt es zu folgender mückenübertragenen Erkrankungen, die landesweit ganzjährig auftreten können: <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520" target="_blank" rel="noopener">Denguefieber</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/lymphatische-filariosen-2628714" target="_blank" rel="noopener">lymphatische Filariosen.</a> Es ist davon auszugehen, dass auch <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/chikungunyafieber-2562870" target="_blank" rel="noopener">Chikungunya-Fieber</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/zikavirus-infektionen-2562866" target="_blank" rel="noopener">Zikavirus-Infektionen</a> in Togo vorkommen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Schutz vor Insekten.</a></li>
  <li>Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber; lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.</li>
  <li>Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480" target="_blank" rel="noopener">Cholera</a> hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Virushepatitis A und E</a>), <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/shigellose-2628936" target="_blank" rel="noopener">Shigellose</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/typhus-2565670" target="_blank" rel="noopener">Typhus</a> treten auch bei Reisenden auf. In Togo wurde <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener">Poliomyelitis</a> (cVDPV2) nachgewiesen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie unsere grundlegenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944" target="_blank" rel="noopener">Hygienehinweise.</a></li>
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.</li>
  <li><span>Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener"><span>Poliomyelitis-Impfung.</span></a></li>
  <li>Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.</li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen</h3>
 <p>In Togo besteht ein Risiko für Erkrankungen wie <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/lassafieber-2562902" target="_blank" rel="noopener">Lassafieber,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/meningokokken-erkrankungen-2553652" target="_blank" rel="noopener">Meningokokken-Erkrankungen</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tbc-2562914" target="_blank" rel="noopener">Tuberkulose.</a> Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Lassafieber und Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.</li>
  <li>Beachten Sie lokale Warnungen.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942" target="_blank" rel="noopener">HIV-Infektionen,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mpox-2532402" target="_blank" rel="noopener">Mpox</a> und bestimmte Lebererkrankungen (<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Virushepatitis B, C und D</a>) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/lassafieber-2562902" target="_blank" rel="noopener">Lassafieber</a> kann durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren und darüber hinaus auch durch Kontakt mit Wildfleisch („bush meat“) übertragen werden. Eine Ansteckung mit <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tollwut-2562878" target="_blank" rel="noopener">Tollwut</a> erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Landesweit kommen Giftschlangen vor. Vor allem im Norden des Landes kann es zu <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/anthrax-2642240" target="_blank" rel="noopener">Milzbrand</a>-Ausbrüchen kommen. Es handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Rinder, Schafe, Ziegen) übertragen werden kann.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.</li>
  <li>Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.</li>
  <li>Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.</li>
  <li>Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe nur sehr begrenzt und Immunglobuline nicht im Land erhältlich sind.</li>
 </ul>
 <h3>Weitere Gesundheitsgefahren</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis-2562868" target="_blank" rel="noopener">Schistosomiasis</a> ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.</li>
 </ul>
 <p>Insbesondere in Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index.</a>&nbsp;</li>
 </ul>
 <p>Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich z.B. über die App <a href="https://www.who.int/tools/sunsmart-global-uv-app" target="_blank" rel="noopener">SunSmart</a> über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.</li>
 </ul>
 <p>Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.</li>
 </ul>
 <p>&nbsp;</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/togo-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div>]]></description><pubDate>Mon, 14 Sep 2026 14:00:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Mon, 14 Sep 2026 14:04:48 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/togosicherheit-213850</guid></item><item><title>Mali: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/malisicherheit-208258</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen: <span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p><span><strong>Vor Reisen nach Mali wird gewarnt.</strong></span></p>
 <p><strong>Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Mali auf dem Luftweg zu verlassen.</strong></p>
 <p><strong>Vor Ausreisen über Land wird gewarnt, da die Nationalstraßen derzeit Ziele von Angriffen terroristischer Gruppen sind.&nbsp;</strong></p>
 <h3><em>Sicherheitslage in Mali</em></h3>
 <p><span>Am 25. April 2026 fanden koordinierte Angriffe durch die Al-Qaida-nahe, islamistische Terrororganisation Jama’at Nusrat al-Islam wal-Muslimin (JNIM) und die Rebellenorganisation Front de libération de l’Azawad (FLA) in mehreren Landesteilen Malis statt. Diese richteten sich in Bamako gegen das Hauptquartier der malischen Streitkräfte (FAMa) in Kati sowie die Militärbasis am internationalen Flughafen in Senou. Betroffen waren zudem die Städte Kidal, Gao, Bourem, Sévaré und Mopti. Westliche Personen oder Einrichtungen waren nicht Ziel der Angriffe.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Am 04. Juli 2026 gab es erneut Angriffe auf militärische Ziele, insb. im Norden des Landes, ebenso in Sévaré und Keniéroba. Die malische Armee konnte die Attacken überwiegend abwehren.&nbsp;Die Sicherheitslage bleibt im gesamten Land volatil; es besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko für eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage im gesamten Land, einschließlich in Bamako.&nbsp;&nbsp;</span></p>
 <h3><em>Terrorbedrohung</em></h3>
 <p>Die Aktivitäten der Terrororganisation JNIM im Süden Malis haben in den letzten Monaten stark zugenommen. Gezielte Angriffe auf Treibstofftransporte haben seit September 2025 zu zeitweise massiver Treibstoffknappheit in der Hauptstadt Bamako geführt. Das Risiko weiterer Angriffe auf Transporte und erneuter Treibstoffknappheit besteht fort. In Bamako besteht zudem ein erhöhtes Risiko für Terroranschläge. Mögliche Ziele sind in erster Linie Einrichtungen der malischen Sicherheitskräfte und der Regierung, aber auch öffentliche Orte einschließlich des internationalen Flughafens (BKO). JNIM hat angekündigt, auch gegen die Zivilbevölkerung vorzugehen, wenn diese sich der Terrororganisation entgegenstellt.&nbsp;</p>
 <p><span>Sowohl in der Hauptstadt sowie in den übrigen Landesteilen Malis wird zu besonderer Vorsicht geraten.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie die <strong>Reisewarnung</strong> und <strong>Ausreiseaufforderung</strong> für Mali.</span></li>
  <li><span>Nutzen Sie kommerzielle Fluglinien zur Ausreise, solange noch Flüge durchgeführt werden. Im Falle einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage muss damit gerechnet werden, dass Flüge storniert und der Flugverkehr nach Mali eingestellt werden.</span></li>
  <li><span>Prüfen Sie in jedem Einzelfall, ob Ihr Flug durchgeführt wird und ob Sie den Flughafen sicher erreichen können, bevor Sie sich zum Flughafen begeben.</span></li>
  <li><span>Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft.</span></li>
  <li>Führen Sie stets einsatzfähige Kommunikationsmittel mit sich.</li>
  <li>Meiden Sie Bewegungen im Stadtgebiet, Menschenansammlungen sowie Einrichtungen der malischen Sicherheitskräfte (z.B. Kasernen und andere militärische Anlagen) und Regierungsgebäude (z.B. Cité Administrative).</li>
  <li><span>Achten Sie auf ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff). Sollte es zu Menschenansammlungen vor Tankstellen kommen, meiden Sie diese.</span></li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit - Reisewarnung</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p><span><strong>Vor Reisen nach Mali wird gewarnt.</strong></span></p>
 <p><strong>Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Mali auf dem Luftweg zu verlassen.</strong></p>
 <p><span><strong>Vor Ausreisen über Land wird gewarnt, da die Nationalstraßen derzeit Ziele von Angriffen terroristischer Gruppen sind.&nbsp;</strong></span></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p><span>Anschläge sind in Mali überall und jederzeit möglich. Vorwiegend islamistische Terrorgruppen sind in ganz Mali aktiv, insbesondere im Norden und im Zentrum (Region Mopti) des Landes, vermehrt jedoch auch im Süden und um die Hauptstadt Bamako. Es kommt regelmäßig zu Anschlägen auf staatliche Sicherheitskräfte und militärischen Kampfhandlungen, die oft auch zivile Opfer fordern. In den nord-östlichen und zentralen Landesteilen sowie in Gebieten entlang der Grenzen zu Mauretanien, Burkina Faso und Côte d’Ivoire sind Terrorgruppen besonders aktiv. Zunehmend kommt es allerdings auch im Süden Malis, inklusive der Hauptstadt Bamako, zu Überfällen und terroristischen Angriffen sowie Kämpfen zwischen Sicherheitskräften und Terrorgruppen.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Für Angehörige westlicher Staaten besteht, insbesondere außerhalb von Bamako, ein hohes Risiko, Opfer von Entführungen und gezielten Anschlägen zu werden. Zudem stellen Landminen oder Sprengfallen eine ernstzunehmende Gefahr dar.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie die <strong>Reisewarnung</strong> und <strong>Ausreiseaufforderung</strong> für Mali.</span></li>
  <li><span>Machen Sie sich die auch in der Hauptstadt Bamako sowie deren Umgebung bestehende generelle Gefährdung durch terroristische Gruppen bewusst.</span></li>
  <li><span>Seien Sie auch in der Hauptstadt Bamako besonders vorsichtig und meiden Sie nach Möglichkeit Orte und Ausflugsziele, die regelmäßig von Ausländern aufgesucht werden.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie Menschenansammlungen (insbesondere vor Tankstellen) sowie Einrichtungen der malischen Sicherheitskräfte (z.B. Kasernen und andere militärische Anlagen) und Regierungsgebäude (z.B. Cité Administrative) weiträumig.</span></li>
  <li><span>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</span></li>
  <li><span>Vermeiden Sie Überlandfahrten; reisen Sie keinesfalls nachts und treffen Sie stets Sicherheitsvorkehrungen.</span></li>
  <li>Führen Sie stets einsatzfähige Kommunikationsmittel mit sich.</li>
  <li><span>Beachten Sie den&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener" title="Weltweiter Sicherheitshinweis"><span>weltweiten Sicherheitshinweis.</span></a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Seit 2020 wird das Land von Militärregierungen geführt. Die zuletzt für 2024 angekündigten Wahlen wurden ohne Angabe neuer Termine mehrfach verschoben.<span> Sicherheitsmaßnahmen, Personenüberprüfungen und Straßensperren können jederzeit stattfinden.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Kundgebungen, Protestaktionen und Demonstrationen können sich vereinzelt gegen westliche Personen oder Staaten richten. Unruhen und gewalttätige Auseinandersetzungen im Umfeld von Protesten sind nicht auszuschließen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bleiben Sie an einem sicheren Ort.</li>
  <li>Verhalten Sie sich umsichtig und wachsam.</li>
  <li>Halten Sie sich über lokale Medien informiert.</li>
  <li>Tragen Sie jederzeit Identitätspapiere mit sich und verhalten Sie sich kooperativ.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Verzichten Sie auf Fotos von Brücken, öffentlichen sowie militärischen Einrichtungen, Regierungsgebäuden und Flughäfen. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis.</li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
  <li><span>Achten Sie auf ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).</span></li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Gewaltkriminalität trifft auch Ausländer. Es kommt zu Autodiebstählen, teils mit Waffengewalt, Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, Vorschussbetrügereien („Scams“) und Kreditkartenbetrügereien.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verzichten Sie auf alle Überlandfahrten</li>
  <li>Vermeiden Sie unbedingt Fahrten in der Dunkelheit.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.</li>
  <li>Seien Sie an belebten Orten ( z.B. auf Märkten) besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. <span>persönlich der Glaubwürdigkeit</span> oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Im Süden herrscht überwiegend feuchtheißes Klima, im Norden trockenes Wüstenklima.</p>
 <p>Die jährliche Regenzeit in Mali dauert von Juni bis September. Starke Regenfälle können Überschwemmungen und Erdrutsche und in der Folge Behinderungen im Reiseverkehr verursachen.</p>
 <p>Ganzjährig können Staub- und Sandstürme auftreten.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verfolgen Sie die lokalen Wetterberichte und rechnen Sie in der Regenzeit mit Behinderungen im Reiseverkehr.</li>
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Die Treibstoffversorgung im gesamten Land verschlechtert sich zunehmend, siehe <em>Aktuelles.</em> <span>Öffentliche Verkehrsmittel sind in der Hauptstadt Bamako nicht vorhanden. Taxis und Kleinbusse stehen in größeren Städten zur Verfügung, sollten jedoch schon aufgrund des technischen Zustands der meisten Fahrzeuge nicht genutzt werden. Reisen im Land sind nur sehr eingeschränkt möglich. Der Zustand der Straßen abseits von Hauptstrecken ist schlecht, insbesondere außerhalb der urbanen Zentren.&nbsp;</span>Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen. Zudem werden Reisebusse immer wieder von Kriminellen oder terroristischen Gruppen angegriffen.</p>
 <p><span>Gefahren bestehen auch durch fehlende Verkehrszeichen, unbeleuchtete und auch überladene Fahrzeuge. In der Hauptregenzeit von Juni bis September können viele Strecken unpassierbar sein.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Achten Sie auf ausreichende Bevorratung mit Treibstoff. Sollte es zu Menschenansammlungen vor Tankstellen kommen, meiden Sie diese.</span></li>
  <li><span>Registrieren Sie sich in der&nbsp;</span><a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin"><span>Krisenvorsorgeliste</span></a><span> des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Mali aufhalten. Wenn Sie bereits registriert sind, kontrollieren Sie, ob Ihre Daten noch aktuell sind.</span></li>
  <li><span>Vermeiden Sie Fahrten im Land, insbesondere von Fahrten in Überlandbussen wird dringend abgeraten.</span></li>
  <li><span>Im unumgänglichen Fall planen Sie Fahrten unbedingt sorgfältig und treffen Sie Sicherheitsvorkehrungen, z.B. fahren mit mindestens zwei Fahrzeugen, jedoch nicht im größeren Konvoi.</span></li>
  <li><span>Bei Fahrten mit dem Taxi vereinbaren Sie Preise vor Fahrtantritt.</span></li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der internationale Führerschein ist empfehlenswert und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p><span>Homosexuelle Handlungen sind nach malischem Recht ausdrücklich mit Geld- oder Haftstrafen belegt und sollten daher in der Öffentlichkeit unbedingt vermieden werden.&nbsp;</span>Die Toleranz gegenüber LGBTIQ ist im Land traditionell gering ausgeprägt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Militärische Anlagen und Personal, Staudämme, Flughäfen, Brücken, (Wasser-) Kraftwerke, Polizeistationen, Grenzübergänge und Sicherheitskräfte dürfen nicht fotografiert werden.</p>
 <p>Die Zustände bei der malischen polizeilichen Verwahrung sowie in den Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die deutsche Botschaft in Bamako benachrichtigt wird.</p>
 <p>Es besteht die Verpflichtung, ständig Ausweispapiere mit sich zu führen. Insbesondere bei nächtlichen Straßenkontrollen ist mit einer Verhaftung zu rechnen, sofern kein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt wird.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der an den EUR gekoppelte Franc CFA (1 EUR = 656 FCFA). Größere Banken und Hotels akzeptieren in der Regel Kreditkarten. Bargeld ist in der Hauptstadt Bamako in der Regel an Geldautomaten erhältlich, die Verfügbarkeit kann jedoch eingeschränkt sein.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes</a>. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden&nbsp;<a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a>&nbsp;bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mali ein Visum, das bei einer malischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss.</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger&nbsp;bekannt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung für Minderjährige</a>.</li>
 </ul>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Landes- und Fremdwährung kann in uneingeschränkter Höhe eingeführt werden. Ab einem Gegenwert von 1.000.000 XOF (ca. 1.520 EUR) muss die Einfuhr beim Zoll angezeigt werden.&nbsp;</p>
 <p>Bei der Ausreise dürfen Fremdwährungen bis zu einem Gegenwert von 500.000 XOF ohne Nachweise ausgeführt werden. Für darüber hinaus gehende Beträge müssen entweder ein Einfuhrnachweis (déclaration d’entrée) oder ein Bankbeleg (bordereau d’achat) beigebracht werden.&nbsp;</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Bei der Einfuhr von Haustieren müssen Impfbescheinigungen gegen Tollwut und ein Gesundheitszeugnis neuesten Datums des Herkunftslandes vorgelegt werden.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p class="berschrift4"><em><span class="berschrift3Zchn"><strong>Pflichtimpfungen:</strong></span></em></p>
 <p><span>Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll.&nbsp;</span></p>
 <p class="berschrift4"><em><strong>Reiseimpfungen:</strong></em></p>
 <p>Es sind&nbsp;<span>Impfungen gegen Hepatitis A&nbsp;und Poliomyelitis&nbsp;empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.</span></p>
 <p class="berschrift4"><em><strong>Standardimpfungen:&nbsp;</strong></em></p>
 <p>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.&nbsp;</p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung in Mali ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG</a> zu finden.</li>
  <li>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.</li>
  <li>Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber-2562864" target="_blank" rel="noopener">Gelbfieber</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132" target="_blank" rel="noopener">Malaria</a> sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil der gefährlichen Malaria tropica (<em>P. falciparum</em>) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die <a href="https://dtg.org/images/Empfehlungen/Malariaempfehlungen/Afrika.pdf">DTG</a> zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:</p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li>Ganzjährig hohes Risiko: in der südlichen Landeshälfte, inkl. der Regionen um den Fluss Niger sowie den Städten Bamako, Mopti, Timbuktu</li>
  <li>Saisonal hohes Risiko von Juli bis Januar: Gürtel zwischen der Sahara-Wüste und den tropischen Regionen des Landes, einschließlich Teile der Kidal-Provinz</li>
  <li>Saisonal mittleres Risiko von Februar bis Juni: Gürtel zwischen der Sahara-Wüste und den tropischen Regionen des Landes, einschließlich Teile der Kidal-Provinz</li>
  <li>Ganzjährig mittleres Risiko: Reisen nur in der Sahara</li>
 </ul>
 <p>Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit vorrangig in und kurz nach der Regenzeit auftreten können: <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/chikungunyafieber-2562870" target="_blank" rel="noopener">Chikungunyafieber,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520" target="_blank" rel="noopener">Denguefieber,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leishmaniasis-2562904" target="_blank" rel="noopener">Leishmaniose,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/lymphatische-filariosen-2628714" target="_blank" rel="noopener">lymphatische Filariosen</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/zikavirus-infektionen-2562866" target="_blank" rel="noopener">Zikavirus-Infektionen.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich tags und nachts über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Schutz vor Insekten.</a></li>
  <li>Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt Impfungen gegen Denguefieber und Chikungunyafieber; lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.&nbsp;</li>
 </ul>
 <blockquote>
  <ul class="rte--list">
   <li>Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.</li>
  </ul>
 </blockquote>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <p>Die in Mali vorkommende Erkrankung <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/krim-kongo-fieber-2628722" target="_blank" rel="noopener">Krim-Kongo-Fieber</a> wird durch Zecken übertragen. Die inzwischen sehr seltene <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/afrikanische-schlafkrankheit-2628724" target="_blank" rel="noopener">afrikanische Schlafkrankheit</a> wird von Tsetsefliegen übertragen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich bei Aufenthalten im Freien vor Zecken und Tsetsefliegen, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Schutz vor Insekten.</a> Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig nach Zecken ab. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen.</li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480" target="_blank" rel="noopener">Cholera</a> hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Virushepatitis A und E</a>), <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/shigellose-2628936" target="_blank" rel="noopener">Shigellose</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/typhus-2565670" target="_blank" rel="noopener">Typhus</a> treten auch bei Reisenden auf. In Mali wurde <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener">Poliomyelitis</a> (cVDPV2) nachgewiesen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie unsere grundlegenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944" target="_blank" rel="noopener">Hygienehinweise.</a></li>
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.</li>
  <li><span>Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener"><span>Poliomyelitis-Impfung.</span></a></li>
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.</li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen</h3>
 <p>In Mali besteht ein Risiko für Erkrankungen wie <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/lassafieber-2562902" target="_blank" rel="noopener">Lassafieber,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/meningokokken-erkrankungen-2553652" target="_blank" rel="noopener">Meningokokken-Erkrankungen</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tbc-2562914" target="_blank" rel="noopener">Tuberkulose.</a> Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Lassafieber und Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.</li>
  <li>Beachten Sie lokale Warnungen.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY- Impfung ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942" target="_blank" rel="noopener">HIV-Infektionen,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/2694836-2694836"><span>Mpox</span></a> und bestimmte Lebererkrankungen (<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Virushepatitis B, C und D</a>) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/lassafieber-2562902" target="_blank" rel="noopener">Lassafieber</a> kann durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren und darüber hinaus auch durch Kontakt mit Wildfleisch („bush meat“) übertragen werden. Eine Ansteckung mit <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tollwut-2562878" target="_blank" rel="noopener">Tollwut</a> erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Landesweit kommen Giftschlangen vor.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.</li>
  <li>Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.</li>
  <li>Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.</li>
  <li>Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe nur sehr begrenzt und Immunglobuline nicht im Land erhältlich sind.</li>
 </ul>
 <h3>Weitere Gesundheitsgefahren</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis-2562868" target="_blank" rel="noopener">Schistosomiasis</a> ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.</li>
 </ul>
 <p>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index.</a></li>
 </ul>
 <p>Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich z.B. über die App <a href="https://www.who.int/tools/sunsmart-global-uv-app" target="_blank" rel="noopener">SunSmart</a> über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.</li>
 </ul>
 <p>&nbsp;</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/mali-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Mon, 14 Sep 2026 14:00:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Mon, 14 Sep 2026 14:00:46 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/malisicherheit-208258</guid></item><updated>Fri, 18 Sep 2026 16:23:06 +0200</updated></channel></rss>